Die Heizungsindustrie meldet ein solides erstes Halbjahr 2022 im deutschen Markt, widerspricht Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und positioniert sich gegen die politische Strategie für den Wärmemarkt.
Trotz teilweise noch immer gestörter globaler Lieferketten blickt die deutsche Heizungsindustrie auf ein solides erstes Halbjahr im deutschen Markt zurück. Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) weist in seiner Bilanz für das erste Halbjahr 2022 ein Plus von 1 % im deutschen Markt gegenüber dem Vorjahr aus. Dies entspricht insgesamt rund 463 000 in Verkehr gebrachten Wärmeerzeugern.
Die positive Marktentwicklung führt der BDH insbesondere auf die zuletzt attraktive Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zurück. „Die Förderung ist ein Erfolgsmodell. Nach Jahrzehnten des Modernisierungsstaus, haben wir gesehen, dass die Menschen bereit sind, in Klimaschutz zu investieren“, so BDH-Präsident Uwe Glock.
Vor diesem Hintergrund kritisiert der BDH die kurzfristig vollzogene Kürzung der Förderkulisse (im Bereich Wärmeerzeuger ab 15. August 2022). Sie sende ein falsches Signal in den Markt und sorge für Verunsicherung der Verbraucher. „Wir fordern die Bundesregierung auf, hier dringend nachzubessern. Die Förderung muss langfristig, attraktiv und vor allem verlässlich angelegt sein“, fordert der BDH-Präsident.
Ob die BEG-Reform tatsächlich wie vom BDH angedeutet negative Auswirkungen im Heizungsmarkt haben wird, bleibt vorerst abzuwarten. Denn staatliche Förderung dürfte mitnichten momentan das einzige Motiv vorgezogener Heizungsmodernisierungen sein. Zudem wird die Förderung auf zukunftsfähige Heizsysteme fokussiert, was deren Wirtschaftlichkeit im Wettbewerb mit fossilen Energieträgern erhöht. Im 1. Halbjahr 2022 ist im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen ein Zuschuss für rund 97 800 Heizungs-Wärmepumpen beantragt worden, eine Steigerung um 274 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Ab dem 15. August 2022 kann im Rahmen den BEG keine Förderung mehr für gasverbrauchende Anlagen beantragt werden. Für die gasverbrauchenden Fördertatbestände „Gashybrid“ und „Renewable-Ready“ wurden im 1. Halbjahr 2022 rund 21 800 Anträge gestellt. Das waren zwar 22,8 % mehr als im Vorjahreszeitraum, aber mit einer erheblich geringeren Dynamik als in den Vorjahren. Die Förderung für eine neue Gas-Heizung hatte also bereits vor dem Ende ihrer Förderung über die BEG im Systemvergleich signifikant an Attraktivität verloren.
Steuerbonus für gasverbrauchende Anlagen (noch) nicht beendet
Ob und wenn ja wann auch der Steuerbonus für Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen gestrichen wird, ist bisher von der Politik nicht kommuniziert worden. Bisher wurden die Bedingungen der BEG aber zumeist auf die Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) übertragen, teilweise sogar rückwirkend.
Die ESanMV ist eine Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen (Christian Lindner) und regelt bisher korrespondierend zur BEG für definierte energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden über drei Jahre verteilt eine Steuerermäßigung für die Aufwendungen des Steuerpflichtigen von bis zu 20 %.
Da § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) die Konkretisierung der steuerlich geförderten Heizungssysteme auf die ESanMV auslagert, muss für eine Anpassung das EStG nicht geändert werden. Allerdings kann die Bundesregierung die Mindestanforderungen für die energetischen Maßnahmen in der Rechtsverordnung nur mit Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats ändern.
