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Klare Regeln und Grenzen

Trinkwasser richtig absichern

Die fortschreitende Harmonisierung der europäischen Regelwerke für Trinkwasserinstallationen und die damit notwendigen Anpassungen nationaler Normen brachten in den letzten Jahren gravierende Veränderungen mit sich. Unter anderem die im August 2011 veröffentlichte Novellierung der DIN EN 1717 und die gleichzeitige Einführung der nationalen Ergänzungsnorm DIN 1988-100. Diese Regelwerke definieren die Anforderungen der technischen Ausgestaltung der Absicherung gegenüber Flüssigkeiten, die nicht oder nur eingeschränkt für den menschlichen Gebrauch geeignet sind. Beide Normen sind grundsätzlich gemeinsam anzuwenden. Die europäische Norm definiert die Grundlagen, die DIN 1988-100 die für Deutschland notwendigen erweiterten Anforderungen. Beiden gemeinsam ist die strikte Trennung von Trinkwasser- und Nicht-Trinkwasseranlagen. Diese Forderung findet sich auch in der Trinkwasserverordnung: Zitat TrinkwV § 17 (2) „Wasserversorgungsanlagen, aus denen Trinkwasser abgegeben wird, dürfen nicht ohne eine der allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Sicherungseinrichtung mit wasserführenden Apparaten verbunden werden, in denen sich Wasser befindet oder fortgeleitet wird, das nicht für den menschlichen Gebrauch … bestimmt ist.“

Unterschätztes Risiko

Die DIN EN 1717 beinhaltet die europaweit geltenden Grundlagen, unterscheidet jedoch nicht zwischen gesundheitlicher Gefährdung und Beeinträchtigung, sondern ordnet Flüssigkeiten und Fluide entsprechend ihrem ­Risikopotenzial in Kategorien. Was als Gefährdung und was als Beeinträchtigung gilt, ist in der DIN 1988-100 definiert. Demnach ist die Veränderung der Trinkwassergüte ohne gesundheitliche Auswirkungen eine Beeinträchtigung und mit gesundheitlichen Risiken eine Gefährdung. Welche Absicherungen gegen Rückfließen oder Rückdrücken von Flüssigkeiten notwendig sind, ist tabellarisch in der DIN 1988-100 dargestellt. Basis dieser Tabelle ist die Schutzmatrix der DIN EN 1717, die in mehreren Gruppen 23 Typen von Sicherungseinrichtungen beinhaltet.

Im Fokus dieses Artikels steht das Spektrum von Flüssigkeiten der Kategorie fünf, deren ­direkte Verbindung mit dem Trinkwassernetz grundsätzlich nicht zulässig ist. Der Grund hierfür ist die mögliche Kontamination durch mikrobielle oder viruelle Krankheitserreger, die eine erhebliche Gesundheitsgefährdung darstellen. Ein Exkurs in die Kategorisierung verdeutlicht die Gefährdungspotenziale.

Kategorien der Trinkwasser­gefährdung

Die Flüssigkeitskategorie 1: Sie beinhaltet „Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt aus einer Trinkwasserinstallation entnommen wird“, hier ist keine Absicherung notwendig. Zitat TrinkwV: „Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.“

Kategorie 2: Sie erfasst Flüssigkeiten, die für den menschlichen Gebrauch geeignet sind und keine Gefährdung der Gesundheit darstellen. Sie können in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur Veränderungen aufweisen. Hierzu gehören beispielsweise erwärmtes Trinkwasser, Kaffee oder auch entmineralisiertes Wasser.

Kategorie 3: Flüssigkeiten dieser Kategorie können eine geringfügige Gesundheits­gefährdung darstellen. Hierzu zählen Heizungswasser (ohne Inhibitoren), Kühlwasser (ohne Inhibitoren).

Kategorie 4: Eine akute Gesundheits­gefährdung besteht bei Flüssigkeiten der Kategorie vier. Hierzu gehören Heizungs- und Kühlwasser (mit Inhibitoren) oder Flüssigkeiten in Dosieranlagen industrieller Wasch- und Spülmaschinen oder Chemielaboren (z.B. Schulen, Apotheken, Industrie).

