Sicherheit, Optik, Beschaffung und Pflege – daran müssen die Verantwortlichen denken. Dann klappt’s auch mit der Berufskleidung.
• Gefährdungsanalyse erstellen: In welchen Bereichen/Abteilungen wird der Azubi eingesetzt? Muss entsprechend dem Einsatzort normgerechte Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden?
• Anprobe durchführen: Den Abschluss des Ausbildungsvertrags mit einer Anprobe verbinden, um passende Konfektionsgröße des neuen Mitarbeiters zu ermitteln.
• Frühzeitige Bestellung: Damit der Azubi die Kleidung vom ersten Tag seiner Ausbildung an tragen kann.
• Kleidung ausgeben: Die Kleidung sollte dem Azubi mit der ersten Sicherheits- und Arbeitsunterweisung ausgegeben und ab diesem Moment von ihm getragen werden.
• Namensschild anbringen
• Ansprechpartner definieren: Das erleichtert Azubis, die betriebliche Berufskleidung nutzen, Organisation und Abwicklung.
• Wäsche/Reparatur regeln: Diese richtet sich nach der betrieblichen Vereinbarung.
• Fachgerecht lagern: Aus hygienischen und praktischen Gründen ist die Lagerung der Kleidung im Unternehmen in speziell dafür vorgesehenen Schränken empfehlenswert.
• Kosten im Blick behalten: Bei Mietberufskleidung können auch Azubis an der Wochenpauschale beteiligt werden – das wirkt sich oft positiv auf Nutzung und Achtung der zur Verfügung gestellten Berufskleidung aus.
• Zusatzartikel nicht vergessen: Neben der (Schutz-) Kleidung gehören natürlich auch weitere Ausrüstungsgegenstände zum Arbeitsplatz. Schuhe und Handschuhe, Helm... Auch hier an die rechtzeitige Beschaffung denken.
Quelle: DBL, Claudia Kuntze-Raschle