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SHK-Handwerker sind die ersten Ansprechpartner vor Ort

SBZ: Herr Küsel, Starkregen und Überschwemmungen haben in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Welche Auswirkungen hat das auf die Gebäude- und Sachschadenbilanz?

Alexander Küsel: Seit etwa 20 Jahren beobachten wir die versicherten Schäden. Die Zunahme von Starkregen und Überschwemmungen hat in der Tat spürbare Auswirkungen auf die Gebäude- und Sachschadenbilanz in Deutschland. ­Insbesondere die Jahre mit außergewöhnlichen Ereignissen, ­etwa das Juni-Hochwasser 2013 oder die Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal, waren mit sehr hohen Schäden und Kosten verbunden.

Aber auch abseits dieser Extremereignisse beobachten wir eine steigende Tendenz. 2024 hatten wir beispielsweise ganze vier Ereignisse, die über dem langjährigen Durchschnitt lagen. Das weist schon auf einen Trend zu häufigeren und kostenintensiveren Schäden in Zusammenhang mit Starkregen und Überschwemmungen hin.

SBZ: Können Sie das anhand konkreter Zahlen verdeutlichen?

Küsel: Im Jahr 2024 haben Wetterextreme ein Gesamtschadenvolumen von 5,5 Milliarden Euro verursacht. Ziehen wir davon die Kraftfahrzeugschäden ab, verbleiben 4,5 Milliarden Euro bei der Sachversicherung, die Schäden zum Beispiel an Gebäuden und Inventar abdeckt.

Von diesen 4,5 Milliarden Euro entfielen zwei Milliarden Euro auf Schäden durch Sturm und Hagel, während 2,5 Milliarden Euro durch Natur­gefahren – etwa Überschwemmungen nach Starkregen – verursacht wurden. Damit sind 2024 etwas mehr als die Hälfte der Sachschäden auf Überflutungen und Starkregen zurückzuführen.

Bei der ­Sensibilisierung der ­Hauseigentümer für das Thema ­Starkregenprävention spielen SHK-Betriebe eine Schlüsselrolle.

SBZ: Ist dieser hohe Anteil der durch Naturgefahren verursachten Sachschäden alleine auf den ­Klimawandel zurückzuführen?

Küsel: Der Klimawandel spielt sicherlich eine wichtige Rolle, aber es gibt noch einige weitere Faktoren, warum sich diese Bilanz verändert. Als Erstes ist hier die steigende Versicherungsdichte zu nennen. Vor 20 Jahren waren nur 20 % der Gebäude gegen Elementarschäden versichert, aktuell sind es knapp 55 %. Das führt natürlich auch zu mehr versicherten Schäden.

Hinzu kommt eine veränderte Nutzung von Kellerräumen. Wo früher hauptsächlich gelagert wurde, finden wir heute oft Heimarbeitsplätze, Hobbyräume oder Partykeller. Tritt ein Schadenereignis ein, ist dieser dadurch mit höheren Kosten verbunden.

SBZ: Wenn etwa 55 % der Gebäude gegen Elementarschäden versichert sind, bedeutet das gleichzeitig, dass fast die Hälfte der Gebäude noch nicht abgesichert ist. Warum verzichten so viele Hauseigentümer auf diesen Schutz?

Küsel: Dafür gibt es verschiedene Gründe. Viele fühlen sich nicht betroffen, weil sie glauben, ihr Gebäude sei nicht gefährdet. Hier kann ich nur appellieren, in der Starkregengefährdungskarte der Kommune nachzuschauen, in welcher Gefährdungslage sich der Standort der eigenen Immobilie befindet, um das Risiko besser einschätzen zu können.

Andere wiederum vertrauen darauf, dass der Staat – wie es immer wieder seitens der Politik versichert wird – im Katastrophenfall schnell und unbürokratisch hilft. Das ist aber eine trügerische Hoffnung, denn staatliche Unterstützung greift nur bei sehr großen Ereignissen und ist nicht selten an verschiedene Bedingungen geknüpft.

Und dann gibt es natürlich noch diejenigen, die in bekannten Risikogebieten leben, aber die damit verbundenen höheren Kosten scheuen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Prämien risikoadäquat sein müssen. Das bedeutet, sie müssen das tatsächliche Risiko widerspiegeln und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit des Versicherers im Schadenfall sicherstellen. Dies ist auch eine Auflage der Versicherungsaufsicht.

