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Mobile Payment im Handwerk

Kontaktlos abrechnen per Smartphone

Inhalt

Das einfache und bequeme Bezahlen via App mit dem Smartphone oder Tablet – Mobile Payment genannt – wird von Kunden immer häufiger genutzt, beispielsweise im Café oder im Supermarkt. Auch Handwerksunternehmer sollten diesen digitalen Service für das direkte Bezahlen ihrer Rechnungen anbieten, denn das hat eindeutige Vorteile: Es ist für beide Seiten bequem, unkompliziert, schnell, zuverlässig und sicher. Aber: Um Kunden Mobile Payment anbieten zu können, benötigt man einen vertrauenswürdigen Payment-Serviceprovider.

Mobile Pay – wie funktioniert das?

Wenn der Kunde einen mobilen Bezahlservice nutzt, muss er beim Bezahldienst (meist in einer App) die Informationen einer Debit- oder Kreditkarte hinterlegen. Für die Art der Bezahlung gibt es dann unterschiedliche Möglichkeiten. Beispielsweise kann er mit seinem Smartphone an der Kasse im Supermarkt zahlen, indem er einfach sein (NFC-fähiges) Telefon statt seiner (NFC-fähigen) Karte an das dort installierte Zahlterminal hält. Wenn Handwerker vor Ort ein solches Bezahlterminal als mobiles Gerät betreiben, funktioniert das auch.

Der Kunde kann seine Rechnung aber auch im Internet begleichen. Zum Beispiel vermag er über den von ihm benutzten ­Mobile-Payment-Service direkt Geld zu versenden. Das nennt sich Peer-to-Peer-Payment. Es funktioniert ohne die NFC-Technologie wie eine Überweisung mit dem Payment-Service als „Zwischenhändler“. Anbieter in Deutschland sind zum Beispiel Sparkassen und Volksbanken oder eine der Smartphone-­Banken.

Beispiel PayPal: Der Kunde kann die Rechnung entweder über die PayPal-App oder im Internet per Browser direkt bezahlen. Er braucht dazu nur die vom SHK-Betrieb bei PayPal hinterlegte E-Mail-Adresse, muss aber seine eigenen Kartendaten dort auch hinterlegt haben, damit das Geld von dort abgebucht werden kann. PayPal bietet auch kontaktloses Bezahlen via NFC an. Dafür benötigt die Kundschaft ebenfalls die PayPal-App. Auf Android-Smartphones kann das Konto dann mit Google Pay verbunden werden. Die NFC-Funktion des Smartphones muss natürlich aktiviert sein. Eine Zusammenarbeit von PayPal mit Apple Pay gibt es (derzeit) nicht.

Andere dieser Dienstleister nutzen statt einer Zahlungsempfänger-E-Mail-Adresse beispielsweise die Mobilfunknummer des Rechnungsstellers – in diesem Fall die vom SHK-Betrieb angegebene. Das macht die Zahlung schnell und bequem: Es sind auch hier keine langen IBAN-Kontonummern einzutippen, die erfolgte Zahlung wird sofort bei Ihnen angezeigt. Sollte der Kunde nicht für den genutzten Mobile-Payment-Dienst registriert sein, kann man diesen dennoch nutzen: Er erhält dann per SMS oder E-Mail einen Link. Auf der hinterlegten Landingpage kann er dann die Zahlung veranlassen.

Apple oder Google – wer arbeitet mit welchen Banken zusammen?

Apple Pay funktioniert auf den Geräten von Apple. Also auf dem iMac, dem iPhone, der Apple Watch oder dem iPad. Auch bei diesem Bezahldienst sind vom Zahlungspflichtigen die Kreditkartendaten zu hinterlegen – in diesem Fall in der „Wallet App“ auf einem iPhone. Der einfachste Weg der Bezahlung ist auch hier der Weg über die NFC-Schnittstelle, also wenn der Kunde sein Smartphone an ein mobiles (NFC-fähiges) Bezahlterminal hält.

