KWP ist rechtlich unverbindlich. Dennoch können Kommunen Zwangsvorgaben machen. Die Allianz Freie Wärme rät, auf Hinweise zu achten.
Aktuell sind bereits mehr als ein Drittel der deutschen Kommunen mit der recht aufwändigen Kommunalen Wärmeplanung (KWP) befasst. Das strategische Planungsinstrument ist für knapp 11 000 Städte und Gemeinden verpflichtend und soll kommunalpolitischen Entscheidern, Bürgern und der Wirtschaft Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, wie künftig die Wärmeversorgung klimaneutral organisiert werden kann.
Rechtlich verbindlich ist die KWP bis zu den ggf. nachfolgenden Beschlüssen nicht. Einerseits bedeutet dies, das moderne Heizungs- und Ofensysteme nach wie vor vom Handwerk verbaut werden dürfen, andererseits können von den Kommunen auch ihre Nah- und Fernwärmepläne weiterverfolgt werden. Die Allianz Freie Wärme rät daher auf genau solche Hinweise in den Veröffentlichungen der kommunalen Gremien zu achten.
„Pläne für Nah- und Fernwärmenetze wie etwa für Kalte Nahwärme werden insbesondere für Neubaugebiete sehr gerne aufgesetzt, dann sind Anschluss- und Benutzungszwänge sowie Verbrennungsverbote meist vorprogrammiert und nicht mehr weit“, berichtet Jürgen Bähr von der Geschäftsstelle Allianz Freie Wärme. „Unangenehm wird es dann für die Verbraucher, wenn die Zwangsvorgaben in die Immobilienkaufverträge eingetragen werden, denn nach der Unterschrift kommt man aus dem Vertrag nicht mehr raus“, so Bähr weiter.
Vor allem kann dann auch generell von außen, bspw. juristisch, nicht mehr dagegen vorgegangen werden. Die individuelle Heizungs- und Ofentechnik findet ebenso auf Jahre hin nicht mehr statt. „Wir empfehlen daher allen Marktpartnern vor Ort entsprechende Informationen frühzeitig ausfindig zu machen, und sich mit uns in Verbindung zu setzen“, empfiehlt der Freie Wärme-Berater. ■
Quelle: Freie Wärme / fl
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