Denkansätze und Lösungsvorschläge für die Anlagenmodernisierung zogen sich wie ein roter Faden durch die mehr als zwei Dutzend Themen in der Frühjahrstagung der Bundesfachgruppe (Bufa) SHK. Gleich zu Beginn ging es um die neue ZVSHK-Fachregel „Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand“ sowie um die dazu passende Software ZV-Plan. Für beides können die Handwerksbetriebe Schulungsangebote nutzen. Der Hintergrund: Zur Optimierung einer Heizungsanlage müssen die Fachunternehmer einen Katalog an Maßnahmen im Auge haben, damit Wärmepumpe oder Brennwertgerät bestmöglich und verbrauchsarm funktionieren.
Neue Fachregel zur Optimierung
Andreas Müller, Geschäftsführer Technik im ZVSHK: „In der neuen Fachregel zur Heizungsoptimierung haben wir zwei abgestufte Standards entwickelt, die es den SHK-Unternehmern erlauben, ihren Kunden einfache oder umfangreiche Planungsleistungen anzubieten.“ In Zukunft wird der Handwerksbetrieb dem Kunden entweder eine effiziente Heizung in Basisausführung oder mit einem Plus an Komfort offerieren. Um den höheren Standard zu erreichen, bedarf es beispielsweise einer Heizlastberechnung, die nicht überschlagsweise, sondern differenziert vorgeht. Auch die in Frage kommenden Förderkriterien werden mit in den Leistungskatalog einbezogen, sodass selbst einem Laien verständlich wird, mit welchen Investitionen sich welches System realisieren lässt.
Eine Kurzfassung der neuen Fachregel lässt sich unter https://www.wasserwaermeluft.de/ kostenlos abrufen. Die Langfassung mit umfangreichen Erläuterungen und ergänzenden Tabellen können Betriebe im internen Bereich des Portals erwerben (SHK-Onlineshop, Rubrik: Fachliteratur Gebäude- und Energietechnik). Damit die Betriebe mit der neuen Fachregel vertraut werden, hat der ZVSHK zwei verschiedene Weiterbildungskonzepte ausgearbeitet. Die Weiterbildung für den Monteur dauert einen halben Tag: Nach Erläuterungen zur Fachregel bekommt der Teilnehmer die Aufgabe, die Optimierung für ein Einfamilienhaus im Bestand mit einfachen Arbeitsschritten durchzuführen.
Dem Tageskurs als Meisterschulung wird ein E-Learning vorangestellt ( https://www.wasserwaermeluft.de/ , Pfad: Fachbesucher/Weiterbildungsangebote). Der Kurs konzentriert sich auf die Heizlastberechnung eines Einfamilienhauses im Bestand und nutzt dafür die neue Software ZV-Plan. Über den SHK-Landesverband oder die Innung kann der Betrieb erfahren, welche Monteur- oder Meisterschulung in der Region angeboten wird. Auch für ZV-Plan gibt es eine Schulung: Innungsbetriebe, die die Software im Onlineshop von https://www.wasserwaermeluft.de/ kaufen (350 Euro), bekommen einen Gutschein, um kostenlos an einem Tageskurs teilnehmen zu können.
Fachkraft für erneuerbare Energien
Wie lässt sich herstellerneutral beraten, wenn der Kunde mehr wissen will zu Kraft-Wärme-Kopplung, Biomasse-Heizungen, Solartechnik, Wärmepumpen oder Allgemeines über Regenerative Energien? Antworten darauf gibt ein Schulungskonzept, das jetzt ins Angebot der SHK-Landesverbände aufgenommen werden kann. Um wichtige Erfahrungen sammeln zu können, hat bereits eine Pilotschulung in Zusammenarbeit mit den Innungen Berlin und Hamburg stattgefunden. Nach erfolgreichem Abschluss haben die Teilnehmer das Zertifikat „Fachkraft für Erneuerbare Energien“ erhalten.
Wegbereiter war das europäische Projekt Siret, das insgesamt in vier Ländern mit 100 Handwerkern Erfahrungen für eine Qualifizierung rund um erneuerbare Energien gesammelt hat. Details dazu lassen sich unter http://www.shk-siret.eu in Erfahrung bringen. Wann Landesverbände diese Weiterbildung anbieten – vorgesehen ist ein Kurs mit 120 Stunden – zeichnet sich momentan noch nicht ab.
