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Die Geschichte des Heizungsbauers

Inhalt

Ich hätte eine Frage zu der Geschichte des Heizungsbauers. Wann entstand der Beruf Hei­zungs­bauer und gibt es eine Vorgeschichte? Gibt es Bücher oder Internetseiten zu diesem Thema? Ich habe im Internet gesucht, aber nichts Genaues gefunden. Vielleicht weiß die SBZ ja etwas oder kennt jemanden, der den Sachstand kurz zusammenfassen kann.

Thomas Reichert
74196 Neuenstadt

Kommentar der Redaktion:

Eine Abhandlung hierzu hatten wir in der Redaktion nicht zur Hand. Deshalb baten wir den Berufsbildungsspezialisten des ZVSHK Friedrich-Wilhelm Göbel um eine Zusammenfassung. Hier in Kurzform seine Geschichte rund um die Entwicklung des Heizungsbauers:

Der Neandertaler versteht es erstmals Feuer selbst zu entzünden und zu behüten (offene Feuerstelle). Ein paar Tausend Jahre später (etwa um 100 vor Chr.) erfanden die alten Römer die Hypokaustenheizung. Die Luft wurde mit einem Feuer in einer Heizkammer erhitzt und durch einen Zwischenraum unter dem Fußboden in andere Räume geführt. Das war sozusagen die Geburtsstunde der Fußbodenheizung.

Im Mittelalter bewohnten die Menschen Lehmhäuser und nutzten das Feuer direkt in der Mitte eines Raumes. Im 14. Jahrhundert entstand der Kachelofen als Nachfolger des im Haus eingebauten Backofens.

Erst durch die französische Revolution und die danach einsetzende Industrialisierung setzte sich mit der Entwicklung neuer Heizkessel die Zentralheizung auch in den ärmeren Haushalten des 19. Jahrhunderts durch – der Beruf des Heizungsbauers hat hier seinen eigentlichen Ursprung, auch wenn die Berufsbezeichnung Heizungsbauer noch nicht eingeführt ist und sich zunächst andere Gewerke in diesem Bereich betätigen (Klempner, Kupferschmiede).

In New York wurde 1877 die erste zentrale Dampf-Fernheizung gebaut. In Deutschland wurde diese Technik zuerst um 1900 in Dresden eingesetzt und versorgte elf Gebäude mit Wärme. Die Brüder Buderus erfanden ca. 1920 die erste Pumpenwarmwasserheizung. Nun konnten auch verschiedene Etagen beheizt werden. Dazu nutzte man bereits Öl oder Gas.

Der Beruf des Heizungsbauers ist also nicht nur eng mit der technischen Entwicklung der Heizung verbunden; er ist ebenso sehr auch mit der Einführung der Handwerksordnung verknüpft.

Am 6. August 1897 erließ Kaiser Wilhelm II. das Gesetz „betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung“. Damit trat erstmals eine deutsche „Handwerksordnung“ in Kraft. 1908 wird der „Kleine Befähigungsnachweis“ erlassen, der für die Ausbildung von Lehrlingen den Meisterbrief erforderlich macht. Mit der Einführung der Gewerbefreiheit 1897 war ein deutlicher Aufschwung des Handwerks auf allen Ebenen zu beobachten. In dieser Zeit taucht immer häufiger der Begriff „Installateur“ auf.

Bereits kurz nach dem Erlass des 1897er- Gesetzes war deutlich geworden, dass es wenig Sinn machte, detaillierte Ausbildungsbestimmungen für Lehrlinge zu erlassen, wenn man nicht gleichzeitig dafür sorgte, dass diejenigen, die sie praktisch durchführen sollten, nämlich die Betriebsinhaber, ebenfalls entsprechend ausgebildet waren. Dementsprechend wurde bereits im Jahre 1908 der kleine Befähigungsnachweis erlassen, welcher das Recht zur Lehrlingsausbildung an den Besitz eines Meistertitels knüpfte.

Den Abschluss dieser Entwicklung stellt die Handwerksordnung von 1935 mit der Wiedereinführung des großen Befähigungsnachweises dar, mit dem für die Ausübung eines Handwerkes der Meisterbrief verlangt wird.

Der Beruf des Heizungsbauers (Zentralheizungs- und Lüftungsbauer) ist im Vergleich zu den anderen Metallhandwerken also ein verhältnismäßig junger Beruf (ca. 100 bis 130 Jahre alt). Zwar wurden schon Anfang dieses Jahrhunderts Dampfzentralheizungen gebaut, jedoch nur in geringem Umfang. Die Rohrnetze dieser technisch nicht sehr komp­lizierten Anlagen wurden dabei von Klempnern oder Kupferschmieden errichtet, die ohne­hin mit der Verlegung von Rohrleitungen zu tun hatten.

