Der Blaue Engel, das Umweltzeichen der Bundesregierung, hat neue Vergabekriterien für Wärmepumpen. Hersteller können ihre Produkte zertifizieren, die alle Anforderungen des Umweltzeichens einhalten.
Auch Wärmepumpen tragen zum Treibhauseffekt bei, wenn die direkten und indirekten Emissionen nicht minimiert werden. Diese entstehen durch den Verbrauch elektrischer Energie und die mit der Energieerzeugung verbundenen Emissionen an Treibhausgasen (indirekte Emissionen) sowie durch die Freisetzung von Kältemitteln (direkte Emissionen), die häufig ein sehr hohes Treibhauspotenzial (GWP) aufweisen.
Kriterien zur Zertifizierung
Mit dem Blauen Engel für Wärmepumpen (DE-UZ 230) können daher Geräte gekennzeichnet werden, die mit natürlichen (halogenfreien) Kältemitteln arbeiten und sich – über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus – durch weitere umweltfreundliche Eigenschaften auszeichnen.
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Die Anforderungen umfassen strengere Mindestenergieeffizienzwerte für den Betrieb der Wärmepumpen als durch die Ökodesign-Verordnung vorgeschrieben, so dass die Treibhausgasemissionen weiter reduziert werden – umso mehr, wenn die Verbraucher*innen zusätzlich den Betriebsstrom aus erneuerbaren Quellen beziehen. Zudem werden die Bildung langlebiger Abbauprodukte von Kältemitteln vermieden und, ebenfalls über die Grenzwerte der Ökodesign-Verordnung hinausgehend, die Geräuschemissionen beschränkt. ■
Quelle: Blauer Engel / fl