Eine fehlende oder nicht funktionsfähige Rückstausicherung kann im Schadenfall zu Kürzungen der Entschädigung ­führen.

SBZ: Nach jedem Überflutungsereignis rückt die Debatte um eine Pflichtversicherung für Elementarschäden in den Vordergrund. Zu Recht?

Küsel: Eine reine Elementarschadenpflichtversicherung greift zu kurz und löst das Kernproblem nicht. Zwar würde sie zunächst mehr Gebäude absichern, gleichzeitig aber auch den Fokus von der wichtigen Prävention nehmen. Stattdessen plädieren wir für einen ganzheitlichen Ansatz mit einer Kombination aus drei Maßnahmen.

Neben der Versicherungspflicht braucht es Änderungen im Baurecht, damit nicht mehr in hochwassergefährdeten Gebieten gebaut werden darf. Denn nach wie vor werden jedes Jahr an die 3000 neue Gebäude in diesen Gebieten errichtet. Als Zweites müssen wir weiterhin auf Prävention setzen und auch – wie dies etwa in der Schweiz bereits der Fall ist – eine Nachrüstpflicht für Gebäude in Risikogebieten einführen.

Und zu guter Letzt braucht es eine staatliche Beteiligung zur Kompensation bei katastrophalen Großschäden, um die Versicherungsprämien bezahlbar zu halten. Nur so können wir langfristig die Widerstandsfähigkeit unserer Gebäude erhöhen und gleichzeitig einen Versicherungsschutz für alle gewährleisten.

SBZ: Die Prävention ist, wie Sie eben betonten, ein wichtiger Baustein. Was können Hauseigentümer baulich und technisch umsetzen, um Gebäude und Keller schon im Vorfeld vor Schäden durch Starkregen und Überflutung zu schützen?

Küsel: Bauliche und technische Vorsorgemaßnahmen sind enorm wichtig, besonders in Gebieten mit erhöhtem Risiko. Dazu gehören zum Beispiel der Einbau von druckwasserdichten Fenstern und Türen im Keller, das Anbringen einer leichten Aufkantung bei Kellerabgangstreppen, die ins Freie führen, die Erhöhung der Lichtschächte um etwa eine Ziegelsteinhöhe oder eben auch die Installation einer geeigneten Rückstausicherung. Diese Maßnahmen können nicht nur Schäden verhindern, sondern wirken sich auch positiv auf die Versicherungsprämien aus.

Starkregen kann jeden treffen. 2024 gingen etwas mehr als die Hälfte der ­gegen ­Wetterextreme versicherten Sachschäden auf Überflutungen und Stark­regen zurück.

Bild: GDV

Starkregen kann jeden treffen. 2024 gingen etwas mehr als die Hälfte der ­gegen ­Wetterextreme versicherten Sachschäden auf Überflutungen und Stark­regen zurück.

SBZ: Inwiefern können solche Maßnahmen die Versicherungsprämie beeinflussen?

Küsel: Versicherer berücksichtigen bei der Prämienkalkulation, ob und welche Schutzmaßnahmen vorhanden sind. Das ZÜRS-System – Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen – ordnet jedes Gebäude in Deutschland in eine von vier Gefährdungsklassen ein. In Gebieten mit erhöhtem Risiko, also in Zonen 3 oder 4, wird bei Neuverträgen oft explizit nach Schutzmaßnahmen gefragt. Gute Vorsorge am und im Gebäude kann zu günstigeren Prämien führen, da sie das Schadenrisiko reduziert.

SBZ: Welche Konsequenzen kann es haben, wenn keine oder nicht geeignete Schutzmaßnahmen, etwa Rückstausicherungen, vorhanden sind?

Küsel: Das kann durchaus problematisch sein. Viele Versicherungsverträge setzen eine geeignete Rückstausicherung voraus. Aber nicht nur dort. Auch kommunale Satzungen oder andere öffentlich-rechtliche Vorgaben können eine Rückstausicherung vorschreiben. Fehlt diese oder ist sie nicht funktionsfähig, könnte das im Schadenfall zu Kürzungen der Entschädigung führen. Auch wenn viele Versicherer kulant sind, ist man hier dennoch auf deren guten Willen angewiesen. Daher ist es wichtig, sowohl die vertraglichen als auch die kommunalen Verpflichtungen zu kennen und einzuhalten.

