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GEG-Novelle

Ampel-Koalition konkretisiert Leitplanken für GEG-Novelle

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grey – stock.adobe.com

Die Spitzen der Ampel-Fraktionen haben eine Einigung über die Details der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes erzielt. Bis zum 30. Juni soll auch der Text fertig sein.

Die Ampel-Koalition hat sich zu Details geeinigt, wie die zuvor in den Leitplanken beschlossenen Änderungen am Regierungsentwurf zur 2. Änderung des Gebäudeenergiegesetzes umgesetzt werden sollen. Zu der Einigung haben die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Lukas Köhler (FDP), Carina Konrad (FDP), Matthias Miersch (SPD), Verena Hubertz (SPD), Julia Verlinden (B90/Grüne) und Andreas Audretsch (B90/Grüne) am 27. Juni 2023 eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht:

„[…] Es ist gelungen, eine Einigung zu erzielen, die Klimaschutz, Technologieoffenheit und sozialen Ausgleich verbindet. Damit bringen wir den Gebäudesektor auf den Weg zur Klimaneutralität. Wir schützen Mieterinnen und Mieter, geben wichtige Anreize für Vermieterinnen und Vermieter in Modernisierung zu investieren und legen eine Fördersystematik auf, die bis in die Breite der Gesellschaft hinein Menschen unterstützt und sicherstellt, dass die Investitionskosten niemanden überfordern.

Im Mittelpunkt der Einigung steht eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung, die spätestens in den Jahren 2026 für große Kommunen und 2028 für kleinere Kommunen vorliegen muss. Beim Heizungstausch greifen die neuen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes erst dann. Wir haben die Strukturen der kommunalen Wärmeplanung genauer festgelegt, damit Bürgerinnen und Bürger mehr Verlässlichkeit beim Heizungsumstieg haben. Die kommunale Wärmeplanung wird damit zentraler Ankerpunkt für den Weg in eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Deutschland.

Wir haben uns darauf verständigt, dass die im Regierungsentwurf vorgesehene Förderung des Bundes für Haushalte im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen in Heizungssysteme weiterentwickelt und erhöht wird. So werden möglichst passgenau die Bedürfnislagen und sozialen Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigt. Wir entwickeln außerdem die Modernisierungsumlage weiter.

Die Einigung wird nun in Änderungsanträge zum bereits eingebrachten Gesetzentwurf übersetzt. Bis Freitag [30. Juni 2023] sollen die fertigen Texte an die Ausschüsse übersandt werden. Für Anfang kommender Woche ist eine weitere Anhörung im Ausschuss für Klima und Energie geplant. Das Gebäudeenergiegesetz soll dann in der kommenden Woche auf die Tagesordnung gesetzt und beschlossen werden.“

„Die kommunale Wärmeplanung differenzieren wir in Stufen aus“

JV

Matthias Miersch und Verena Hubertz: „Soziale Verträglichkeit, Finanzierbarkeit und die Klimaziele halten wir fest im Blick. Wir schaffen Fördermöglichkeiten von bis zu 70 % der Investitionskosten, um besondere Bedürfnislagen und Härtefälle zu berücksichtigen. Die kommunale Wärmeplanung differenzieren wir in Stufen aus, damit Bürgerinnen und Bürger maximale Verlässlichkeit haben.

Dort wo Gasnetze weiter betrieben und auf CO2-neutrale Gase umgestellt werden sollen, erhält die Bundesnetzagentur zukünftig eine zentrale Kontrollfunktion insbesondere zur Einhaltung der Klimaziele. Mieterinnen und Mieter werden nicht über Gebühr belastet. Für uns als SPD-Fraktion ist es sehr wichtig, dass es eine feste Kappungsgrenze in Höhe von 50 Ct/m2 für den Heizungstausch gibt.“

„Die Zeit der fossilen Energien geht zu Ende“

Julia Verlinden und Andreas Audretsch: „Das Gebäudeenergiegesetz ist ein großer Schritt für den Klimaschutz. Damit sorgen wir für sichere Wärme aus erneuerbaren Energien, die Zeit der fossilen geht zu Ende – ein gewaltiger Schritt in Richtung Klimaneutralität. Wenn Wasserstoffgebiete ausgewiesen werden sollen, muss es für den tatsächlichen Hochlauf von Wasserstoff konkrete Zwischenziele geben, die den Klimazielen entsprechen. Die Bundesnetzagentur wird das kontrollieren.