EE-Systeme im Plus, Gas-Systeme im Minus
Andere Zahlen wären eine große Überraschung gewesen: Den größten Zuwachs im 1. Halbjahr 2022 verzeichneten laut BDH-Erhebung Wärmepumpen mit einem Plus von 25 % (Gesamtjahr 2021 gegenüber 2020: + 28 %) sowie Biomasse-Heizkessel mit einem Plus von 6 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Gesamtjahr 2021 gegenüber 2020: + 41 %). Den größten Zuwachs bei den Biomasse-Heizkesseln gab es bei Pellet-Heizungen mit einem Plus von 12 % (Gesamtjahr 2021 gegenüber 2020: + 51 %).
Insbesondere bei Wärmepumpen dürfte der Absatz zuletzt von der Verfügbarkeit entsprechender Geräte geprägt gewesen sein. Lieferzeiten von mehreren Monaten sind aktuell eher die Regel als die Ausnahme und dürften zunehmend auch potenzielle Modernisierer abschrecken. Die langsamen Veränderungen in der Wärmeerzeugerstatistik sind damit zum Teil auch ein Spiegel der Verfügbarkeit und auch der Preispolitik im Markt und damit nicht ausschließlich von der Nachfrage getrieben.
Gasbasierte Systeme bleiben mit rund 300 000 Geräten und einem Minus von 6 % das Volumenprodukt mit Absatzzahlen auf dem Niveau des Jahres 2020. Allerdings konnten sich in diesen Zahlen weder der Russland-Ukraine-Krieg noch die Gaskrise und die stark steigenden Gaspreise sowie die die neuen Gas-Umlagen ab 1. Oktober 2002, besonders mit der zwischen 1 und 5 Ct/kWh zzgl. Mehrwertsteuer verorteten Gasbeschaffungsumlage, vollständig niederschlagen.
Dass die vom BDH erhobenen Absatzahlen für das 1. Halbjahr 2022 aufgrund der aktuellen Verwerfungen in den Energiemärkten nur eingeschränkt den zu erwartenden Trend abbilden, zeigt sich auch beim gestiegenen Absatz bei Öl-Heizkesseln um 14 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf aktuell 24 000 Geräte.
Bei den 96 000 im 1. Halbjahr 2002 verkauften Heizungs-Wärmepumpen hatten Luft/Wasser-Wärmepumpen einen Anteil von 86 % (82 500 Geräte) und einen Zuwachs von 32 %. Bei Hybrid-Wärmepumpen, die aktuell noch bei den anderen Wärmeerzeugern mitgezählt werden, gab es ebenfalls ein hohes Wachstum von 28 %, allerdings mit 3000 Stück auf sehr niedrigem Niveau.
„Keineswegs fehlgeleitete Investitionen“
Für den BDH handelt es sich „keineswegs um fehlgeleitete Investitionen, veraltete Gas-Heizungen gegen moderne Brennwertgeräte auszutauschen“. Damit stellt sich der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie deutlich gegen eine Bewertung der Politik.
In der „Eröffnungsbilanz Klimaschutz“ vom 11. Januar 2022 hatte der frisch vereidigte Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck die Festlegung aus dem Ampel-Koalitionsvertrag untermauert, dass künftig jede neu eingebaute Heizung (auch bei der Heizungsmodernisierung) auf der Basis von mindestens 65 % erneuerbarer Energien betrieben werden muss. Dies solle (Fehl)Investitionen, die nicht mit den Klimazielen vereinbar sind, verhindern und insbesondere den Markthochlauf von Wärmepumpen voranbringen.
Spätestens mit dem Klimaschutzplan der Bundesregierung (November 2016) ist klar: „Um das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 zu erreichen, sind sowohl anspruchsvolle Neubaustandards, langfristige Sanierungsstrategien für den Gebäudebestand wie auch die schrittweise Abkehr von fossilen Heizungssystemen Voraussetzung.“
Der BDH argumentiert, dass es im Gasbereich gelte, die rund 6,4 Mio. veralteten Gas-Heizungen schnellstmöglich „im Sinne des Klimaschutzes“ zu modernisieren. In Kombination mit einer solarthermischen Anlage ließen sich so sehr wirtschaftlich bis zu 30 % an Energie- und CO2-Einsparung realisieren. Warum der Staat „sehr wirtschaftliche“ Einsparungen bezuschussen soll, lässt der BDH offen.