Kategorie 5: Flüssigkeiten dieser Kategorie sind durch Kontamination mit mikrobiellen oder viruellen Krankheitserregern gesundheitsgefährdend und daher strikt von Trinkwasseranlagen zu trennen. Diese Kategorie allein auf Löschwasser zu fokussieren, ist jedoch zu kurz gedacht. Hohe Risiken bestehen auch im Schwimmbeckenwasser, an Entnahmestellen medizinischer Einrichtungen sowie bei der Grau- und Regenwassernutzung. Zudem kann die Gefährdung durch Flüssigkeiten der Kategorie fünf in landwirtschaftlichen Betrieben (Viehtränken) sowie in gewerblichen und industriellen Bereichen präsent sein. Zur Absicherung der Trinkwasseranlagen ist gemäß DIN 1988-100 jeweils mindestens ein freier Auslauf Typ AA, AB oder AD erforderlich.

Unterschiedliches Gefährdungspotenzial

Aufgrund der geringeren Auswirkungen gilt im häuslichen Bereich bei der Auswahl zur Absicherung der Flüssigkeitskategorie fünf in einigen definierten Ausnahmefällen das Gebot der Risikominderung. Hierzu zählen Entnahmestellen mit Brause an Waschbecken, Spülbecken, Dusche oder Badewanne, ausgenommen WC und Bidet, sowie Ent­nahmestellen mit Schlauchverschraubung, vorgesehen für das Waschen, Reinigen und die Gartenbewässerung. Diese Risikominderung gilt jedoch ausschließlich für den häuslichen Bereich und nicht für große Grünflächen, wie beispielsweise Sport- oder Golfplätze.

Bei der gewerblichen Nutzung, beispielsweise in Gaststätten oder Großküchen, zählt das Vorspülwasser aufgrund der Belastung durch Essensreste oder Speichel zur Flüssigkeitskategorie fünf. Hier ist zu prüfen, ob die angeschlossenen Geräte konstruktiv eigen­sicher sind. Wo dies nicht der Fall ist, ist eine entsprechende Absicherung, sprich Trennung erforderlich.

Die Gefährdung der Trinkwasserverunreinigung durch mikrobielle oder viruelle Krankheitserreger ist auch in Wässern zur Körperreinigung gegeben. Dazu zählen Schwimm- und Badewässer in öffentlichen Anlagen. Des Weiteren besteht in der Lebensmittelproduktion ein hohes Risiko, sodass verwendete Wässer kontaminiert und daher der Flüssigkeitskategorie fünf zuzuordnen sind. Neben Schlacht- und Fleischereibetrieben gilt dies insbesondere auch für Produktionsstätten im Freien, zum Beispiel in der Fischzucht, aber auch für Wasser, das zum Waschen von Früchten oder Gemüse verwendet wird. Sofern sie nicht eigensicher sind, bergen auch medizinische Apparate und Einrichtungen, zum Beispiel in HNO- oder Zahnarztpraxen sowie in Laboren, Risiken der mikrobiellen oder viruellen Kontamination und sind ebenfalls nach Flüssigkeitskategorie fünf abzusichern.

Unterschiedliche Betriebsbedingungen

Die gängige technische Umsetzung der Absicherung von Trinkwasseranlagen gegenüber Systemen, die Flüssigkeiten der Kategorie fünf beinhalten, ist der Einsatz von Sicherungstrennstationen, die über einen freien Auslauf Typ AB gespeist werden. Am Beispiel der Sicherheitstrennstationen der CBU-Reihe von Honeywell lassen sich Funktion und Aufbau darstellen. Die Sicherheitstrennstationen arbeiten immer vollautomatisch. Sie bestehen aus einem Vorlagebehälter für die hygienische Trennung von Trinkwasser und Flüssigkeiten Kategorie fünf und einer Einzel- oder auch Doppelpumpenanlage.