Menschen mit wenig Einkommen können bis zu 70 % Förderung erhalten, die Kosten für Mieterinnen und Mieter werden wir durch eine Kappungsgrenze von 50 Ct/m2 bei der Modernisierungsumlage deckeln, sodass der Einbau einer neuen Heizung zu keiner Überlastung führen kann.“

„Wir stellen sicher, dass niemand finanziell überfordert wird“

Lukas Köhler und Carina Konrad: „[…] Aus Sicht der FDP-Fraktion ist besonders wichtig, dass niemand zu etwas verpflichtet wird, bevor eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Anschließend können die Bürger auf Grundlage des Wärmeplans entscheiden, ob sie zum Beispiel eine Holzheizung, eine auf Wasserstoff umrüstbare Gas-Heizung oder eine Wärmepumpe wählen. Wir schließen Eingriffe ins Eigentum aus und stellen sicher, dass niemand eine funktionierende Heizung ausbauen muss.

Durch die neue Modernisierungsumlage bei gleichzeitigem Schutz der Mieter vor übermäßig steigenden Kosten sowie ein gut austariertes Förderkonzept setzen wir Anreize für Investitionen und stellen sicher, dass niemand finanziell überfordert wird. […].“

Siehe auch: Gebäudeenergiegesetz: Die nächste Wette auf billiges Gas

Die Einzelheiten der Einigung sollen am 29. Juni 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie kommt am 3. Juli 2023 ab 13:30 Uhr zu einer zweiten Anhörung zur GEG-Novelle zusammen.

Das Förderkonzept sieht eine Grundförderung von 30 % der Investitionen für eine Heizungsmodernisierung vor. Eigentümer unter einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40 000 Euro sollen einen weiteren Zuschuss von 30 % erhalten. Für eine vorgezogene Heizungsmodernisierung sollen es einen zusätzlichen „Geschwindigkeitsbonus“ von 20 % geben. Die Gesamtförderhöhe soll allerdings auf 70 % begrenzt werden.

Es soll zudem neben der Zuschussförderung ein Kreditprogramm mit Zinsvergünstigungen und möglichst auch Tilgungszuschüssen geben, um insbesondere auch vulnerablen Gruppen und älteren Menschen ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Gasnetze, Gas-Heizungen und Biomasse-Heizungen

Vorgesehen ist: Wer nach dem 1. Januar 2024 noch eine Gas-Heizung einbauen möchte, erhält vorher eine verpflichtende Beratung. In dieser wird er darauf hingewiesen, dass er aufgrund der steigenden CO2-Preise und den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes mit steigenden Betriebskosten rechnen muss und nicht von einer unbegrenzten Nutzungsdauer der Gas-Heizung ausgehen kann.

Wer sich „trotzdem für eine Gas-Heizung entscheidet“ (Zitat aus einer Mitteilung der SPD-Bundestagsfraktion), muss ab 2029 mindestens 15 %, ab 2035 mindestens 30 % und ab 2040 mindestens 60 % klimaneutrale Gase (Biomethan, Wasserstoff) nutzen. Dies kann er bilanziell über den Kauf entsprechender Herkunftsnachweise oder Zertifikate seines Versorgers nachweisen.

Siehe auch: 65-%-Erneuerbare: H2-ready ist keine reale Erfüllungsoption

In den Fällen, in den die Gasnetze zukünftig mit klimaneutralen Gasen (Biomethan, Wasserstoff) genutzt werden sollen, wird die Bundesnetzagentur die Planungen der Kommunen auf Plausibilität und Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen überprüfen.

Der Einbau einer auf Biomasse (Holz, Pellets) basierenden Heizung soll uneingeschränkt im Alt- und Neubau möglich bleiben und die im bisherigen Gesetzentwurf vorgesehene verpflichtende Nutzung von Solarthermie und eines Pufferspeichers soll entfallen.

Stimmen aus der Branche

„Der Gaslobby gelingt es offensichtlich weiterhin, die Wärmewende brutal zu sabotieren“

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die vereinbarten Änderungen scharf kritisiert und warnt vor umweltschädlichen Scheinlösungen. Sie bezieht sich dabei darauf, dass mit den Anpassungen offenbar Biomasse-Heizungen ohne weitere Anforderungen ermöglicht werden sollen und Gas-Heizungen laut Interpretation unterschiedlicher Quellen mindestens bis 2040 weiter betrieben werden dürfen, wenn der Umstieg auf Wasserstoff in Gasnetzen nicht gelingt und dass Mieter nach der Streichung von Paragraph 71o aus dem Regierungsentwurf nicht mehr vor extrem hohen Betriebskosten geschützt werden sollen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Der Gaslobby gelingt es offensichtlich weiterhin, die Wärmewende brutal zu sabotieren. Mit diesem Gesetz reißen wir die gesetzlich verbindlichen Klimaziele und das völkerrechtlich verbindliche Pariser Klimaschutzabkommen – ich betrachte das als Rechtsbruch mit fatalen Folgen. Dass Mieter auf den extrem hohen Betriebskosten umweltschädlicher Biomethan-Heizungen sitzen bleiben sollen, ist ein absoluter Skandal.“

