Der deutsche Photovoltaikmarkt kann nicht mehr alleine betrachtet werden, sondern zunehmend in Gemeinsamkeit mit den europäischen Märkten für Solarstrom. Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass diese mehr und mehr im Gleichklang ticken. In den letzten 18 Monaten entwickelten sich diese rückläufig. Doch jetzt sehen die Experten des Marktforschers NPD Solarbuzz Licht am Ende des Tunnels. Sie erwarten für 2014 eine Stabilisierung auf einem niedrigen Niveau. Vor allem Deutschland, Großbritannien, Italien und Frankreich seien für die Erholung der Branche verantwortlich. Und im zweiten und vierten Quartal 2014 werde Deutschland wieder der führende europäische PV-Markt. Eine ähnliche Entwicklung prognostizieren auch die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Sie veröffentlichten vor kurzem eine Prognose für 2014 bis 2018. Diese geht für dieses Jahr von einem Ausbau der installierten Photovoltaik-Leistung in Deutschland von gegenwärtig rund 35 GWp auf 40,2 GWp aus. Bis 2018 soll die PV-Leistung in Deutschland auf zirka 52,9 GWp steigen.
Antidumping-Zölle können zur bösen Falle werden
Damit ist die Installation von Photovoltaikanlagen auch 2014 und darüber hinaus ein Thema für deutsche Installateure. Dabei müssen sie aber auf eine mögliche Falle achten. Diese entstand infolge der Antidumping-Untersuchung der EU auf chinesische Photovoltaikprodukte. Seit Anfang Dezember 2013 gelten für Solarprodukte (Module, Zellen und Wafer) ausgewählter chinesischer Hersteller Strafzölle. Durchschnittlich liegt der Strafzoll bei 47,7 % . Für deutsche Installateure, die Solarprodukte direkt aus China importieren, bedeutet dies höchste Wachsamkeit. Denn werden falsch deklarierte Module bezogen und kein Dumping-Zoll bezahlt, drohen finanzielle Unannehmlichkeiten.
„Unternehmen müssen beim Import von Solarprodukten genau darauf achten, ob ihr Lieferant von der Vereinbarung erfasst ist. Wäre dies nicht der Fall und werden die dann anfallenden Antidumping-Zölle nicht bezahlt, können diese bis zu drei Jahre rückwirkend beim Installateur eingefordert werden”, warnt die Zoll-Expertin Isabel Ludwig von Rödl & Partner in Stuttgart. Mit einer Gruppe von über 90 kooperierenden chinesischen Solarmodul-Produzenten hat die Europäische Kommission im August 2013 eine Einigung erzielt: Solarprodukte dieser Hersteller sind von den Strafzöllen befreit. „Für ihre Module wurde ein Mindestpreis für den europäischen Markt vereinbart. Dieser wurde zwar nicht offiziell veröffentlicht. Mittlerweile ist aber bekannt, dass dieser bei 56 Cent pro Watt Peak liegt“, so die Zollexpertin. Chinesische Hersteller, die dem Abkommen nicht beigetreten sind und deshalb von den Strafzöllen betroffen sind, könnten versuchen, ihre Produkte umzudeklarieren und über asiatische Nachbarländer in die EU zu importieren. „Der Zoll hat in der Vergangenheit immer wieder Fälle von falsch deklarierter Importware festgestellt“, erklärt Ludwig. „Diese sind besonders gefährlich. Die Zollbehörden gehen diesem Betrug systematisch nach. Die Zeche für falsch deklarierte Produkte zahlen die Importeure. Kann dem Unternehmen nachgewiesen werden, am Betrug beteiligt zu sein, drohen ein Steuerstrafverfahren und in der Konsequenz Bußgelder, in schweren Fällen Gefängnis.”
Führt ein deutsches Unternehmen beispielsweise Solarmodule aus Malaysia ein, fallen beim Import keinerlei Zölle an. Die Module können auf Grundlage dieser Kalkulation ohne Preisuntergrenze in der EU weiterverkauft beziehungsweise installiert werden. Stellt das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung fest, dass die eingeführten Paneele ihren Ursprung tatsächlich in China haben, erhebt die deutsche Zollverwaltung die umgangenen Antidumping-Zölle in Höhe von über 65 % beim deutschen Importeur nach. „Importeure von Solarprodukten sollten ihre Lieferbeziehungen sehr genau analysieren, den Ursprung ihrer Produkte feststellen und gegebenenfalls nachweisen können”, betont Ludwig. „Das Risiko der Nacherhebungen von Zöllen trägt immer der Importeur (siehe Info-Kasten zum Undertaking).