Nach 1945 entwickelte sich infolge der großen Nachfrage der Beruf des Heizungsbauers als eigenständiger Beruf. Aufgrund der fortschreitenden Automatisierung bei den Feuerungs- und Regelungsanlagen und den gestiegenen Anforderungen des Umweltschutzes wuchs das Heizungsbauerhandwerk und wurde technisch immer anspruchsvoller. In den 1970er-Jahren löste dann für breite Teile der Bevölkerung die Zentralheizung die Ofenheizung ab.

Durch die Neufassung der Handwerksordnung zum 1. April 1998 wurden die Handwerke Zentralheizungs- und Lüftungsbauer sowie Gas- und Wasserinstallateur zum Installateur- und Heizungsbauerhandwerk zusammengefasst. Die Meisterprüfung wird nun als Installateur- und Heizungsbauermeister/in abgelegt.

So weit meine Zusammenfassung. Derzeit arbeiten wir an einer umfassenden Dokumentation. Wer noch über Unterlagen zur Entwicklung unserer Berufe verfügt, den möchte ich bitten, diese dem Zentralverband zur Verfügung zu stellen.

Friedrich Wilhelm Göbel
Referent für Berufsbildung im ZVSHK
53757 St. Augustin

SBZ 16/17 2012

Wege aus dem Modernisierungsstau

Erst mal ein Lob an die Macher der Zeitschrift, die ich immer vom Schreibtisch meines Chefs mopse. Zum Top-Thema „Wege aus dem Modernisierungsstau finden“ der Ausgabe SBZ 16/17 2012 würde ich als SHK-Kundendiensttechniker gern meine Meinung äußern.

Sicherlich kann ich verstehen, dass das Handwerk und die Industrie gern mehr Heizungsanlagen verkaufen möchte, ich lebe ja auch davon. Man sollte aber nicht davon reden, dass man 20000 Stellen – bei entsprechender politischer Förderung – im Handwerk besetzen könnte. Bei aufkommendem Fachkräftemangel frage ich mich, woher diese Monteure kommen sollen? Auf Stellenausschreibungen melden sich wenige Interessenten und noch weniger, die die fachliche Qualifikation mitbringen. Hier denke ich, sind auch die Betriebe gefragt, für den qualifizierten Nachwuchs zu sorgen.

Des Weiteren bin ich der Meinung, dass von den jetzigen Neuanlagen mindestens die Hälfte nicht auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst sind und somit unwirtschaftlich laufen. Dies hat zur Folge, dass die Ziele auch mit noch mehr Neuanlagen nicht erreicht werden können. Hier hilft nur, sich selber zu hinterfragen und immer auf dem neuesten Stand zu sein, was eine permanente Weiterbildung voraussetzt. Gerade in diesem Bereich muss, in meinen Augen, viel mehr auch von den Anlagenherstellern getan werden, wie mehr Schulungsangebote und eine Qualitätsüberwachung von Vertriebspartnern. Wenn ich mir manche Neuanlage anschaue, stellen sich mir die Nackenhaare auf. Im besten Fall werden sie im Auslieferungszustand an den Endkunden übergeben und haben dann für Brennwertanlagen inakzeptable 1,7 Minuten durchschnittliche Laufzeit.

Das nächste ist, was nutzen Gesetze, wenn keine staatliche Kontrollinstanz da ist? Nehmen wir die EnEV, mit deren Herausgabe hat man den Schornsteinfeger als Umsetzer beauftragt. Was kam, man hat es ihm wieder aberkannt und somit haben wir eine EnEV, die keiner wirklich kontrolliert. Wie sollen hier Klimaschutzziele erreicht werden? Was nutzt eine Trinkwasserverordnung, wenn keiner weiß, wie ich die letzte Zapfstelle im System prüfen kann? Welcher Prüfer möchte eine sich vielleicht dort befindliche Dornbracht­armatur abflammen? Das heißt, wir haben wie immer Gesetze, die schlecht ausgearbeitet sind und die zudem kaum ein Normalbürger versteht. Vielleicht sollten sich bei solchen Gesetzen auch mal Praktiker mit einbringen dürfen und nicht immer alles am Reißbrett entschieden werden.

Zum Thema Heizungscheck möchte ich sagen, dass ich diesen als sinnvoll erachte, aber nicht nur um den Fuß in die Tür beim Endkunden zu bekommen, sondern weil hier die gesamte Anlage betrachtet wird und somit Einsparpotenziale einfach und verständlich aufgezeigt werden können.

Kundendiensttechniker Peter Zaacke
31535 Neustadt

Chronologie

Gesetze zur Handwerksordnung

1897 Gewerbeordnungsnovelle (Handwerksnovelle), Berufsbezeichnungen

1900 Konstituierung der Handwerkskammern

1908 Einführung des kleinen Befähigungsnach­weises

1929 Einführung der Handwerksrolle

1935 Einführung des großen Befähigungsnach­weises

1942/43 Überführung der Handwerkskammern in die Gauwirtschaftskammern

1948 Einführung der „schrankenlosen“ Gewerbefreiheit durch die amerikanische Militär­regierung

1953 Inkrafttreten des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks

1998 Neufassung der Handwerksordnung mit der Zusammenlegung zum Installateur- und Heizungsbauermeister