„Wichtig ist, Bürger, die ab 2024 eine Gas-Heizung einbauen wollen, zu einer Beratung zu verpflichten“

Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH: „Was bislang zu den endgültigen Heizungsplänen der Bundesregierung bekannt wurde, klingt sinnvoll und nach einem gangbaren Weg – auch wenn die ursprünglichen Ambitionen deutlich zurückgeschraubt wurden. Da bei Gesetzen der Teufel jedoch gerne im Detail steckt, muss man mit einem abschließenden Urteil warten, bis der tatsächliche Text samt Förderrichtlinien vorliegt.

Sehr wichtig ist, dass alle Bürger, die ab 2024 noch eine Gas-Heizung einbauen wollen, zu einer Beratung verpflichtet werden. Nur so besteht die Möglichkeit, dass viele, die dies in Unkenntnis mittelfristiger Kostenentwicklungen als letzte Chance begreifen, von Fachleuten aufgeklärt und umgestimmt werden können. Da Gebäude unbedingt ganzheitlich und gewerkeübergreifend betrachtet werden müssen und es zudem eine schwer durchschaubare Gemengelage zwischen geplanten Wärmenetzen, steigenden CO2-Kosten, Netzentgelten und vielem mehr gibt, raten wir dringend dazu, hier nur Berater zuzulassen, die auf der Energie-Effizienz-Expertenliste des Bundes stehen.

Ein Unsinn ist und bleibt es jedoch, auch auf Heizungen zu setzen, die auf Wasserstoff umrüstbar sind. Technologieoffenheit ist zwar an sich keine verkehrte Strategie, allerdings sollten alle zulässigen Varianten auch realistisch sein. Und bei H2-ready, da ist sich die einschlägige Wissenschaft einig, ist dies schlichtweg nicht der Fall.

„Ein Unsinn ist und bleibt es jedoch, auch auf Heizungen zu setzen, die auf Wasserstoff umrüstbar sind.“ Stefan Bolln

GIH

Eine Förderung von bis zu 70 % der Gesamtkosten beim Heizungstausch sind hingegen ein Wort! Denn: Soll die Wärmewende mit dem dringend nötigen Umstieg auf erneuerbare Energien geschafft werden, müssen auch Hausbesitzer mit kleinerem Geldbeutel mitgenommen werden. Trotzdem sollte der Gesetzgeber seine Unterstützung nicht ausschließlich auf das Heizen konzentrieren, sondern auch die Gebäudehülle nicht aus dem Blick verlieren. Man muss kein Energieberater sein, um zu verstehen, dass auch der unnötige Verbrauch grüner Energie nicht im Sinne der Umwelt und des Klimas ist.“

„Es ist wichtig, dass Verbraucher genau wissen, welche Kostenfalle beim Einbau einer Gas-Heizung droht“

Stefan Körzell, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB): „Die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz scheint beendet. Nach dem bisherigen chaotischen Verfahren brauchen Mieter, Eigentümer, Handwerk und Beschäftigte endlich Klarheit.

Der DGB begrüßt, dass das Gesetz nun eng mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt werden soll. Sinnvoll ist auch, dass die Ampel auf eine angemessene Technologievielfalt setzt – neben Fernwärme und Wärmepumpen bleiben zum Beispiel auch Holz- und Pelletheizungen erlaubt. Die Beratungspflicht vor dem Einbau einer Gas-Heizung ist vernünftig – es ist wichtig, dass Verbraucher genau wissen, welche Kostenfalle bei dieser Option droht.

Die Koalition hat einen soliden Kompromiss erzielt, der Mieter nicht überlastet. Die Deckelung der Modernisierungsumlage auf 50 Ct/m2 für den Heizungstausch verhindert, dass die Wärmewende zur Verdrängungsfalle wird. Positiv ist auch, dass alle Indexmieten von der Modernisierungsumlage beim Heizungstausch ausgenommen werden.

„Auch Millionäre bekommen einen hohen Fördersatz – das ist kein zielgerichteter Einsatz öffentlicher Mittel. Gerechter wäre es gewesen, wenn die Ampel die Förderung über den Einkommensteuertarif differenziert hätte.“ Stefan Körzell

DGB / Simone M. Neumann

Überflüssig ist dagegen die neue Modernisierungsumlage von 10 %. Der DGB fordert nach wie vor, die Förderung verpflichtend zu machen und die Umlage auf 4 % zu senken. Hier hat sich die FDP leider quer gestellt. Außerdem bereitet Sorge, dass Mieter nun offenbar nicht mehr vor den hohen Betriebskosten von neu eingebauten Gas-Heizungen geschützt werden.

