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Innenstädte für viele Autos gesperrt

Plakettenpflicht in Umweltzonen

Inhalt

Seit dem 1. März 2007 gilt bundesweit die so genannte Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge. Im Kampf gegen den Feinstaub können Städte und Gemeinden Umweltzonen einrichten, in die nur Fahrzeuge mit einer an der Windschutzscheibe angebrachten Plakette fahren dürfen. Allerdings gilt dies nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für Anwohner und Besucher in Umweltzonen. Bei Verstoß werden ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Keine Regel ohne Ausnahme

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren – Benzin, Diesel oder Gas – und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:

  • mobile Maschinen und Geräte,
  • Arbeitsmaschinen,
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen aber auch
  • zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z.B. Mofas, Motorräder, Motorroller),
  • Einsatzfahrzeuge aber auch
  • Kfz, mit denen Personen fahren oder gefahren werden in deren Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ eingetragen sind
  • Oldtimer-Fahrzeuge mit „H“- oder roten „07-er“ Kennzeichen

Neben der bundesweit einheitlichen Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen wurde das neue Verkehrszeichen Umweltzone eingeführt (Bild 1). Es signalisiert ein Fahrverbot für Fahrzeuge ohne die angezeigten Plaketten.

Näheres zur Feinstaubplakette

Die Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge sieht drei verschiedene Plaketten vor:

  • Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4, z.B. Kraftfahrzeuge mit modernster Dieseltechnik (Euro 4 und besser) und Kraftfahrzeuge mit Ottomotor und geregeltem Katalysator, Erdgasfahrzeuge, erhalten eine grüne Plakette,
  • Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3, z.B. Dieselfahrzeuge nach Euro 3, erhalten eine gelbe Plakette,
  • Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2, z.B. Ältere Diesel-Fahrzeuge, erhalten eine rote Plakette.

Eine Ergänzung der Verordnung vom 8.12.2007 besagt, das jetzt auch Fahrzeuge mit geregelten Katalysatoren der ersten Generation eine Plakette erhalten. Die Plaketten kosten zwischen fünf und zehn Euro. Sie sind bei den Zulassungsstellen, Prüforganisationen (TÜV, GTÜ) sowie bei Kfz-Fachbetrieben erhältlich. Unter http://feinstaub.gtue.de finden sich beispielsweise zahlreiche Informationen darüber, welche Plakette ein Fahrzeug aufgrund seiner im Fahrzeugschein vermerkten Codierung erhält.

Vorhandene und geplante ­Umweltzonen

Zum 1. Januar 2008 wurden in Hannover, Berlin und Köln; zum 1. März 2008 in Stuttgart, Leonberg, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd, Ilsfeld, Mannheim und Tübingen Umweltzonen eingerichtet. Städte wie Bochum, München, Augsburg, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Frankfurt/Main, Gera, Mühl­acker, Pforzheim, Regensburg und Reutlingen ziehen bis Jahresende nach. In weiteren Städten droht aufgrund Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte an mehr als 35 Tagen im Jahr ebenfalls die Einführung einer solchen Umweltzone. Gesetzlich besteht zwar noch keine Plakettenpflicht, doch man sollte bedenken, dass Fahrzeuge ohne Plakette – von wenigen Ausnahmen abgesehen – in der Umweltzone dann nicht mehr fahren dürfen. Wer also künftig mit seinem Transporter uneingeschränkt in ganz Deutschland – auch in den Ballungsräumen mit eingerichteten Umweltzonen – unterwegs sein will, braucht somit diese Feinstaubplakette.NS