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Döbeln

Mitgliedertreffen in der Weißen Taube

Inhalt

Traditionell fand die Mitgliederversammlung des Fachverbandes Sachsen am 14. November 2012 in der Weißen Taube in Döbeln statt. Auf der Tagesordnung standen Fachvorträge, Auszeichnungen sowie der Bericht des Vorstandes. Landesinnungsmeister Herbert Reischl schilderte die Konjunkturstimmung im SHK-Handwerk als äußerst positiv. Er berichtete auch über die Schwerpunkte der Lobbyarbeit des Fachverbandes 2012:

  • Der Fachverband hat sich für die Über­arbeitung des Entwurfes der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – VAUwS unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes eingesetzt.
  • Weiterhin hat sich der Fachverband erneut für die Liberalisierung der Schornsteinfegertätigkeiten eingesetzt. SHK-Handwerksunternehmen soll es erlaubt sein, auch Teilbereiche des Schornstein­fegerhandwerks anzubieten, z.B. Mes­ungen nach der 1. BImSchV.
  • Der Fachverband hat sächsische Politiker aufgefordert, im Bundesrat eine Formulierung in der TrinkwV zu finden, die deutlich macht, dass Adressat des Ordnungswidrigkeiten-Tatbestandes nicht der Handwerksunternehmer ist.
  • Die nach Kündigung aller Tarifverträge durch die Gewerkschaft erforderlichen Tarifverhandlungen des Fachverbandes mit der Christlichen Gewerkschaft Metall wurden mit Laufzeitbeginn ab 1.7.2012 erfolgreich abgeschlossen. Weiterhin gültig bleibt der Tarifvertrag für Auszubildende (Lehrlinge) des SHK-Handwerks in Sachsen vom 15.7.2011.
  • Das Ehrenamtskolleg als erfolgreiches Gemeinschaftsprojekt der SHK-Fachverbände Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird mit dem 9. Lehrgang fortgeführt. Der Landes­innungsmeister bat alle Obermeister, ihre Anmeldungen bis zum 18. Januar 2013 abzugeben.

Im Laufe der Tagung erläuterte Landtagsabgeordneter Mike Hauschild, handwerkspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, den Gesetzentwurf der CDU-/FDP-Fraktion zur Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes. Darin wurden folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Im § 1 unterliegen die Planer nicht mehr der Vergabegesetzgebung.
  • Der Eignungsnachweis nach § 3 soll grundsätzlich über Eigenerklärung erfolgen. Formfehler gehen so zurück. Nur die Bestbieter müssen die Eignung nachweisen. Die Präqualifizierung wird zum Einzelnachweis als gleichwertig erachtet.
  • Nach § 7 soll bis 250000 Euro Auftragssumme auf Sicherheiten verzichtet werden.
  • Die Informationspflicht wurde in § 8 auf 75000 Euro Auftragswert abgesenkt.
  • Zentrale Widerspruchsstelle für alle Vergabeeinsprüche werden soll die 1. Ver­gabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen in Leipzig, Telefon (03 41) 9 77-38 00, Mail <a href="mailto:wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de" target="_blank">wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de</a>

Zudem wurde auf Beschluss des Vorstandes des Fachverbandes Matthias Kavalir von der Innung SHK Chemnitz mit einer ­Urkunde des Fachverbandes ausgezeichnet.