Die Trinkwasserverordnung definiert die Grenzwerte der Stoffe, die sich in unserem Trinkwasser befinden dürfen, und legt Kategorien für alle Flüssigkeiten fest, in denen diese Grenzwerte nicht eingehalten werden. Grundsätzlich entspricht das Trinkwasser der öffentlichen Wasserversorger den Anforderungen der Trinkwasserverordnung, somit ist eine zusätzliche Behandlung aus gesundheitlich-hygienischen Gründen nicht zwingend notwendig.
Kalk und Korrosion in der Hausinstallation
In Rohrleitungen oder technischen Anlagen der Hausinstallation bietet sich jedoch häufig ein anderes Bild. Denn hier kann es zu ernsthaften Problemen kommen. Daher ist eine Behandlung zum Schutz der Trinkwasser-Installation sowie zur Effizienzsteigerung der Geräte sinnvoll. Wird diese Behandlung nicht durchgeführt, kann es unter Umständen zu Kalkbildung und Korrosion kommen. Dies wiederum kann zum sogenannten Rohrinfarkt führen.
Effizienzverlust der Geräte steigert Energiebedarf
Aber auch außerhalb des Rohrsystems kommt es zu einigen Konsequenzen, die unangenehm und äußerst lästig sind. An Duschköpfen und Armaturen entstehen Kalkansätze, Fliesen in den Duschen werden stumpf und unansehnlich. Waschmaschinen, Geschirrspüler und Trinkwassererwärmer büßen Effizienz ein, was mit einer Steigerung des Energiebedarfs einhergeht.
Wasserhärte in deutschen Haushalten
Ablagerungen verhindern
Es empfiehlt sich also aus verschiedenen Gründen, die Trinkwasser-Installation vor Kalk zu schützen, umso mehr, wenn man sich zusätzlich zu allen Konsequenzen noch vor Augen hält, dass pro Jahr mehrere Kilogramm Kalk durch das System geschwemmt werden. Wasserbehandlungssysteme verhindern hier die Entstehung der Ablagerungen. Dabei gilt: Je härter das Wasser in der Region ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit für Kalkrückstände. Dieser Wasserhärtegrad errechnet sich aus dem Magnesium- sowie Calciumgehalt. Beide Stoffe kommen natürlich im Trinkwasser vor und werden auch als „Erdalkali-Ionen“ bezeichnet. Ihre Konzentration wird in Millimol/Liter, abgekürzt [mmol/L] oder häufig noch in der gebräuchlichen Form „deutscher Härtegrad“, abgekürzt [°dH], angegeben. Die Härtebereiche des Trinkwassers werden in weich, mittel und hart unterteilt:
· Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
· Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
· Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)
Rohrleitungen und Armaturen schonen
Je nach Wasserhärte und Ziel der Wasserbehandlung bieten sich unterschiedliche Verfahren und Geräte an, um Rohrleitungen und Armaturen zu schonen sowie wasserführende Geräte bestmöglich zu betreiben. Dabei gelten für alle Varianten – mechanische Filter, Kalkschutzgeräte und Enthärtungsanlagen – die Prüfgrundlagen des DVGW-Regelwerks. Diese gewährleisten den sicheren Betrieb der Geräte gemäß den anerkannten Regeln der Technik.
Wasserenthärtung mittels Ionenaustauschverfahren
Eines der im Markt bekanntesten Verfahren, um die Trinkwasser-Installation vor Kalk zu schützen, ist das Ionentauschverfahren. Es basiert auf der Methode des Ionenaustauschprinzips und funktioniert wie folgt: Über gekörnte, feste Stoffe aus Kunstharz findet ein Austausch der kalkverursachenden Calcium- und Magnesium-Ionen – auch Härtebildner genannt – gegen weiche Natrium-Ionen statt. Hierfür fließt das Wasser durch ein Harzbett, das aus winzigen Kügelchen mit einer porösen Oberfläche besteht, die mit einer feinen Schicht von Natrium-Ionen besetzt ist. Das Harz bindet sämtliche Calcium- und Magnesium-Ionen und tauscht sie gegen die Natrium-Ionen aus. Dieses Wasser hat nun einen Härtegrad von 0 °dH und
wird über ein spezielles Ventil mit Rohwasser auf den gewünschten Härtegrad verschnitten. Ist das Harz schließlich gesättigt, muss es regeneriert werden, bevor das Ionentauschverfahren weiter ausgeführt werden
kann.