Allerdings gilt ein Einsparbetrag von 30 % im Sinne des Klimaschutzes als zu gering und würde noch weitere Maßnahmen erfordern. Eine Orientierung bietet das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), dass für den Gebäudesektor zwischen den Jahren 2020 und 2030 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von 43 % festlegt. Bricht man die vom KSG vorgegeben Entwicklung auf ein einzelnes Gebäude herunter, würde eine ab 2023 wirksame 30%ige Einsparung gerade das mit dem KSG-Minderungspfad verbundene Budget abdecken. Greift sie erst ab 2024, ist bereits eine 34%ige Einsparung erforderlich, um das vom KSG geforderte Budget einzuhalten. Ab 2025 wäre eine 40%ige und ab 2026 eine 48%ige Einsparung erforderlich. Die BDH-Forderung, schnellstmöglich zu handeln, ist also von herausragender Bedeutung.
Für alle Beispiele würde gelten, ab 2030 muss nochmals eingespart werden, durch weitere Maßnahmen am / im Gebäude oder durch Maßnahmen am Energieträger...
Grüne Gase: Option oder Schimäre?
BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt: „Um dem heterogenen Gebäudebestand Rechnung zu tragen und um die Wärmewende für die Menschen bezahlbar zu halten, brauchen wir sämtliche verfügbaren Effizienztechnologien. Das sind neben Wärmepumpen, Holzheizungen, Brennstoffzellenheizungen und hybriden Systemen auch Heizsysteme, die auf Basis von grünen Gasen und grünen Ölen betrieben werden. Bereits heute ist es mit Biomethan möglich, jedes gasbasierte Heizsystem CO2-neutral zu betreiben. Ab 2025 wird es zudem Heizsysteme geben, die zu 100 % wasserstofffähig sind.“
Dass es weder heute noch 2025 und vermutlich über 2030 hinaus solche Gase nicht in ausreichender Menge für den Raumwärmemarkt vorhanden sind, wird von Teilen der Heizungsindustrie und der Gaswirtschaft gerne verschwiegen oder auf Potenzialstudien hingewiesen, denen wenig realistische Annahmen zugrunde liegen. Zudem wird beispielsweise vom DVGW [20. Juli 2022] suggeriert: „Wird ein schneller Wasserstoff-Hochlauf beschritten, dann hätten die Privatkunden in Deutschland die Option, mit günstigen H2-ready Heizungssystemen – preislich wie Erdgasgeräte angesiedelt – auch sozialverträglich ihr Eigenheim oder die Mietwohnung zu heizen, und zwar unabhängig vom Gebäude- und Renovierungszustand.“
Die BMWK/BMWSB-Vorlage zur Konsultation zu 65 % erneuerbare Energie für neue Heizungen sieht zwar auch Biomethan / grüne Gasen als Erfüllungsoption vor, allerdings mit regulatorischen Vorbehalten. Zudem basiert das Konzept auf Gemeinsamkeiten bisher veröffentlichter Studien und Szenarien zum Klimaschutz und zu Energieentwicklungen im Hinblick auf das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045. Eine davon ist für das BMWK und das BMWSB:
„Biomasse, grüner Wasserstoff und andere strombasierte synthetische Brennstoffe sind knappe Ressourcen. Sie werden aufgrund einer hohen Nachfrage in anderen Sektoren voraussichtlich auch mittel- bis langfristig teuer bleiben. Grüner Wasserstoff und strombasierte Brennstoffe stehen zudem in den kommenden Jahren noch nicht in nennenswertem Umfang zur Verfügung.“ ■
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