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Heizungstausch

Regeln und Fristen beim Einbau einer neuen Heizung

In Deutschland gibt es rund 3,3 Mio. Mehrfamilienhäuser mit im Schnitt sieben Wohneinheiten. Häufig beheizen Gasetagenheizungen und nicht Zentralheizungen die Wohnungen. Fällt eine von mehreren Gasetagenheizungen in einem Mehrfamilienhaus aus, müssen die Immobilieneigentümer oder die Wohneigentümergemeinschaft (WEG) entscheiden, ob sie weiterhin dezentral heizen oder in Zukunft auf eine Zentralheizung umsteigen möchten.

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Was es bei dieser Entscheidung zu beachten gilt, welche Pflichten und Fristen aus dem GEG greifen und wie ein Heizungstausch in einem Mehrfamilienhaus umgesetzt werden kann, erklärt das Merkblatt „Heizungstausch in Mehrfamilienhäusern mit Etagenheizung und Einzelöfen“ von Zukunft Altbau. Dort wird verständlich darauf eingegangen, worauf Hauseigentümerinnen und -eigentümer oder WEGs mit Etagenheizungen und Einzelöfen achten sollten.

GEG weist den Weg

Bis zum sogenannten GEG-Stichtag dürfen weiterhin fossil betriebene Heizungen eingebaut werden. In diesem Fall ist jedoch vor dem Einbau ein Beratungsgespräch mit Fachleuten Pflicht. In dem Gespräch wird auf die anstehenden Preisrisiken hingewiesen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass der Anteil an erneuerbaren Energien im Brennstoff ab 2029 schrittweise ansteigt. 2035 muss er 30 % betragen, 2045 schließlich 100 %.

Spätestens Mitte 2028 gelten die 65 % bei einem Heizungstausch dann für alle verbindlich. Der GEG-Stichtag für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist bereits der 30. Juni 2026, für Kommunen mit weniger als 100.000 Bürgerinnen und Bürgern gilt der 30. Juni 2028.

Zentrale oder dezentrale Heizung?

Wird eine Etagen- oder Einzelheizung nach diesem Stichtag erneuert, kann sie übergangsweise durch eine fossil betriebene Etagen- oder Einzelheizung oder gleich durch eine Heizung mit dem gesetzlich geforderten 65-%-Anteil an erneuerbaren Energien ersetzt werden. Befindet sich im Haus bereits eine Zentralheizung, kann die Wohnung auch an diese angeschlossen werden, selbst dann, wenn die Zentralheizung noch fossil betrieben wird. Mit dem Heizungstausch beginnt eine Frist von fünf Jahren, in der die Hauseigentümer oder die WEG entscheiden müssen, ob sie zukünftig weiterhin dezentral oder zentral heizen wollen. Verstreicht diese Frist, ist der Umbau auf eine Zentralheizung verpflichtend.

Fällt die Entscheidung für dezentrale Heizungen, müssen alle Heizungen, die nach Ablauf der fünf Jahre kaputt gehen, durch eine Heizung ersetzt werden, die zu mindestens 65 % mit Erneuerbaren betrieben wird. Fällt die Entscheidung für eine Zentralheizung, haben die Hauseigentümer oder die WEG nach den fünf Jahren weitere acht Jahre, also insgesamt 13 Jahre Zeit, diese einzubauen. Wohnungseigentümer, deren Heizung anschließend erneuert werden muss, sind verpflichtet, anschließend die Zentralheizung zu nutzen.

Was Wohnungseigentümer-Gemeinschaften zusätzlich beachten müssen

Um in einer WEG eine Entscheidung treffen zu können, benötigt sie alle relevanten Informationen. Die Hausverwaltungen sind verpflichtet, diese bei den einzelnen Wohnungseigentümern und beim Bezirksschornsteinfeger anzufragen und im Anschluss gesammelt der Gemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Auf dieser Basis wird die neue Beheizungsstruktur geplant und nach dem WEG-Beschluss umgesetzt.

Im Detail: Soll in einer WEG eine Heizung nach dem GEG-Stichtag erneuert werden, muss dies der Hausverwaltung mitgeteilt werden. Die Verwaltung muss dann umgehend eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen. Dort wird über das weitere Vorgehen beraten. Die WEG ist verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren ein Konzept zur Erfüllung und Umsetzung der 65-%-Anforderung zu erarbeiten und zu beschließen.

Als Grundlage für die Entscheidung und das Umsetzungskonzept dienen Informationen zu den einzelnen Etagenheizungen, die von der Hausverwaltung zur Verfügung gestellt werden und im Vorfeld von den Wohnungseigentümern und dem Bezirksschornsteinfeger eingesammelt wurden. Danach wird der Plan schrittweise umgesetzt. Die Hausverwaltung muss zudem den Bezirksschornsteinfeger über das Konzept informieren – und die Gemeinschaft jährlich über den aktuellen Stand der Umsetzung. Auch wie WEG bei einem Gasheizungstausch sinnvoll vorgehen können, erklärt das Merkblatt – von der Einstiegsberatung über den Sanierungsfahrplan bis hin zum Finanzierungskonzept und der Umsetzung.

Zentralheizung: das sind die Vor- und Nachteile

Die Expertinnen und Experten von Zukunft Altbau klären in dem Merkblatt außerdem über die Vor- und Nachteile von Zentralheizungen auf. Für zentrale Heizungsanlagen kommen ein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, eine Wärmepumpe, eine Biomasse-Heizung oder als Zwischenlösung eine Hybridheizung (Wärmepumpe und fossiler Spitzenlastkessel) infrage. Das Merkblatt bietet zudem Informationen zur in Deutschland noch wenig bekannten dezentralen Beheizung mit Luft-Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen). ■
Quelle: Zukunft Altbau / ml

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Weitere Fragen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 0 80 00/12 33 33 (Mo bis Fr von 9 –13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de

Aktuelles zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern auf www.zukunftaltbau.de