Die SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH bestätigt in einer Herstellererklärung, dass ihre Dachs-Blockheizkraftwerke des Anlagentyps 2.9 und 5.5 ab der Generation 2 für die Umrüstung auf 100 % Wasserstoff vorbereitet sind. Zur Umstellung auf Wasserstoff als Energieträger wird SenerTec ein kostengünstiges Umrüstkit anbieten.
Bis 2045 soll der deutsche Gebäudebestand klimaneutral sein. Das zum 1. Januar 2024 um Anforderungen für neue Heizungsanlagen erweiterte Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) sieht deshalb auch bedingte Erneuerbare-Energien-Quoten bei Gas- und Öl-Heizungen ab 2029 vor. Über die Kommunale Wärmeplanung wird zudem in den nächsten Jahren für jedes Grundstück bekannt, ob es an ein neue entstehendes Wasserstoffnetz angeschlossen werden kann bzw. ob und wann die Umstellung eines vorhandenen Erdgasnetzanschlusseses physikalisch auf den Betrieb mit 100 % Wasserstoff umgestellt wird.
Bei einer Netzumstellung auf 100 % Wasserstoff müssen die zuvor mit Erdgas oder Erdgas-Wasserstoff-Gemischen betriebenen Gasgeräte ersetzt oder umgerüstet werden. Das gilt auch für KWK-Anlagen. Es ist also sinnvoll, schon heute auf Geräte zu setzen, die 100-%-H2-ready sind.
Anlagenbetreiber, die sich für 100-%-H2-ready-Gas-Geräte entscheiden, können in ausgewiesenen Wasserstoffnetzgebieten solange mit Erdgas heizen, bis dort die Gasversorgung auf Wasserstoff umgestellt wird (siehe: „H2-ready-Privileg“). Erfolgt keine Ausweisung, können sie wie normale Gas-Heizungen im Rahmen der GEG-Pflichten betrieben werden.
100-%-H2-Ready und H2-ready-Privileg
100-%-2-Ready: Gemäß § 71k Absatz 7 GEG 2024 ist eine Heizungsanlage auf die Verbrennung von 100 % Wasserstoff umrüstbar, wenn die Heizungsanlage „mit niederschwelligen Maßnahmen nach dem Austausch einzelner Bauteile“ mit 100 % Wasserstoff betrieben werden kann. Der Nachweis der Umrüstbarkeit auf die Verbrennung von 100 % Wasserstoff kann durch eine Hersteller- oder Handwerkererklärung erbracht werden. Bei welchen Kosten das Kriterium „niederschwellig“ erfüllt ist, wird vom Gesetzgeber bisher nicht definiert. Die Umrüstung wird voraussichtlich aber eine Pflicht des Gasnetzbetreibers sein.
Herstellererklärung zur H2-Readyness der BHKW Dachs Gen2
H2-ready-Privileg: § 71k GEG 2024 macht in Absatz 1 mit dem „H2-ready-Privileg“ eine bedeutende Ausnahme für Gas-Heizungen, die für den Betrieb mit reinem Wasserstoff umgerüstet werden können (100-%-H2-ready), sofern die örtliche Wärmeplanung ein Wasserstoffnetz vorsieht und der Netzbetreiber rechtzeitig einen verbindlichen Plan für die Umstellung auf den neuen Energieträger bis spätestens Ende 2044 vorgelegt hat. In diesem Fall müssen beim Einbau von 100-%-H2-ready-Gas-Heizungen keine weiteren Vorgaben zur Nutzung von 65 % erneuerbarer Energie erfüllt werden, allein die Geräteeigenschaft ist dann eine der pauschalen 65-%-EE-Erfüllungsoptionen.
Allerdings ist es aus logistischen Gründen nicht möglich, dass alle Wasserstoffnetzgebiete erst im Jahr 2044 umgestellt werden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die ersten Umstellungen etwa ab 2030 bis 2035 erfolgen. Es ist zu erwarten, dass Wasserstoff zunächst teurer als fossiles Erdgas ist.
EE-Hochlauf und Biomethan-Netze
Während in Neubaugebieten ab 2024 nur noch Heizsysteme erlaubt sind, die (im Sinne der GEG-Regeln zumindest künftig) mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, wird diese Pflicht bei bestehenden Gebäuden erst in Kraft gesetzt, wenn die Wärmeplanung der Kommune offiziell geworden ist. In Städten mit über 100 000 Einwohnern muss die kommunale Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 und in kleineren Kommunen spätestens bis zum 30. Juni 2028 vorliegen. Liegt sie sie zu diesen Terminen nicht vor, wird sie vom GEG als vorliegend betrachtet und die 65-%-EE-Vorgabe in Kraft gesetzt.
Wird vorher eine neue Öl- oder Gas-Heizung eingebaut, muss diese ab dem 1. Januar 2029 mindestens 15 %, ab dem 1. Januar 2035 mindestens 30 % und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugen („EE-Hochlauf“). Diese Anforderung kann bei öffentlich versorgten Gas-Heizungen bilanziell erfüllt werden. Das EE-Gas wird also nicht tatsächlich geliefert, sondern nach dem Massebilanzsystem an anderer Stelle eingespeist / verwendet. Das Wärmeplanungsgesetz definiert auch Biomethannetze. Ein typische Anwendung aus heutiger Sicht sind dann tatsächlich mit Biomethan versorgte regionale Netze. Biomethan hat aus gerätetechnischer Sicht die gleichen Eigenschaften wir Erdgas.
Nach Angaben von SenerTec lassen sich die Dachs-Anlagen bereits heute mit Biomethan oder biogenem Flüssiggas betreiben. Als weitere Option kombiniert die Hybridlösung HyPer Dachs das Blockheizkraftwerk mit einer Wärmepumpe, die dann 65 % der Wärme im Gesamtsystem bereitstellt. Neue SenerTec-Dachs-Produkte sind im Auslieferungszustand für die Beimischung von 20 Vol.-% Wasserstoff zu Erdgas zertifiziert. ■
Quelle: SenerTec / jv
Arbeitshilfe zum Gebäudeenergiegesetz: Whitepaper zum GEG 2024
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