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Mitgliederversammlung Ende April in Potsdam

Fairer Wettbewerb gefordert

Inhalt

Die künftigen Tätigkeitsfelder der schwarzen Zunft sollen durch die Novellierung des Schornsteinfegergesetzes neu geregelt werden. Einmal mehr beschäftigten die Ereignisse zu diesem Schwerpunktthema die Teilnehmer der ZVSHK-Mitgliederversammlung am 24. und 25. April 2008 in Potsdam. Welche Anstrengungen der ZVSHK in dieser Sache bisher unternommen hat und weiterhin nehmen wird, wurde in der SBZ 8/2008 ausführlich erörtert und lässt sich in einer chronologischen Darstellung verfolgen, die über das SHK-Portal https://www.wasserwaermeluft.de/ zu erreichen ist.

In seinen einleitenden Worten nahm Bruno Schliefke auf diesen Sachstand Bezug und bedauerte gleichzeitig, dass Mitgliedsbetriebe häufig über Teil- oder gar Falsch-Informationen verfügten. Entsprechend seien Innungsversammlungen häufig durch emotionale Wortbeiträge geprägt, die nicht zielführend seien. „Hier mangelt es an der Transparenz innerhalb der Organisation, weil die Betriebe oftmals nicht wissen, was die da oben eigentlich tun. Dabei bietet das Extranet für Obermeister viele Möglichkeiten, sich aus erster Hand zu informieren.“

Dass sich zum Thema Schornsteinfeger häufig Neues ereignet, zeigte sich auch während der Mitgliederversammlung, denn am zweiten Tag wurde zeitgleich in Berlin ein weiteres Kapitel hinzugefügt. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 25. April über den Kabinettsentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens ab. Diesem Beschluss ist zu entnehmen, dass die Ländervertreter die aus dem SHK-Handwerk geäußerten Befürchtungen zur Kenntnis genommen haben. Sie fordern nämlich in ihrer Stellungnahme eine Überprüfung der Auswirkungen auf andere Gewerke, hilfsweise die Aufnahme einer entsprechenden Evaluierungsklausel (Evaluierung: Beschreibung, Analyse und Bewertung eines Projektes). Für die Gegenäußerung der Bundesregierung wurde die Frist bis Mitte Mai gesetzt (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe).

Die Problematik rund um die Novellierung des Schornsteinfegergesetzes ist ausführlich in der SBZ-Ausgabe 8/2008 darge­stellt. Deshalb sei an dieser Stelle nur auf einen wichtigen Punkt eingegangen, der bei den Diskus­sionen innerhalb der Mitgliederversammlung mit hoher Priorität behandelt wurde: Dargestellt wurde, welche Wettbewerbsverzerrungen allein dadurch entstehen können, wenn Kunden- und Anlagendaten aus Kehrbüchern zwecks Kundenakquise genutzt oder weitergereicht werden würden. Die Gesetzesnovelle sieht nämlich vor, dass einem Bezirksbevollmächtigten (ehemals Bezirksschornsteinfegermeister) wei­terhin hoheitliche Aufgaben zukommen wie z.B. Kontrolle der Eigentümerpflichten, Führen der Kehrbücher, Feuerstättenschau etc.

Daraus ergibt sich, dass alle relevanten Daten über Eigentümer und deren Anlagen für den Bezirksbevollmächtigten zur idealen Basis werden können, um sich durch entsprechende Dienstleistungsangebote ins Geschäft zu bringen (z.B. Wartungstätigkeiten durch neu gegründeten Betrieb).

Die SHK-Verbandsorganisation hat diese mögliche Datenweitergabe zum Anlass genommen, bei den zuständigen Ministerien entsprechende Bedenken anzumelden. Die Reaktion auf der politischen Ebene und auch von Seiten des Datenschutzes hat allerdings offenbart, dass man dies als nicht kritisch bewertet hat. Über weitere wichtige Entwicklungen wird auch auf diesen Seiten zukünftig berichtet.