Google Pay können Ihre Kunden benutzen, wenn sie ein Android-Smartphone einsetzen. Außer mit den üblichen Kreditkarten funktioniert Google Pay auch über reine Mobile-Payment-Bezahldienstleister, denen der Kunde zuvor mithilfe eines Nutzerkontos gestatten muss, auf ihr Konto zuzugreifen. Dazu gehört auch PayPal.

Ist Mobile Payment sicher?

Für Kunden gilt in Sachen Sicherheit beim mobilen Bezahlen: Das Betriebssystem des Telefons muss auf dem aktuellen Stand sein und der Zugriff auf seine Inhalte und Funktionen ist maximal zu schützen. Außerdem sollte er in der Lage sein, sein Telefon im Verlust- oder Diebstahlsfall remote zu sperren bzw. zu löschen – und somit unbrauchbar zu machen. Die Details dazu sind je nach Hersteller bzw. je nach dem auf dem Gerät installierten Betriebssystem und den fürs Bezahlen genutzten Apps unterschiedlich. Sie reichen von Fingerabdruck-Scan über PIN und Gesichtserkennung bis hin zur einfachen Aktivierung des Bildschirms.

Für Zahlungsempfänger gelten natürlich die gleichen Bedingungen bezüglich der Endgeräte, mit denen sie auf ihr „Ende“ des Bezahlsystems zugreifen. Hinzu kommt die übliche Kontrolle der Richtigkeit eingehender Zahlungen.

Was ist mit dem Datenschutz?

Beim mobilen Bezahlen werden die Kartendaten der Kunden nicht weitergegeben. Auch Apple und Google haben keinen direkten Zugriff auf diese Daten. Für die Zahlungsabwicklung gibt es eine Art „Alias“ für die Kartennummer, genannt Token. Das ist eine Art virtuelle Kartennummer, die auch an das fürs Bezahlen genutzte Endgerät gebunden ist.

So ist die Kartennummer gegen das (unbefugte) Auslesen mit einer NFC-App auf einem anderen (fremden) Gerät geschützt. Bei NFC-fähigen Karten hingegen ist das mit einer Smartphone-App oder einem entsprechenden Lesegerät prinzipiell möglich, wenn der Datendieb nahe genug an die Karte herankommt. Eine Kartenfälschung ist aber auch dann (also nur mithilfe der Kartennummer) nicht möglich.

Apple, Google, PayPal (oder andere genutzte Anbieter) bekommen aber Informationen über die mit ihren Diensten getätigten Zahlungsvorgänge und können daraus Rückschlüsse auf das (Kauf-)Verhalten ihrer Nutzer ziehen. Wer als (zahlender) Kunde vermeiden möchte, dass Dritte in seine Geschäfte involviert werden, sollte seine Bank nach deren möglicherweise vorhandenen eigenen Mobile-­Payment-Lösung fragen.

Fazit

Mobile Payment beschleunigt den Zahlungseingang und vermindert den (zeitlichen) Aufwand für Sie als Unternehmer, da Sie nicht hinter Kleinbeträgen herlaufen müssen. In Sachen Datensicherheit und Datenschutz gelten die DSGVO und die damit verbundenen Regeln, die Sie ohnehin beachten müssen. Allerdings verlangen die Mobile-­Payment-Provider Geld für ihre Dienste. In der Regel handelt es sich dabei um einen Grundbetrag je Vorgang und einen Anteil am Zahlungsbetrag. Die Details sind sehr unterschiedlich.

Es obliegt SHK-Unternehmern, ob sie das generell in ihre Kalkulation mitaufnehmen und so an die Kunden weitergeben, diese Kosten nur bei Mobile Payment aufschlagen und ggf. separat ausweisen oder ob sie diesen Preis einfach selbst bezahlen, um die Vorteile zu genießen.

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