Die Novelle der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung ist vom Bundestag am 2. Juni verabschiedet worden. Wird auch in Kürze der Bundesrat zustimmen, könnte etwa zwei Monate später die neue BImschV in Kraft treten. Das Besondere an den Neuregelungen: Weil die Intervalle der regelmäßigen Überwachungen deutlich verlängert wurden, ergibt sich für die Betreiber von Öl- und Gasheizungen eine deutliche Kostenentlastung (siehe Tabelle). Nichts ändert sich an den zulässigen Abgasverlustwerten. Auch die Durchführung der BImSchV-Messung bleibt weiterhin in der Hand der Schornsteinfeger. Zwar wurden von Seiten des ZVSHK verfassungsrechtliche Bedenken und Änderungsvorschläge eingebracht, doch dies hat nichts genutzt. Der Bundestag mochte dieser Argumentation nicht folgen und damit bleibt es derzeit bei der Doppelmessung. Der ZVSHK wird hierzu bis Ende 2009 eine aktualisierte Neufassung der zuletzt 1988 überarbeiteten Information zur BImschV herausgeben.