Markt für Solarstromspeicher wird immer wichtiger
Auf der anderen Seite sollten Installateure das Marktsegment Solarstromspeicher nicht aus dem Auge verlieren. Unterstützt wurde und wird diese Entwicklung seit Mai 2013 durch die KfW-Bank, die im Rahmen eines Speicherfördergesetzes Kredite für den Kauf eines Solarstromspeichers vergibt. Für diesen Kredit kann der Betreiber der Solaranlage einen Antrag auf einen Tilgungszuschuss bis zu 600 Euro pro kWp seiner Anlage stellen, bereitgestellt durch das Bundesumweltministerium (BMU).
Auf Anfrage beim BMU erklärt ein Sprecher des Ministeriums, dass das Speicherfördergesetz bis zum 31. Dezember 2015 laufen soll. Anzeichen dafür, dass es früher beendet wird, gibt es nicht. Der neue Koalitionsvertrag geht auf das Fördergesetz nicht ein, was bedeutet, dass es unangetastet bleibt. Bei der KfW-Bank zeigt man sich sehr zufrieden mit dem Förderprogramm. Wolfram Schweickhardt, stellvertretender Pressesprecher der Bank: „Im Moment ist das Hauptmotiv zum Kauf eines solchen Speichers ganz klar der Eigenverbrauch von Solarstrom und die damit verbundene Unabhängigkeit vom lokalen Stromanbieter. Mit über 2200 genehmigten Anträgen befindet sich die Nachfrage nach dem KfW-Programm am oberen Rand unserer Erwartungen.“ Und diese könnte noch weiter ansteigen.
„Für ihren Strombezug müssen Haushalte in Deutschland auch in diesem Jahr wieder deutlich tiefer in die Tasche greifen als die meisten anderen Verbraucher in Europa“, so Daniel Dodt, Leiter des Bereichs Pressearbeit des Berliner Vergleichsportals Toptarif. Und da in Deutschland ein Steigen der Strompreise erwartet wird, ist es sehr gut möglich, dass die Nachfrage nach Speichern dieses Jahr noch einmal stark anzieht. Eine Entwicklung, die sich Solarteure zu Nutze machen sollten. Vor kurzem haben der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) mit dem Photovoltaik-Speicherpass das neue Qualitätssiegel für Solarstromspeicher auf den Markt gebracht. In dem ab sofort verfügbaren Pass dokumentieren Handwerker für ihre Auftraggeber die Qualität der verbauten Komponenten sowie die fachgerechte Installation, die Prüfung und die Einhaltung aller Regeln und Normen. Die KfW-Bank akzeptiert den Pass als Fachunternehmererklärung für die Speicherförderung des Bundes. „Die Installateure stellen den Pass bei der Übergabe des Speichersystems an ihre Kunden aus und liefern damit eine prägnante Schnellauskunft über das erworbene System, das den Kunden entlang der Lebensdauer des Speichers begleitet“, so Bernd Dechert, Geschäftsführer Technik des ZVEH. Der branchenweit anerkannte Pass kann sowohl für Blei- als auch für Lithium-Ionen-Speichersysteme angewendet werden.
