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SOLARTHERMIE

Leitfaden zur Kennzeichnungspflicht

Die schrittweise Umsetzung europäischer Energieeffizienzrichtlinien wird im kommenden Jahr auch Heizungs- und Warmwasseranlagen betreffen. Welche Anforderungen und Pflichten daraus für solarthermische Anlagen erwachsen, erklärt ein neuer Leitfaden des Bundesverbandes Solarwirtschaft BSW-Solar.

Energieverbrauchende und energieverbrauchsrelevante Geräte wie Wärmeerzeuger und Wärmespeicher müssen ab September 2015 verbindliche Effizienzanforderungen erfüllen. Dies schreibt die europäische Ökodesignrichtlinie vor. Mit der darauf aufbauenden Energy-Labelling-Richtlinie wird zudem eine Kennzeichnungspflicht in Kraft treten. Ähnlich wie Kühlschränke oder Waschmaschinen müssen bestimmte Wärmeerzeuger und Speicher spätestens ab 26.9.2015 ein Etikett tragen, das mittels einer Skala von A bis G und grün bis rot über Effizienz und Verbrauch informiert.

Auf gut 35 Seiten beantwortet der neue Leitfaden des BSW-Solar wichtige Fragen zur praktischen Anwendung der Verordnungen. Er erklärt, welche Anlagen betroffen sein werden, welche Angaben die jeweiligen Kennzeichnungen enthalten müssen und welche rechtlichen Anforderungen Installateure und Handwerker beachten sollten. Mitglieder des BSW-Solar erhalten den Leitfaden kostenlos unter presse@bsw-solar.de, Nichtmitglieder können ihn gegen eine Schutzgebühr von 65,39 Euro im BSW-Solar-Shop erwerben.
www.bsw-solar.de

 

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