Die Anlagen werden je nach Modell druckabhängig oder bedarfsabhängig ein- und ausgeschaltet. Die für gewerbliche und industrielle Anwendungen konzipierten Sicherheitstrennstationen erfüllen sowohl die Anforderungen der DIN EN 1717 als auch die für Feuerlöscheinrichtungen maßgebenden Normen DIN 1988-600 und DIN 14462 sowie die DIN 13077. Hieraus ergeben sich weitere Einsatzmöglichkeiten, zum Beispiel als Anlage zur Tankeinspeisung in Industrie und Landwirtschaft.

Diskontinuierlicher Wasserbedarf

Die Ausführung der Sicherheitstrennstation ist anwendungsabhängig. Bei Feuerlösch- und Brandschutzanlagen erfolgt die Trinkwassereinspeisung diskontinuierlich, punktuell auf den Bedarfsfall. Gleichzeitig ist ein hohes Wasservolumen erforderlich. Dementsprechend ist hier eine Sicherheitstrennstation mit großem Vorlagenbehälter und eventuell einer Doppelpumpenanlage empfehlenswert. Entscheidend sind dabei der redundante Pumpenbetrieb sowie die maximal erforderlichen Volumenströme. Die Ausführung der Trinkwassereinspeisung in Sicherheitstrennstationen erfordert bei Feuerlösch- und Brandschutzanlagen eine gesonderte Betrachtung, wodurch ein Blick in die DIN 1988-600 erforderlich wird. Diese nationale Ergänzungsnorm gilt für Planung, Bau, Betrieb, Änderung und Instandhaltung der Trinkwasserinstallation von der Anschlussstelle bis zur Löschwasserübergabestelle sowie für Über- und Unterflurhydranten im Anschluss an Trinkwasserinstallationen auf Grundstücken.

Erstmals wird die Löschwasserübergabestelle (LWÜ) als Schnittstelle zwischen Trinkwasserinstallation und Feuerlösch- und Brandschutzanlage definiert. Hierbei wird unterschieden zwischen mittelbarem (freier Auslauf nach DIN EN 1717 Typ AA oder AB) und unmittelbarem Anschluss. Im Mittelpunkt steht das Verhindern von Stagnation in der Trinkwasseranlage. Die LWÜ sollte möglichst nahe an der Wasserzähleranlage posi­tioniert werden. Diese Forderung ist unter mehreren Aspekten notwendig: Für Trinkwasserinstallationen erforderliche Druckminderer sowie mechanische Filter und Steinfänger dürfen nicht in die gemeinsame Zuleitung eingebaut werden. Die Länge der Einzelzuleitung zur LWÜ ist auf maximal 10 x DN begrenzt und sie darf ein Volumen von 1,5 l nicht überschreiten. Andernfalls ist eine automatische Spüleinrichtung erforderlich, die den wöchentlichen Austausch von mindestens dem dreifachen Wasservolumen der Einzelzuleitung sicherstellen muss.

Das Konzept der Sicherheitstrennstation ermöglicht vor allem bei bestehenden Löschanlagen eine nachträgliche Trennung vom Trinkwassersystem. Besondere Beachtung gebührt hierbei folgender Passus der DIN 1988-600: „Werden die Anforderungen der TrinkwV nicht erfüllt, besteht kein Bestandsschutz für die Trinkwasserinstallation, die in Verbindung mit einer Feuerlösch- und Brandschutzanlage steht“!

Konstante Wasserversorgung

Abseits von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen bestehen wie oben beschrieben eine Vielzahl von Gefährdungen durch Flüssigkeiten der Kategorie fünf und somit ein breites Anwendungsspektrum für Sicherheitstrennstationen. Jedoch sind hierbei kontinuierlich arbeitende Gerätekonzepte erforderlich. Ein Beispiel ist hier die CBU-Reihe von Honeywell. Die CBU 140, eine Kombination von einer Einzelpumpenanlage und einem Vorlagebehälter, ist für kleine Anlagen mit niedrigen Volumenströmen konzipiert und ermöglicht die kontinuierliche Druckhaltung in der Trinkwasseranlage sowie gleichzeitig die hygienische Trennung von Trinkwasser und Flüssigkeiten der Kategorie fünf. Die drehzahlgeregelte Anlage verfügt über ein mechanisches Schwimmerventil im Zulauf und wird bedarfsabhängig ein- und ausgeschaltet. Der Vorlagenbehälter benötigt lediglich ein Nutzvolumen von 13 Litern. Die kompakte Bauweise erlaubt den Einbau auch in engen Versorgungsräumen.