Leider zeichnen sich auch bei Solarstromspeichern dunkle Wolken am Horizont ab. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat im Januar eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Neben deutlichen Kürzungen der Fördersätze für Wind- und Solarstrom sollen vor allem die Eigenverbraucher von selbst produziertem Strom zur Kasse gebeten werden. Schon ab August 2014 könnte somit auf jede kWh selbst genutzten Strom die sogenannte EEG-Umlage aufgeschlagen werden. Diese wurde bislang nur bei gekauftem Strom vom Energieversorger fällig. Betroffen wären alle Anlagen über 10 kW. Befürchtungen gibt es bei Installateuren vor allem bei dem attraktiven Marktsegment der 10- bis 100-kW-Anlagen. Diese würden deutlich an Rendite und damit an Attraktivität verlieren. Bei Experten sorgt das Vorhaben für einen Aufschrei des Entsetzens. Für Milan Nitzschke, Präsident von EU Prosun – The Sustainable Solar Energy Initiative for Europe, würde eine solche Regelung die Marktentwicklung für Solarstromspeicher stark behindern. „Die letzten Jahre hat die gesamte Solarbranche an Lösungen gearbeitet, um die Nutzung von selbsterzeugtem Solarstrom zu optimieren“, betont Nitzschke. „Jetzt kommen wir auch endlich mit der Batterieentwicklung voran. Die Menschen können ihre persönliche Energiewende umsetzen und entlasten dabei noch die Netze und die EEG-Kosten. Inzwischen bieten erste Wohnungsbaugesellschaften Eigenstrommodelle für ihre Mieter an. Der Wunsch, selbst erzeugten Strom nutzen zu können, ist die Grundlage für den weiteren Ausbau der Solarenergie in Deutschland. Das jetzt zu gefährden, wäre ein großer Fehler“, so der Solarexperte.
Auch die Solarthermie läuft mit angezogener Handbremse
Und auch der Markt der Solarthermie kommt nicht richtig in Schwung. Laut BSW-Solar verzeichnet die Branche 2013 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Absatzrückgang von 11 % . Und dabei handelt es sich mittlerweile um einen Trend. Denn bereits seit 2010 stagniert der Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung weitgehend bei rund 11 % . „Mit angezogener Handbremse sind die energiepolitischen Ziele nicht zu erreichen“, betont Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer vom BSW-Solar. Er appelliert an die Politik. „Um den Sanierungsstau alter Heizungen aufzulösen und erneuerbare Energien zum Wärmestandard zu machen, bedarf es einer intelligenten Kombination aus Anreizen und Mindeststandards und einer verlässlichen Mittelausstattung bestehender Förderprogramme“, fordert Körnig. Eine Energiewende im Wärmesektor entlaste den Verbraucher und könne damit den Anstieg der Strompreise kompensieren.
Auch Hanns Koller, Geschäftsführer der Citrinsolar GmbH, kritisiert die Politik. Er sieht eine „Verunsicherung der Verbraucher aufgrund der politischen Diskussion zum Thema Energiewende. Der politische Wille ist für den Endkunden nicht mehr erkennbar, im Gegenteil; die Sinnhaftigkeit von Solarthermie wird in Frage gestellt, in erster Linie in Bezug auf Kosten und Bezahlbarkeit.“ Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, müssten Politiker sich klarer für erneuerbare Energien aussprechen, außerdem müssen beim Kunden Anreize geschaffen werden. „So würden wir deutlich höhere Stückzahlen und eine ebenso deutliche Preisreduzierung sowohl bei den Materialien als auch bei der Montage erreichen. Dass dies funktioniert, zeigt das Beispiel Photovoltaik. Sowohl bei den Modulen als auch bei der Montage wurde eine deutliche Kosteneinsparung erreicht“, so Koller. Irgendwelche technischen Innovationen, welche den Markt in diesem Jahr beleben könnten, sieht der Geschäftsführer nicht.
Im Neubau sind die Aussichten für die Solarthermie besser
Dennoch gibt es auch gute Nachrichten für die Branche und die kommen aus dem Bereich Neubau. Das Stichwort lautet hier Sonnenheizung. Denn diese werden in Deutschland immer mehr zum Standard. Mehr als jede Fünfte der 176617 im Jahr 2012 neu errichteten Wohnungen wird mit Wärmeenergie aus Solaranlagen zur Heizungsunterstützung oder zur Warmwasserbereitung versorgt. Der Zuwachs beträgt 33,6 % gegenüber 2011, als Solarwärme bei jedem sechsten Neubau zu finden war. Das ergeben Daten des Statistischen Bundesamts. „Weil Heizkosten die Haushaltskasse übermäßig belasten, ist hier der Spareffekt besonders groß. Deswegen setzen immer mehr Bauherren auf Solarwärmeanlagen“, so Carsten Körnig. Für 2013 seien noch keine Daten verfügbar. Dennoch sei stark davon auszugehen, dass sich der Anteil von Sonnenheizungen bei neu errichteten Wohnungen im letzten Jahr noch einmal erhöhte. Ein Trend, der auch dieses Jahr anhalten werde.