Heizungs-Check – und was dann?
5000 geschulte Fachbetriebe bieten derzeit den Heizungs-Check an. In der Region Pfalz sind es 500 Betriebe, die Landesfachgruppenleiter Jakob Köllisch betreut. Weil dort der Heizungs-Check offenbar nicht richtig in Fahrt kommen wollte, entwickelte der Fachverband eine zweite, weitergehende Schulung. Vertieft wurde die Praxis mit Datenschieber, Formularblatt, Angebotsvorlage und Antragstellung auf Fördergelder bei der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Jakob Köllisch sieht hier einen Schlüssel für die erfolgreiche Umsetzung.
Effizienz von Wärmepumpen
Für eine neue Wärmepumpenanlage muss eine Leistungsgarantie her. Eine solche Kundenerwartung unterstützte der Bundesverband der Verbraucherzentralen in den letzten Monaten ausdrücklich. Zunächst lautete die Empfehlung, dass sich der Auftraggeber eine schriftliche Leistungszusage vom Fachbetrieb einholen solle. Dieser Forderung hat sich der ZVSHK entgegengestellt. Nicht zuletzt deshalb, weil es kein genormtes Verfahren dafür gibt. Vielmehr wird jetzt gemeinsam mit dem ZVSHK, der Heizungsindustrie und anderen an Auswahl- und Bewertungskriterien gearbeitet und eine Checkliste erstellt.
VDI 2035 Steinbildung – spielt Industrie auf Zeit?
Andreas Müller zeigte in der Bufa-Sitzung auf, dass mittlerweile ein tragfähiges Konzept mit der Heizungsindustrie erarbeitet werden konnte, damit Umlaufwasserheizungen störungsfrei arbeiten. Wie die Betriebsbedingungen im Detail aussehen sollen, ohne dass eine Steinbildung zu befürchten ist, wurde bereits in SBZ 8/2010 ab Seite 39 beschrieben. Doch die längst angekündigte Fachinformation kann nicht an die Betriebe verschickt werden. Der Grund: Obwohl der Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik BDH bereits grundsätzlich Zustimmung für einen Kompromiss signalisiert hat, mangelt es immer noch an der Zustimmung eines Herstellers. Andreas Müller: „Nach Plan sollte die Vereinbarung zur Messe SHK Essen im März dieses Jahres unterzeichnet sein. Doch wir warten noch immer auf die Zusage.“ Auch Ende Mai, zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe, gab es dazu nichts Neues...
Pipe für Smart-Phones
Unter dem Namen Pipe läuft ein Forschungsprojekt, um dem Kundendiensttechniker vor Ort möglichst umfangreiche Informationen aufs Display eines Smartphones schicken zu können. Unter anderem hat der Fachverband Hessen sowie die Saarbrücker Innung das Know-how über die Anforderungen im Handwerk an die Entwickler weitergegeben. Der Bedarf ist so dringend wie alltäglich: Der Servicetechniker wird zu einem defekten Heizgerät gerufen, das er im Detail nicht kennt und dessen Fehlercodes beispielsweise nicht unmissverständlich auf eine Ursache hinweisen.
Michael Schlicker arbeitet seit Jahren an diesem Projekt und entwickelt die passende Interactive-Software. Erst jetzt sieht er sich vor dem Durchbruch für eine alltagstaugliche Lösung, weil sich Displaygrößen und Datenübertragungsraten enorm vergrößert haben. „Im Anfangsstadium gab es einfache Zeichnungen auf einer eher winzigen Anzeige. Jetzt können illustrierte Hinweise auf einem Terminal die Fehlersuche erleichtern, ebenso sind Ersatzteile bestellbar oder es lassen sich Servicetätigkeiten dokumentieren.“ Ab der ISH 2011 soll die Innovation für Vaillant-Geräte genutzt werden können. Übrigens: Pipe steht hier nicht für Pfeife, sondern für Prozessorientierte Integration von Produktentwicklung und Servicedokumentation zur Unterstützung des technischen Kundendienstes.
Einzelfeuerstätte oder Zentralheizung?