Entwicklungen früh erkannt

Bevor über die Finanzlage und das zweite Jahr innerhalb des neuen Doppelhaushaltes beraten wurde, ließ ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach die Verbands­arbeit der letzten zwölf Monate Revue passieren. Schon weit im Voraus sei in Brüssel zu erkennen gewesen, welche politischen Zielsetzungen bis zum Jahr 2020 national erfüllt werden sollen. Dies gelte insbesondere in punkto Energieeffizienz. Die Verbands­organisation habe deshalb schon frühzeitig die Weichen dafür gestellt. Das SHK-Fachbetriebsmodell sei jetzt auf diesen Zeitrahmen bis 2020 zugeschnitten worden (siehe auch Abschnitt „Dienstleistungen nehmen zu“). Neue Geschäftsfelder hätten sich daraus ergeben. „Unsere Konjunkturumfrage in diesem Frühjahr zeigt eindrucksvoll, dass nahezu jeder zweite Betrieb inzwischen seine Dienstleistungen intensiviert hat“, kommentierte der Hauptgeschäftsführer eine entsprechende Grafik, die einen Zuwachs von 45,3 % ausweist. „Angesichts der enormen Umsatzeinbrüche im Kesselmarkt ist dies offenbar ein wirksames Mittel, um sich als Handwerksbetrieb durch einen erweiterten Service von konjunkturellen Schwankungen unabhängiger zu machen.“

Der SHK-Fachunternehmer habe die Systemkompetenz für alte und neue Technologien und deren Verknüpfung. Aus diesem Rollenverständnis heraus sei es das Ziel, zukünftig noch enger mit der Architektenschaft zusammenzuarbeiten, um als Partner und Anbieter von Gebäudeenergiekonzepten agieren zu können. Dahin gehende Anstrengungen auf der ISH 2007 hätten sich als erfolgversprechend erwiesen. Die Zusammenarbeit mit dem Bund Deutscher Architekten habe sich seitdem merklich intensiviert. Dies zeige beispielsweise die hohe Beteiligung am Architekturpreis Metalldächer und -fassaden sowie die viel beachtete Premiere des Sonderpreises Energie + Architektur. Zahlreiche weitere Gespräche mit Architekten seien auf der Messe Light + Building hinzugekommen.

„Mit den ganzheitlichen Ansätzen für mehr Energieeffizienz stoßen wir in unseren Gesprächen mit Politikern und in der Wirtschaft auf zunehmende Anerkennung“, bewertete Michael von Bock und Polach die vielfältigen Kontakte, die derzeit im Vorfeld einer weiteren Entwicklungsstufe der EnEV geführt werden. Dies zeige sich unter anderem darin, dass mittlerweile die Fachunternehmererklärung als ausreichend angesehen werde, wenn es um die Einhaltung von Betreiberverpflichtungen gehe.

Hundertfach aktiv

Aus den rund 100 Projekten der Verbandsarbeit, die im vergangenen Geschäftsjahr eine Rolle spielten, konnten nur wenige im Schnelldurchgang dargestellt werden. Andreas Müller, Geschäftsführer Technik im ZVSHK, hob insbesondere hervor,

  • dass für die Erhaltung der energetischen Qualität bei haustechnischen Anlagen definierte Wartungstätigkeiten einbezogen werden
  • dass Modernisierungs-Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vom hydraulischen Abgleich abhängig gemacht werden
  • dass die Kombiförderung (Kessel/Solar) bei der Heizungsmodernisierung aller Voraussicht nach weitergeführt wird
  • dass eine Kooperation mit der Versicherungswirtschaft zur Beseitigung von Wasserschäden abgeschlossen werden soll
  • dass das Projekt „Barrierefreies Bad und WC“ mit derzeit rund 400 Produkten von 65 Herstellern bereits einen stattlichen Umfang angenommen hat
  • dass mit finanzieller Unterstützung des IWO weitere Heizungs-Checks für die Kunden kostenneutral durchgeführt werden können.