In der Druckleitung wird ein im Lieferumfang enthaltenes Membran-Druckausdehnungsgefäß zur Reduzierung der Schalthäufigkeit installiert. Die selbstansaugende Pumpe saugt das Fördermedium aus dem winkelförmigen Vorlagenbehälter an, der vom Trinkwassernetz über ein Schwimmerventil automatisch gespeist wird. Ein- und Ausschaltung der Pumpe erfolgt automatisch und bedarfsabhängig. Die Pumpensteuerung schaltet selbstständig bei Unterschreitung eines Mindest-Solldruckes von ca. 2,5 bar und gewährleistet unabhängig vom Betrieb der Anlage eine permanente Druckhaltung im Leitungsnetz.

Fazit

Gemäß der beiden Normen DIN EN 1717 und DIN 1988-100 sind seit einigen Jahren die Anforderungen der technischen Ausgestaltung der Absicherung gegenüber Flüssigkeiten, die nicht oder nur eingeschränkt für den menschlichen Gebrauch geeignet sind, klar definiert. Besonders zu beachten ist der Umgang mit Flüssigkeiten der Kategorie fünf. Sie sind durch Kontamination mit mikrobiellen oder viruellen Krankheitserregern besonders gesundheitsgefährdend, da sich die Erreger exponentiell vermehren können. Deshalb sind diese Flüssigkeiten zum Beispiel über einen freien Auslauf AB strikt von Trinkwasseranlagen zu trennen. Die gängige technische Umsetzung der Absicherung von Trinkwasseranlagen gegenüber Systemen, die Flüssigkeiten der Kategorie fünf beinhalten, ist der Einsatz von Sicherungstrennsta­tionen. Die Ausführung der Sicherheitstrennstation ist anwendungsabhängig.

Info

Auf den Punkt gebracht

Die Flüssigkeitskategorien nach DIN EN 1717 teilen die verschiedenen Wässer nach der Trinkwassergefährdung ein.

Kategorie 1: Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt aus einer Trinkwasserinstallation entnommen wird.

Kategorie 2: Flüssigkeit, die keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellt. Flüssigkeiten, die für den menschlichen Gebrauch geeignet sind, einschließlich Wasser aus einer Trinkwasserinstallation, das eine Veränderung in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur (Erwärmung oder Abkühlung) aufweisen kann.

Kategorie 3: Flüssigkeit, die eine geringfügige Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit einer oder mehrerer weniger giftiger Stoffe darstellt.

Kategorie 4: Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit einer oder mehrerer giftiger oder besonders giftiger Stoffe oder einer oder mehrerer radioaktiver, mutagener oder kanzerogener Substanzen darstellt.

Kategorie 5: Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit von mikrobiellen oder viruellen Krankheitserregern darstellt.

SPOTLIGHT

„Werden Geräte oder ­Apparate in einer Trinkwasserinstalla­tion nicht ­ordnungsgemäß ­abgesichert, kann es sehr schnell zu einem Rückfließen von ­schädlichen Flüssigkeiten in die Trinkwasserleitung kommen.“

„Zur Bewertung des ­Nichttrinkwassers, vor dem abgesichert werden muss, werden in der DIN EN 1717 alle Flüssigkeiten durch fünf Flüssigkeits­kategorien beschrieben, ­jeweils in ­Abhängigkeit ­ihres Gefährdungs­potenzials für die menschliche Gesundheit.“

„Die höchste Anforderung an die Absicherung wird an Flüssigkeiten der ­Kategorie 5 gestellt. Diese Flüssigkeiten können eine erhebliche Gesundheitsgefährdung ­darstellen, da sie mikrobielle oder ­viruelle Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten können.“

Autor

Martin Pagel ist ­Seminarleiter Trinkwassertechnik bei der Honeywell GmbH in 71101 Schönaich, Telefon (0 70 31) 6 37-01, Telefax (0 70 31) 6 37-4 31, http://www.honeywell-haustechnik.de