SBZ: Den Einbau einer Rückstausicherung übernehmen Entwässerungsfachbetriebe. Welche Rolle können SHK-Fachkräfte darüber hinaus bei der Schadenprävention übernehmen?

Küsel: SHK-Betriebe spielen bei diesem Thema eine Schlüsselrolle! Die Fachkräfte sind oft die ersten Ansprechpartner vor Ort und können Hausbesitzer aktiv beraten und für Präventionsmaßnahmen sensibilisieren. Sie können bei Routinearbeiten im Keller auf mögliche Schwachstellen hinweisen und geeignete Lösungen wie Rückstauverschlüsse oder Hebeanlagen empfehlen.

Auch die Inspektion und Wartung dieser Anlagen ist ein wichtiger Bereich, in dem SHK-Betriebe aktiv werden und beispielsweise Wartungsverträge anbieten können. Viele Versicherungsverträge enthalten explizit den Hinweis, dass eine geeignete Rückstausicherung vorhanden sein muss und auch betriebsbereit zu halten ist. Das setzt selbstverständlich eine regelmäßige Inspektion und Wartung voraus.

SHK-Fachkräfte ­sollten ihre ­Position als Vertrauensperson und Experte nutzen und Kunden ­aktiv über Risiken und ­Lösungen aufklären.

SBZ: Wo können sich Fachhandwerker im Bereich Vorsorgemaßnahmen gegen Überflutung und Rückstau ergänzend fit machen?

Küsel: Da gibt es zunächst die Möglichkeit, Weiterbildungsangebote der Handwerkskammern zu nutzen. Viele Kammern bieten Seminare zum Thema „klimaresilientes Gebäude“ an. Diese Seminare behandeln nicht nur das große Thema Energieeffizienz, sondern es geht auch um Anpassungen an Extremwetterereignisse wie Überflutungen und Starkregen.

Darüber hinaus kann ich den Handwerkern empfehlen, sich mit dem Hochwasserpass des Hochwasser-Kompetenz-Centrums (HKC) vertraut zu machen. Dieses Tool bietet eine fundierte Einschätzung der Gefährdung eines Gebäudes und gibt Empfehlungen für Schutzmaßnahmen. Handwerker können Kunden auf dieses nützliche Instrument hinweisen oder sich selbst zum Sachkundigen weiterbilden und den Hochwasserpass als zusätzliche Dienstleistung anbieten.

SBZ: Welchen abschließenden Rat würden Sie dem SHK-Handwerk mit auf den Weg geben?

Küsel: Mein Rat wäre: Nutzen Sie Ihre Position als Vertrauensperson und Experte. Sprechen Sie Ihre Kunden auf das Thema Prävention an und informieren Sie über die Risiken und Lösungsmöglichkeiten. Scheuen Sie sich auch nicht, proaktiv eine Beratung anzubieten, zum Beispiel unter Nutzung des Hochwasserpasses. Je mehr wir alle für dieses Thema sensibilisieren, desto besser können wir uns gemeinsam auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereiten.

SBZ: Herr Küsel, vielen Dank für das interessante und aufschlussreiche Gespräch.

Hochwasserpass als Beratungsinstrument

Der Hochwasserpass des Hochwasser-Kompetenz-Centrums (HKC) hilft dabei herauszufinden, ob das eigene Haus ausreichend vor Hochwasser, Starkregen und Kanalrückstau geschützt ist und welche Schutzmaßnahmen effektiv sind. Dazu wird ein Fragebogen ausgefüllt, der eine erste Beurteilung der Risikolage möglich macht.

Zur weiteren individuellen Einschätzung und Präventionsberatung kann eine fachliche Beratung über die Website gefunden werden. Das HKC schult regelmäßig Experten, die bezüglich der Hochwasser­risiken beraten und einen detaillierten Hochwasserpass erstellen ­können. Das Dokument enthält eine Liste geeigneter Anpassungs­maßnahmen und dokumentiert das Risikoniveau.

Der Hochwasserpass wird durch das Bundesbauministerium sowie durch das Bundesumweltministerium als wirksames Mittel zum ­persönlichen Risikomanagement empfohlen. Neben der Minimierung des eigenen Risikos kann bei einigen Versicherern gegen ­Vorlage des ausgefüllten Hochwasserpasses eine Verringerung der Beitragssätze erreicht werden.

Weitere Informationen unter: www.hochwasser-pass.info

Bild: HKC

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