Heizungs-Check nun in allen Regionen

Mit der Direktaussendung Ende März erfolgte der Startschuss für „Wir checken für Deutschland“, und jedem Mitgliedsbetrieb der SHK-Verbandsorganisation wurde per Post die wesentlichen Informationen zur Aktion zugesandt. Insgesamt sind es sechs Haus- und Gebäude-Checks sowie die Energieberatung. Der Handwerksunternehmer kann aus dem Gesamtangebot modular auswählen oder alle Checks anbieten. Für den Mitgliedsbetrieb sind alle wichtigen Informationen in einem 22-seitigen Werberatgeber mit CD zusammengefasst (19 Euro plus Nebenkosten), damit die Aktivitäten möglichst effizient durchgeführt werden können.

Auch für die Endkunden ist bereits das Wichtigste zu den Checks leicht verständlich beschrieben: Die neue Ausgabe der SHK-Kundenzeitschrift wasserwärmeluft (ebenfalls im Umschlag der Direkt­aussendung) gibt auf den letzten Seiten einen Überblick zum Inhalt dieser Dienstleistungen und beschreibt dabei den Heizungs-Check genauer.

Auf der Mitgliederversammlung haben die Landesverbände alle erforderlichen Instrumente erhalten, damit der Heizungs-Check bundesweit durch Mitgliedsbetriebe angeboten werden kann. Zur Vorbereitung des Heizungs-Checks dient ein eintägiges Fortbildungsseminar, das der jeweilige Landesverband organisiert. Zur Zielgruppe zählen SHK-Kundendiensttechniker, die ihr Fachwissen über die routinierten Wartungsarbeiten im Heizungskeller hinaus auf den Gesamtumfang der Heizungsanlage ausdehnen (z.B. hydraulischer Abgleich, Wärmedämmung der Rohrleitung, Regeleinstellung) und den Kunden über geeignete Effizienzmaßnahmen beraten sollen.

Palette der Dienstleistungsangebote erweitern

Welche Perspektiven eröffnen sich für die Handwerksbetriebe im Dienstleistungssektor? Friedrich-Wilhelm Göbel, Referent für Aus- und Weiterbildung im ZVSHK, zeigte auf, wie sich dies in den kommenden Jahren entwickeln könnte. Dreh- und Angelpunkt wird die Dienstleistungsrichtlinie der EU sein, die primär die Energieversorger in die Pflicht nehmen wird und die Vorgabe macht, dass jährlich 1 % des an Endkunden verkauften Energievolumens für Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen zurückinvestiert werden müssen. Hier könnte das Fachhandwerk als Bindeglied zum Kunden verstärkt aktiv werden, indem maßgeschneiderte Angebote wie der Heizungs-Check oder der Gebäudeenergieausweis in Verbindung mit Modernisierungsempfehlungen angeboten werden.

Bemerkenswert ist, dass trotz der anstehenden nationalen Umsetzung dieser EU-Dienstleistungsrichtlinie bisher in Berlin kein Konzept für deren Finanzierung auf den Tisch gekommen ist. Deshalb beschäftigt sich der ZVSHK jetzt bereits mit praktikablen Lösungen, die mittelfristig zu einer Win-Win-Situation der beteiligten Marktpartner führen kann. Ein Beispiel: Der Mineralölhändler liefert eine neue Ladung Heizöl und händigt dem Kunden gleichzeitig einen Gutschein für eine Energiedienstleistung aus. Bei einer kleineren Heizölmenge würde dies einen Heizungs-Check im Wert von 100 Euro möglich machen. Fällt die Liefermenge höher aus, könnte der Gutschein auch ausreichend sein für eine Energieberatung durch den Gebäudeenergieberater SHK. Hat der Kunde diese Dienstleistungen bereits durchführen lassen, könnte er den Gutschein auch veräußern (Zertifikate-Handel).

Zum Einlösen der Gutscheine ­käme der SHK-Mitgliedsbetrieb in Frage, denn über die Verbandsorganisation ließe sich letztlich eine Dokumentation über die Dienstleistungsaktivitäten und Modernisierungsmaßnahmen erstellen. Schließlich will der Gesetzgeber wissen, in welchem Umfang Energiedienstleistungen und -einsparungen ihr Soll erfüllt haben. Finanzieren ließe sich dies nach Vorstellung des IWO über einen Fond, der letztlich mit einem „Ölpfennig“ durch den Käufer finanziert würde. Welche Möglichkeiten die Gasversorger in Erwägung ziehen, wird ein Thema auf dem Erdgasforum ­Ende Mai in Heidelberg sein.

