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Kleinfeuerungsverordnung

Novellierung der 1. BImSchV beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 20. Mai den Entwurf für eine Novelle der Kleinfeuerungsverordnung (1. Bundesimmissionsschutzverordnung bzw. 1. BImSchV) beschlossen. Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sollen danach in Zukunft strengere Umweltauflagen, besonders bei den Feinstaubemissionen gelten.

Es ist die erste Anpassung seit mehr als 20 Jahren an die technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen. Die Anpassung sei erforderlich, weil heute häufig zwar edel aussehende Öfen verkauft würden, ihre Technik aber älter als ihre neuen Besitzer sei, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Selbst der an sich sinnvolle und regenerative Brennstoff Holz werde dann durch hohe Schadstoffemissionen und Geruchsbelästigungen zum Problemfall. Für die meisten bestehenden Feuerungsanlagen sieht die Verordnung eine Nachrüstungspflicht vor, allerdings mit langen Übergangsfristen bis 2014 oder 2024. Die Nachrüstungspflicht gilt jedoch nicht für bereits eingebaute Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine sowie für Öfen, die vor dem Jahr 1950 errichtet wurden. Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden.

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