Anlage individuell für jeden Einsatzbereich dimensionieren
Je nach Größe des Haushalts und Härte des Wassers muss die Anlage dimensioniert sein, um zuverlässig weiches Wasser zu liefern. Bei der Haushaltsgröße ist vor allem die Personenanzahl relevant. Pro Kopf geht man in Deutschland dabei von einem täglichen Wasserverbrauch von ca. 100 l aus. Außerdem muss die Rohwasserhärte in die Planung der Anlage einbezogen werden. Eine falsch dimensionierte Anlage hat negative Konsequenzen: Ist sie zu groß gewählt, werden zu viel Salz und Spülwasser verbraucht – das belastet Umwelt und Geldbeutel. Ist die Anlage dagegen zu klein, kann es zu sogenannten Härtedurchbrüchen kommen. Das bedeutet, dass die Anlage nicht ununterbrochen weiches Wasser liefert und damit den eigentlichen Effekt der Enthärtungsanlage egalisiert. Auch müssen alle Ausführungen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und auf den korrekten Einbau bei den Anlagen muss geachtet werden.
Enthärtung nur im Warmwasser?
Die Einhaltung der Vorschriften stellte jedoch beim Installationsort der Enthärtungsanlage lange Zeit ein Problem dar. Die DIN 1988-200 regelt, dass die „[…] Enthärtung durch Ionenaustausch und die Stabilisierung durch Kalkschutzgeräte im Kaltwasserzulauf zum Trinkwassererwärmer zu erfolgen“ hat. Dies bedeutet schlussendlich, dass nur das Warmwasser enthärtet wird und das Kaltwasser unaufbereitet bleibt. Bei Kunden und Herstellern stößt das auf Widerstand, da eine Enthärtung des gesamten Kaltwassers häufig gewünscht und vielfach auch sinnvoll ist. Schließlich werden die meisten Haushaltsgeräte wie Kaffee-, Wasch- und Spülmaschine sowie der Wasserkocher mit Kaltwasser betrieben, welches dann im Gerät erwärmt wird. Dabei erhöht sich die Kalkausfällung nochmals. So kann auch hartes Kaltwasser zu Schäden durch Inkrustierung führen und die Effizienz der Geräte verringern. Sachverständige waren jedoch von der Norm überzeugt, da sie kleiner dimensionierte Anlagen ermöglicht und somit dem Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung entspricht. So entwickelte sich in der Branche eine Diskussion, die eine zentrale Installation der Enthärtungsanlage zur Grauzone machte.
Im April 2018 brachte eine Stellungnahme des DIN-Normenausschusses Wasserwesen Klarheit: „Somit ist es normativ zulässig, dass das gesamte Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation behandelt werden kann.“ Die Wasserenthärtung kann demnach an der zentralen Kaltwasserzuleitung nach dem Wasserzähler in Fließrichtung nach dem Filter für alle nachgeschalteten Apparate und Armaturen erfolgen. Hier kann die Anlage fest verrohrt und direkt an das Rohrleitungssystem angeschlossen werden. Ein Einbau mittels Anschlussblock mit eingebauter Umgehung aus flexiblen Anschlussschläuchen aus Edelstahl ist häufig sinnvoll, weil dieser wenig Platz braucht, und sollte bei der Planung ebenfalls bedacht werden.
Fazit
Um die Trinkwasser-Installation vor Kalk zu schützen, ist der Einsatz einer Enthärtungsanlage eine sinnvolle Maßnahme. Kombiniert mit einem Trinkwasserfilter bleibt nicht nur die Trinkwassergüte erhalten, ebenso wird die Lebensdauer von Haushaltsgeräten erhöht, Energie gespart und eine kostspielige Sanierung der Trinkwasser-Installation vermieden. Weitere Infos zum Thema unter:
Dieser Artikel ist eine Überarbeitung des Artikels „Kalk und Rost den Garaus machen“, erschienen in SBZ 16-2020.
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