Die Einigung bei der Förderung geht mit einer Sozialkomponente von 30 Prozent in die richtige Richtung, hätte aber noch stärker an sozialen Kriterien ausgerichtet werden müssen. Jetzt gilt: Auch Millionäre bekommen einen hohen Fördersatz – das ist kein zielgerichteter Einsatz öffentlicher Mittel. Gerechter wäre es gewesen, wenn die Ampel die Förderung über den Einkommensteuertarif differenziert hätte. Wichtig ist das angekündigte zinsgünstige Kreditprogramm. Es kann dazu beitragen, dass gerade Haushalte mit mittlerem Einkommen die Kosten einer Heizungsmodernisierung besser stemmen können.

Insgesamt konzentriert sich das Gesetz nur auf das Thema Heizen – das Thema Energieeffizienz gerät dabei aus dem Blick. Die Ampel hat die Chance verpasst, eine ganzheitliche Lösung für das gesamte Gebäude zu finden.“

„20-%-Sprinterbonus bis 2028 auch für die Sanierung der Gebäudehülle gewähren“

Thomas Drinkuth, Leiter der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle: „Wenn die Ampel jetzt die Förderung für neue Heizungen mit erneuerbaren Energien auf bis zu 70 % der Investitionssumme erhöht, muss auch die Förderung für die Sanierung der Hülle massiv angehoben werden. Schon in der aktuellen Förderung steckt eine deutliche Unwucht: Für Sanierungsmaßnahmen gibt es bis zu 20 % Zuschuss, für den Heizungstausch bis zu 40 %.

Diese Lücke muss durch Anheben der Sanierungsförderung geschlossen werden – auf keinen Fall darf sie noch weiter anwachsen. Investitionen der Eigentümer werden sonst gezielt von der Sanierung der Hülle weg und in Richtung Heizungskeller gelenkt. Nicht nur für den Klimaschutz, auch angesichts der nach wie vor gefährdeten Sicherheit der Energieversorgung wäre das ein schwerer Fehler. Unser Vorschlag: Die Bundesregierung könnte den neuen ‚Sprinterbonus‘ – zusätzliche 20 % Förderung für Maßnahmen bis 2028 – auch für die Sanierung der Gebäudehülle gewähren.“

„Wer eine neue Heizung einbaut, muss heute wissen, welche Energie er künftig erhält“

Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund: „Das neue Heizungsgesetz bringt die Energiewende in vermieteten Gebäuden zum Stillstand, denn die Vermieter werden auf den meisten Kosten sitzen bleiben. Mit einer Modernisierungsumlage von maximal 50 Ct/(m2 ∙ a) könne kein privater Kleinvermieter ein Heizungssystem auf klimaneutral umstellen.“ Das würde den erhöhten Wohnwert, der sich bei den Mietern auch in niedrigeren Heizkosten niederschlagen soll, nicht ansatzweise angemessen widerspiegeln.

Anmerkung der TGA+E-Redaktion: Bei künftigen Umstellungen einer Heizung auf erneuerbare Energien werden Vermieter aufgrund der ab 2023 gültigen Aufteilung der CO2-Kosten regelmäßig einen deutlich größeren und steigenden Kostenvorteil als 50 Ct/(m2 ∙ a) haben, siehe: So teilen sich ab 2023 Mieter und Vermieter die CO2-Kosten (inklusive Berechnungsbeispielen).

Als unzureichend bewertet Warnecke den Ansatz, technische Wahlfreiheit zu gewähren, ohne eine beschleunigte Planung der Städte und Gemeinden festzuschreiben. „Wer eine neue Heizung einbaut, kann dies bis 2045 nicht ein zweites Mal und muss daher heute wissen, welche Energie er erhält! Die gesetzliche Technologieoffenheit ist ohne dieses Wissen in der Praxis wertlos.“

Als kleinen Lichtblick bezeichnete Warnecke die geplante Förderung. Statt einer in jedem Detail regulierten Energiewende wären jedoch ein europäischer CO2-Emissionshandel, ein weitgehender Verzicht auf Ordnungsrecht sowie die Rückgabe der CO2-Einnahmen über ein Pro-Kopf-Klimageld die bessere Lösung für die jetzige und für kommende Generationen. ■
Quellen: Bundestagsfraktion von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, GIH, Repräsentanz Transparente Gebäudehülle, DGB, Haus & Grund / jv

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