Die teils rasanten Entwicklungen der letzten Wochen waren bereits Thema in der Frühjahrssitzung der Bufa SHK. Reduzierte Gaslieferungen bis hin zum Lieferstopp durch Russland wurden ebenso in mögliche Szenarien einbezogen wie die verstärkte Stromerzeugung mithilfe fossiler Energien, die beabsichtigte Erfolge für eine CO2-Einsparung zu konterkarieren drohen. Dies tangierte viele Themen, die auf der Tagesordnung der Bufa standen. Aussagen, die wenigstens für Monate Bestand haben könnten, ließen sich kaum treffen. Dafür gab und gibt es zu viele Unwägbarkeiten durch den Angriffskrieg in der Ukraine, mangelnde Energie- und Materiallieferungen, wöchentlich aktualisierte politische Entscheidungen, teils erhebliche Preissteigerungen und einen steigenden Bedarf an Fachkräften – durch die Coronapandemie bedingte Handicaps rückten gar in den Hintergrund.
Klimaziele für den Wärmemarkt
Als verlässliche Zahl gilt allerdings: Sechs Millionen Wärmepumpen sollen bis zum Jahr 2030 installiert werden. So ist es im Sofortmaßnahmenprogramm der Regierung festgeschrieben. Zusätzlich soll über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) voraussichtlich im Frühjahr 2023 die Vorgabe einfließen, dass jede neu installierte Heizung zu einem Anteil von möglichst 65 % aus erneuerbarer Energiequelle betrieben werden muss. Wie dies in der Praxis umsetzbar sein soll, ist allerdings noch nicht im Detail geklärt, informierte Andreas Müller, Geschäftsführer Technik im ZVSHK, die Teilnehmer der Bufa.
Offenbar wird die vertraute Kombination von Brennwerttechnik plus Solar dann nicht mehr alleine in Betracht kommen können. Deutlich geringer soll bei dieser Paarung der rechnerische Nachweis der Effizienz gegenüber einer Wärmepumpe sein, der man per se die Erfüllung der Anforderungen unterstellt.
Von entscheidender Bedeutung wird für die Fachbetriebe sein, ob ein möglichst einfaches Nachweisverfahren geschaffen wird, um plausibel darlegen zu können, dass durch die Modernisierung der Heizung der geforderte 65 %-Anteil regenerativer Energien erreicht wird – beispielsweise über die Nachweisführung der Energieeinsparung.
Wärmepumpe steht im Vordergrund
Nach Vorstellung der zuständigen Bundesministerien soll bei einer Heizungsmodernisierung stets Voraussetzung sein, dass eine Wärmepumpe zum Einsatz kommt. Dieses beabsichtigte Vorgehen stieß in der Bufa eher auf Unverständnis als auf Akzeptanz, denn durch etliche Wortbeiträge wurde deutlich, dass vor allem in dicht bebauten Citylagen kaum passende Rahmenbedingungen und Aufstellorte für Wärmepumpen geschaffen werden können.
Diese Erkenntnis hat mittlerweile auch auf politischer Seite dazu geführt, dass Ersatzlösungen zulässig sein sollen, wenn das 65 %-Ziel technisch und/oder wirtschaftlich unerfüllbar ist. Anfang Juni zeichnete sich bereits ab, dass eine schrittweise Anpassung an das 65 %-Ziel bis Anfang 2024 eine mögliche und wahrscheinliche Option sein wird.
Auch sollen Großanlagen mit Biomasse betrieben werden können und als Quartierlösung werden regenerative Nahwärmesysteme weiter möglich sein. Für Härtefälle werden ebenfalls Lösungen ausgearbeitet. Last but not least gibt es zahllose Gas-Etagenheizungen, für die eine Wärmepumpe derzeit noch keinen Ersatz bieten kann.
Offene Fragen
Bei den möglichen Lösungswegen sind bislang mehrere Fragen unbeantwortet geblieben:
Offen für die effizienteste Technologie
Auch ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Helmut Bramann nahm zeitweilig an der Bufa-Sitzung teil. Er bekräftigte den Status der SHK-Fachunternehmer, dass ihnen auch zukünftig die originäre Aufgabe zukommt, für das jeweilige Gebäude den effizientesten Wärmeerzeuger zu ermitteln. Er betonte: „Es geht nicht allein darum, die Stückzahlen von Wärmepumpen zu erhöhen.“