Wettbewerb in der Weiterbildung

Marktpartner wie Energieversorger und Netzbetreiber, Hersteller aus der SHK-Branche oder Teile des SHK-Großhandels bieten mittlerweile nicht nur ihre Produkte und darauf bezogene technische Produktschulungen an, sondern als Zugabe umfassende Informations- und Weiterbildungsangebote wie Baurecht­seminare, betriebswirtschaftliche Kurse oder im Rahmen von Club-Mitgliedschaften sogar kostenlose Rechtsberatung.

Unter Missachtung des fachlichen Primats der Verbands­organisation fühlen sich auch Handwerkskammern dazu berufen, gewerkespezifische Schulungen in Eigenregie anzubieten, anerkannte Fortbildungskurse für einzelne Handwerke ohne Einbindung der zuständigen Verbandsorganisation zu entwickeln oder auch Beratungen in arbeits- und tarifrechtlichen Angelegenheiten anzubieten. Zunehmend werden diese Angebote ungeachtet bestehender oder angekündigter Offerten der Marktpartner und ohne Nutzung von Synergien ohne Abstimmung auf den Markt gebracht. Quersubventionierungen der preiswerten oder kostenlosen Zusatzangebote verteuern das eigentliche Produkt unnötig. Vor diesem Hintergrund hat die Mitgliederversammlung des ZVSHK die nebenstehende Resolution verfasst und den Marktpartnern zugeleitet. Darüber hinaus wird es zu diesem Spannungsfeld am 22. Oktober 2008 eine Anhörung in Bonn geben, in der alle wesentlichen Aspekte und Fakten zusammengetragen werden sollen.

Doch ging es in der Mitgliederversammlung nicht nur um Kernkompetenzen innerhalb von Marktpartnerschaften.

Auch die eigene Verbandsstruktur wurde von Dr. Hans-Balthas Klein, Hauptgeschäftsführer im Fachverband Baden-Württemberg, näher beleuchtet. In einem fundierten Beitrag trug er zusammen, was die Organisation innerhalb der einzelnen Hierarchien stärkt und schwächt und welche zeitgemäßen Lösungswege in die Zukunft führen können.

Innerhalb der Verbandsorganisation herrscht Einigkeit, den Sektor Dienstleistungen weiterhin kräftig auszubauen. Der Heizungs-Check findet zur richtigen Zeit den Weg in den Markt und eröffnet neue Perspektiven, die dem Modernisierungsstau auf neue Art Impulse geben können. Selbst auf der Berliner Polit-Bühne beachtet man zunehmend die konstruktiven Ansätze des SHK-Handwerks, wie die ehrgeizigen Ziele zur CO2-Minderung weiter verfolgt werden können.

Die Novelle des Schornstein­fegergesetzes mit erweiterten Möglichkeiten für den Bezirksschornsteinfegermeister führe nach derzeitigem Stand allerdings zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, wurde auf der Mitgliederversammlung deutlich gemacht.TD

Resolution zielt auf Kernkompetenzen

Die Beachtung bestehender Kooperationsrichtlinien und -vereinbarungen muss von sämtlichen Marktpartnern gefordert werden. Kommunikation auf allen Ebenen ist hierzu essentiell. Marktpartner sollten sich grundsätzlich auf ihre Kernkompetenzen beschränken; produktfremde Zugaben sollten auf ein Minimum beschränkt und mit den zuständigen Marktpartnern abgestimmt werden. Insoweit sind wettbewerbsschädigende Quersubventionierungen zu vermeiden.

Die klare Kompetenzverteilung bei der arbeitsteilig kooperativen Marktbearbeitung sowie die konsequente Nutzung und Abstimmung bestehender Synergien führt zu einer wettbewerbskonformen Herausstellung der Innungsmitgliedschaft mit der zwingenden Folge einer Stärkung der SHK-Organisation zum essentiellen Nutzen der gesam­ten Branche.