Durch die seit 1. Februar 2010 geltende Neufassung der 1. BImSchV (Bundesimmissionsschutz-Verordnung) entwickelt sich ein Markt mit etwa 4,5 Mio. Einzelfeuerstätten, die innerhalb unterschiedlicher Fristen auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen sind – oder erneuert gehören.
Neu ist, dass die BImSchV für Kaminöfen, Pelleteinzelöfen und Heizkamine Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid (CO) vorgibt. Für Einzelraumfeuerstätten (außer Grundöfen und historische Öfen), die vor dem Frühjahr 2010 in Betrieb gegangen sind, muss bis spätestens Ende 2013 nachgewiesen werden, dass maximal 4 g/m3 CO bzw. 150 g/m3 Feinstaub emittiert werden. Der Nachweis ist möglich durch eine Konformitätserklärung des Herstellers oder durch den Nachweis über eine Vor-Ort-Messung.
Der Gesetzgeber legt Wert darauf, dass zwischen Einzelraumfeuerstätte und Zentralheizungsanlage unterschieden wird. Entsprechend unterschiedlich fallen die Bedingungen für Emissionen und Übergangsfristen aus. Doch statt Klarheit gibt es Verwirrung: Eine BImSchV-Definition zu Einzelraumfeuerstätten geht davon aus, dass eine solche Feuerstätte vorrangig zur Beheizung des Aufstellraumes verwendet wird.
Andreas Müller möchte geklärt wissen: „Ist dieses „vorrangig“ in Bezug auf die zeitliche Nutzung zu interpretieren oder hinsichtlich der Wärmeleistung?“ Der ZVSHK drängt darauf, dass zur Klärung ein festgelegtes Verfahren erarbeitet wird. Denn sonst mangelt es an einer Entscheidungsgrundlage für die Einstufung Einzelraumfeuerstätte/Zentralheizung. Er zeigte sich überzeugt, dass diese (Rechen-)Aufgabe auch in den Leistungsumfang des Kamin- und Ofen-Checks integriert werden kann. Der neu entwickelte K+O-Check wird derzeit bei den Ofen- und Luftheizungsbauern publik gemacht. Ähnlich wie beim Heizungs-Check sind dafür Startpakete zur Kundenakquise vorbereitet. Näheres dazu über http://www.wir-checken-fuer-deutschland.de
Ein anderer Aspekt zur BImSchV löste zahlreiche Wortbeiträge aus, denn eine Regelung macht der Kamin- und Ofen-Modernisierung bzw. der Neuerrichtung bei dichter Bebauung oft einen Strich durch die Rechnung: Bevor eine neue Feuerstätte an einen Kamin angeschlossen wird, gilt es, die baulichen Rahmenbedingungen in der Nachbarschaft zu checken. Im Umkreis von 15 m muss die Schornsteinmündung um 1 m höher sein als Fenster oder Lüftungsöffnungen.
Klimageräte alle zehn Jahre zur Inspektion
Die EnEV (Energieeinsparverordnung) schreibt vor, dass Klimaanlagen mit einer Kälteleistung von mindestens 12 kW spätestens alle zehn Jahre einer energetischen Inspektion unterzogen werden müssen. Zum Kreis der sachkundigen Personen, die dafür beauftragt werden können, zählen auch Handwerksmeister aus der Gebäude- und Energietechnik sowie staatlich geprüfte Techniker. Die Inspektion soll nicht nur die Komponenten auf ihre energetische Qualität hin überprüfen. Es gilt auch, die Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes zu beurteilen und gegebenenfalls Vorschläge zur Verbesserung zu machen. Den Rahmenplan für ein Schulungskonzept hat der ZVSHK ausgearbeitet. Die Umsetzung soll über die Landesverbände erfolgen.
Nach DIN 1946-6 muss im Rahmen eines Fensteraustausches ein Lüftungskonzept erstellt werden. Dabei bietet es sich an, auch nach DIN 18017 geplante Badentlüftungen in ein Lüftungskonzept nach DIN 1946 zu integrieren. Im Neubau ist zu erwarten, dass mit der nächsten EnEV-Verschärfung Vorgaben für Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmetauscher eingeführt werden. Vor diesem Hintergrund sieht die Bufa die Notwendigkeit, dass binnen eines Jahres eine Fachregel Lüftung mit entsprechender Schulungsmaßnahme erarbeitet wird.