Der Nachfrage-Zuwachs bei Solarwärmeanlagen im Neubau ist nach Einschätzung des BSW-Solar auch das Resultat gesetzlicher Vorgaben. Seit 2009 ist hier nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz der Einsatz erneuerbarer Energien vorgeschrieben. Deckt Solarenergie bislang meist nur einen Teil des Energieverbrauchs von Wohngebäuden, so erwartet der Branchenverband in den nächsten Jahren eine zunehmende Nachfrage nach energieautarken Häusern, die den überwiegenden Teil ihres Wärme- und Strombedarfs inzwischen ganzjährig aus Solarenergie selbst decken können. „Wer Solarwärme und Solarstrom intelligent kombiniert, kann in seinem Eigenheim dauerhaft günstig Wärme und Strom erzeugen“, erläutert Körnig. Auch wenn es auf dem deutschen Solarmarkt im Moment etwas holprig zugeht und Installateure auf Stolperfallen achten müssen, lohnt es sich dennoch, den Markt auch in Zukunft weiter im Auge zu behalten.
INFO
Augen auf beim Modulkauf
Das sogenannte Undertaking für Solarmodule chinesischer Hersteller ist von August 2013 bis Dezember 2015 gültig. Insgesamt können jährlich Module mit einer Gesamtleistung von 7 GWp von chinesischen Herstellern in die EU importiert werden. Dabei legt das chinesische Handelsministerium fest, welche Mengen jedes Unternehmen in die EU importieren darf. Zur Kontrolle und Erfassung der exportierten Mengen erhalten die Unternehmen je Quartal entsprechende Exportgenehmigungsschreiben, welche den Lieferungen beiliegen müssen. Stellt sich heraus, dass der Zubau in der EU in diesem Jahr zurückgeht, wird die Menge der chinesischen Importe ebenfalls anteilig gekürzt. Kernpunkt des Undertakings ist ein sogenannter Minimum-Import-Preis (MIP). Der MIP stellt die absolute Untergrenze dar, zu denen Module in die EU importiert werden dürfen. Grundsätzlich werden zwei Wege unterschieden, die für die Berechnung des MIP eine Rolle spielen. Importiert der Installateur direkt Module vom Hersteller aus China, ist er für die gesamte Einhaltung der Vorschriften selbst verantwortlich. Kauft er seine Module bei einer Niederlassung des Herstellers in der EU oder von einem Importeur bzw. Großhändler, kommt ein vereinfachtes Verfahren zum Tragen.
Da der MIP, der derzeit nach Aussagen von Herstellern wie Trina bei 0,56 Euro pro Watt liegt, die absolute Untergrenze darstellt, zu denen Module in die EU importiert werden dürfen, muss der Importeur darauf achten, dass dieser Nettopreis nicht durch weitere Abzüge oder nachträglich gewährte Rabatte unterschritten wird. Dabei handelt es sich beispielsweise um Jahresprovisionen, die als Kick-back für den Jahresumsatz von dem Hersteller gezahlt werden. Werden Module zum Beispiel vom Importhafen der EU frei Haus zum Installateur geliefert, sind die ersparten Transportkosten ebenfalls vom Kaufpreis abzuziehen. Gleiches gilt für anteilige Vertriebsgemeinkosten, wie zum Beispiel die freie Nutzung eines Hersteller-Call-Centers. Aber auch vergünstigte Lieferantenkredite oder Dienstleistungen wie Marketingmaßnahmen müssen vom individuell verhandelten Importpreis abgezogen werden.
Da viele dieser Kosten oft nicht bekannt oder nur schwer zu berechnen sind, verzichten inzwischen viele Installateure auf den direkten Einkauf in China und beziehen ihre Module über Importeure, den Großhandel oder europäische Herstellerniederlassungen. Hier kommt dann das vereinfachte Verfahren zum Tragen. Hierbei werden auf den MIP von 0,56 Cent eine Kostenpauschale von 5 % aufgeschlagen, mit der alle genannten Punkte abgegolten sind. Insgesamt sollte der Installateur damit auf einen Einkaufspreis für seine Module von mindestens 0,61 Euro pro Watt kommen, denn schließlich will der Großhändler ja auch noch etwas verdienen.
Autor
Markus Grunwald ist Redakteur beim Europressedienst, 53113 Bonn, Telefon (02 28) 91 25 48 60, m.grunwald@europressedienst.com, https://www.europressedienst.com/