An die Auslegung und Montage von Trinkwasser-Installationen müssen hohe Qualitätsmaßstäbe angelegt werden. Denn viele Jahrzehnte lang soll das Wasser daraus genusstauglich, sauber und rein sein – wie es die Trinkwasserverordnung vorschreibt. Aber ist die Trinkwasserhygiene auch sichergestellt, wenn die Trinkwasser-Installation übergeben und damit primär der Betreiber in der Pflicht ist? Der vierte und abschließende Teil der SBZ-Serie beschreibt die möglicherweise in der Betriebsphase entstehenden Hygienerisiken und geht auf die fachgerechte Wartung und Inspektion der verschiedenen Installationskomponenten ein. → Dr. Christian Schauer
Wenn der Planer geplant und der Installateur installiert bzw. die Trinkwasser-Installation fachgerecht nach Dichtheitsprüfung, Befüllung und erfolgreicher Beprobung in Betrieb genommen hat, kommt in Sachen „Erhalt der Trinkwassergüte“ eine Zäsur: Ab jetzt trägt der Betreiber die Verantwortung für sauberes Trinkwasser. Vorausgesetzt, dass er um die Feinheiten der Installation und der Hygienerisiken, die eventuell auftreten könnten, weiß.
Übergabe an den Betreiber
Darüber zu informieren ist Aufgabe des ausführenden Fachhandwerkers. Im Rahmen der Übergabe sorgt er daher im ersten Schritt dafür, dass der Betreiber sämtliche technische Dokumentationen zu der Trinkwasser-Installation idealerweise in einer Mappe gesammelt oder in digitaler Form bekommt. Dazu gehören unter anderem
● Pläne zur Rohrleitungsführung
● Produkt- bzw. Herstellerinformationen
● Instandhaltungs- bzw. Wartungshinweise
● Garantieunterlagen
● Dichtheits-, Spül- und Inbetriebnahmeprotokolle
● bei größeren Anlagen das Raumbuch mit Beschreibung der Entnahmestellen und ihrer Nutzung sowie den angenommenen Gleichzeitigkeiten (Nutzungsplan).
Im nächsten Schritt sollte der Handwerker den Betreiber im Rahmen einer Begehung mit den Details der Trinkwasser-Installation vertraut machen. Dazu gehört etwa der Hinweis auf die Position von Absperrventilen und weiteren wichtigen Armaturen. Dies betrifft vor allem Installationskomponenten, die einer regelmäßigen Inspektions- oder Wartungspflicht unterliegen, wie beispielsweise
● Regulierventile
● Pumpen
● Filter
● Aufbereitungsanlagen
● Druckerhöhungsanlagen.
Die Übergabe der Dokumente, einschließlich des Hinweises auf die erfolgte Begehung und Einweisung, ist in einem Übergabeprotokoll festzuhalten, das sowohl Fachhandwerker als auch Betreiber unterschreiben.
In diesem Protokoll sind auch die wesentlichen Betriebsbedingungen der Trinkwasser-Installation zum Zeitpunkt der Übergabe, wie Speichertemperaturen oder Pumpeneinstellwerte, dokumentiert. Das schützt den Fachhandwerker vor Ansprüchen, die sich beispielsweise aus der nachträglichen unzulässigen Reduzierung der Speichertemperatur mit nachfolgendem Auftreten von Legionellen ergeben können.
Wichtig: bestimmungsgemäßer Betrieb
Ausführlich zu besprechen ist im Rahmen der Übergabe auch das Thema „bestimmungsgemäßer Betrieb“ – denn jede Trinkwasser-Installation ist für einen genau beschriebenen Nutzungszweck ausgelegt worden. Dieser beruht auf Annahmen, von welchen Wassermengen, Wassertemperaturen und Wasserwechseln üblicherweise auszugehen ist (Nutzungsplan). Darauf sind dann die Speichergröße oder die Rohrnennweiten abgestimmt, um Stagnation – und damit Verkeimung – zu verhindern. Wird dieser bestimmungsgemäße Betrieb unterbrochen, ergeben sich Hygienerisiken.
Der Fachhandwerker muss den Betreiber unter anderem auf die folgenden, zum Schutz vor Legionellenbildung notwendigen Punkte ausdrücklich hinweisen:
● den hinreichenden Wasseraustausch (mindestens alle 72 Stunden)
● die Temperaturhaltung von 60/55 °C im gesamten Warmwasser führenden Trinkwassersystem zwischen Speicheraustritt/‑wiedereintritt und Entnahmestellen nach VDI 6023
● die Haltung von Kaltwassertemperaturen unter 20 °C bis zur letzten Zapfstelle.
Trotzdem wird es in der Folge immer wieder Situationen geben, in denen dieser bestimmungsgemäße Betrieb nicht eingehalten werden kann. Typische Beispiele dafür sind im Privathaus Abwesenheit aufgrund eines längeren Urlaubs oder im Bürogebäude die Betriebsferien eines Unternehmens. Wird der bestimmungsgemäße Betrieb in dieser Zeit nicht durch automatisierte Systeme unterstützt, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das Umweltbundesamt hat dazu eine Empfehlung herausgegeben (siehe Tabelle unten), die der Dokumentation der Trinkwasser-Installation beigefügt werden sollte.
Wann kann eine Inspektion, eine Wartung oder eine Instandhaltung notwendig sein? Was ist nach DIN 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“ der Unterschied? Und welche Risiken bergen nachträgliche Veränderungen in der Trinkwasser-Installation? Das lesen Sie im kompletten Beitrag in SBZ 17-2022.
Artikelserie: Trinkwassergüte in der Hausinstallation erhalten
Experten sind sich einig: Bei der Trinkwasser-Installation sollte es unabhängig von der Gebäudegröße keine Kompromisse geben. Denn Krankheitserreger im Trinkwasser – etwa Legionellen oder Pseudomonaden – werden nicht nur in großen Gebäuden, sondern immer wieder auch in Ein- und Zweifamilienhäusern nachgewiesen. Sie stellen vor allem für immungeschwächte Personen ein hohes Infektionsrisiko dar. Die Artikelserie geht auf die häufigsten Ursachen für hygienische Probleme in der Trinkwasser-Installation ein und zeigt auf, wie sich diese zuverlässig vermeiden lassen.
Die Serie befasst sich dabei mit folgenden Schwerpunkten:
● Teil 1: Hausanschlussraum
● Teil 2: Fließweg und Verteilung
● Teil 3: Installation und Inbetriebnahme
● Teil 4: Betrieb und Wartung