Neue Regelwerke für die Trinkwasser-Installation
Für die Technischen Regeln in der Trinkwasser-Installation (TRWI) sind zwei Normen maßgebend. Während sich die DIN EN 806 auf den europäischen Mindeststandard beschränkt, beschreibt die DIN 1988 die deutlich anspruchsvolleren nationalen Vorgaben. Franz-Josef Heinrichs, Referent für Sanitärtechnik im ZVSHK, gab nicht nur eine Übersicht zu diesen beiden Regelwerken. Von Bedeutung für den Trinkwasserbereich sind ebenso die DVGWArbeitsblätter W551 (Legionellenwachstum), W556 (Sanierung) sowie W291-2 (Reinigung). Falls Mängel in der Trinkwasserqualität bemerkt werden, gelte es selbstverständlich, den Symptomen mithilfe der Vorgaben aus den Arbeitsblättern entgegenzuwirken.
Genauso wichtig sei es aber auch, die Ursachen aufzuspüren, unterstrich Franz-Josef Heinrichs und skizzierte einen weiteren Schritt in die Zukunft: „Für öffentliche Gebäude sollen sanierte Trinkwasserinstallationen in eine ständige Überwachung unter dem Begriff ‚Water Safety Plan’ aufgenommen werden. Ein entsprechendes Arbeitsblatt wird voraussichtlich Anfang 2011 vorgestellt.“
Kommentar der TRWI steht noch aus
ZVSHK und DVGW wollen gemeinsam einen Kommentar zu den TRWI herausgeben. Doch bestehen unterschiedliche Vorstellungen über die Gestaltung. Die Bufa erörterte die verschiedenen Ansätze eingehend und sprach sich letztlich einheitlich dafür aus, dass die Kommentierung einzelner Normen in gewohnter Form beibehalten wird. Die vom DVGW bevorzugte Kommentierung soll dagegen als Kompendium erscheinen, dessen Aufbau in Planung, Ausführung und Betrieb gegliedert ist. Um einzelne Sachthemen umfassend zu erörtern, will der DVGW jeweils alle relevanten Ausschnitte der betreffenden Normen zusammenfügen und so einen ganzheitlichen thematischen Überblick bieten. Weitere Gespräche zwischen ZVSHK und DVGW sollen möglichst bald zu einer gemeinsamen Kommentierung führen.
Neue Gütegemeinschaft für die Entwässerung
In den nächsten Jahren werden Städte und Gemeinden darauf drängen, dass marode Grundstücksentwässerungen instand gesetzt werden. Doch nur Handwerksunternehmen mit nachgewiesener Sachkunde sollen prüfen, dokumentieren, beraten und instandsetzen dürfen. Geplant ist eine RAL-Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung, in der unter anderem zertifizierte und fremdüberwachte SHK-Betriebe organisiert sind. Bis es soweit ist, müssen noch organisatorische und finanzielle Hürden genommen werden. Auch müssen Regelungen aufgestellt werden, damit beispielsweise nach dem Hamburger Abwassergesetz zertifizierte Betriebe anerkannt werden.
Weitere Punkte in Kürze
- Schornsteinfegermeister, die nur mit der Wartung von Wärmeerzeugern in die Handwerksrolle eingetragen werden, müssen nach der Verbändevereinbarung einen Schulungsumfang von 160 Stunden (einschl. TRGI-Schulung) absolvieren und werden nicht in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen.
- Vor der Fertigstellung stehen die Schallschutznormen DIN 4109 und VDI 4100 (letztere wird in diesen Tagen als Entwurf vorgestellt). Im Wesentlichen wird der eigene Wohnbereich in die Anforderungen zur Bewertung der Geräuschpegel mit integriert.
- Kupferne Gasleitungen sind Ursache für Störungen in einzelnen Versorgungsgebieten (Niedersachsen, Bayern). Im Inneren der Rohre bildet sich ein blau-schwarzer Belag (Kupfersulfid), der sich ablösen und Gerätefilter verstopfen kann. Nach einer Problemlösung wird gesucht.