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Im Einsatz für das  Lebensmittel Trinkwasser

In einem Mehrfamilienhaus will die Eigentümergemeinschaft trotz eines Legionellenbefunds von 64.000 KBE/100 ml nicht sanieren.

Stefan Menrath

Wer Stefan Menrath um ein Glas Wasser bittet, bekommt dieses wahlweise kalt oder warm und mit oder ohne Kohlensäure direkt aus der Leitung gezapft. „Ich muss kein teures Wasser im Supermarkt kaufen, bei diesem hier stimmen sowohl Qualität als auch Energiebilanz“, sagt der SHK-Unternehmer und reicht der Besucherin das mit frischem ­Trinkwasser gefüllte Glas. Dass der Geschäftsführer und Gesellschafter der Friedrich Morsch GmbH & Co KG bei der Trinkwasserqualität keine Kompromisse eingeht und das Thema sehr ernst nimmt, daran besteht kein Zweifel. Dafür reicht allein schon ein kurzer Blick in den Haustechnikbereich des im Jahr 2020 neu bezogenen Firmensitzes in Plankstadt.

Zum Schutz vor internen und externen Wärmelasten hat Menrath in dem Neubau die Trinkwasseranlage und die Heizungstechnik räumlich voneinander getrennt. Um die Kaltwasserinstallation jederzeit unter 25 °C zu halten, ist der Raum, in dem die Trinkwasseranlage untergebracht ist, zusätzlich mit einem Klimagerät ausgestattet. Die Stromversorgung übernimmt die auf dem Gebäudedach installierte Photovoltaikanlage, wodurch für die Raumkühlung keine Zusatzkosten entstehen. Da die Wasserhärte in dem Versorgungsgebiet 29 °dH beträgt, stellt eine Enthärtungsanlage zudem sicher, dass die gesamte Installation und die technischen Geräte vor Schäden und Energieverlusten durch Steinbildung geschützt bleiben.

Trinkwasser-Installationen hatten in dem SHK-Betrieb, der lange Zeit unter dem Namen Morsch Sanitärtechnik firmierte, schon immer einen besonders hohen Stellenwert. Seit der Gründung im Jahr 1903 bis zur Jahrtausendwende machte der Sanitärbereich 80 % bis rund 90 % des Umsatzes aus. In seinem Praxisalltag trifft Menrath aber immer wieder auf Anlagen, die trinkwasserseitig stark vernachlässigt wurden. „Bei Trinkwasser handelt es sich um ein Lebensmittel und die Rohrleitungen und Installationskomponenten, egal wie alt, sind seine Verpackung“, betont der SHK-Unternehmer. Er ist sich sicher, wenn dies mehr ins Bewusstsein aller Beteiligten rücken würde, gäbe es nicht so viele risikobehaftete Anlagen in den Gebäuden.

Sorgenkind Mehrfamilienhäuser mit WEG

Vor allem der Bestand stellt ihn und seine Mitarbeitenden vor besondere Herausforderungen. Als Sorgenkind betrachtet Menrath Mehrfamilienhäuser mit Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Hier bereitet hauptsächlich der nicht bestimmungsgemäße Betrieb der Anlagen die größten Probleme. Es komme bei vielen Objekten immer wieder zu Leerständen, weil Eigentümer längere Zeit abwesend seien. „In diesen Wohnungen steht das Wasser in den Leitungen wochenlang still, da passiert gar nichts“, so der Betriebsinhaber. „Darüber hinaus kümmert sich auch sonst niemand um die Trinkwasseranlage im Haus.“

Die damit einhergehenden Risiken werden seiner Meinung nach von vielen Bewohnern massiv unterschätzt. Das „Highlight“ dieses Jahr ist eine Legionellenkontamination in Höhe von 64.000 KBE/100 ml in einem 1969 erbauten Wohngebäude mit 76 Einheiten, die teilweise vermietet sind. „In dem Haus steht permanent mindestens eine Wohnung vorübergehend leer, weil die Bewohner bis zu drei, vier Monate lang nicht da sind“, erläutert Menrath. „Die Trinkwasseranlage ist veraltet, das Gesundheitsamt ist involviert und es gibt ein Sanierungskonzept. Und trotzdem wollen die Eigentümer nicht sanieren.“

Hinzu kommt, dass dort ohne ausreichende Kenntnis über den Zustand der Anlage eine thermische Desinfektion durchgeführt wurde. Diese hat die Rohrinnenbeschichtung in der Trinkwasser-Installation angegriffen und den gesundheitsschädigenden Stoff Bisphenol A freigesetzt. Der gemäß Trinkwasserverordnung zulässige Grenzwert sei nun weit überschritten. „Daraufhin hat das Gesundheitsamt nicht nur ein Dusch-, sondern sogar ein Genussverbot im gesamten Gebäude angeordnet, aber auch daran halten sich die wenigsten“, wundert sich der SHK-Unternehmer.

Ein Problem sieht Menrath darin, dass viele WEG schlicht nicht genügend Rücklagen für eine aufwendige Sanierung gebildet haben. Das räche sich jetzt, vor allem in älteren Gebäuden, in denen gleichzeitig noch andere Bereiche sanierungsbedürftig sind, etwa Balkone, Gebäudehülle oder Heizungstechnik. Und vielfach seien die Bewohner auch nicht in der Lage, das notwendige Geld aufzubringen. Auch wenn sie im Grunde genommen einer Sanierung aufgeschlossen gegenüberstünden.

Zum Schutz vor internen und externen Wärmelasten sind am Firmensitz in Plankstadt die Trinkwasseranlage und die Heizungstechnik räumlich voneinander getrennt.

Bild: SBZ / B. Geßler

Zum Schutz vor internen und externen Wärmelasten sind am Firmensitz in Plankstadt die Trinkwasseranlage und die Heizungstechnik räumlich voneinander getrennt.

Wie Don Quichotte im Kampf gegen die Windmühlen

Menrath ist aufgefallen, je älter die Eigentümer und je größer die Gemeinschaft, umso schwieriger ist die Konsensfindung für eine Sanierung. Die kritische Größe beginnt nach seiner Erfahrung schon ab zehn Parteien. Die Frage nach dem richtigen Umgang mit derartigen Konstellationen beantwortet der Betriebsinhaber, ohne zu zögern: „Da hilft nur beraten, beraten, beraten!“ In solchen Objekten Überzeugungsarbeit zu leisten sei sehr mühsam, aber notwendig. Manchmal komme er sich vor wie Don Quichotte im Kampf gegen die Windmühlen.

Doch um die Anlage in den Griff zu bekommen, müssen alle Parteien mitmachen und die erforderlichen Maßnahmen unterstützen. Das schließt auch die Einwilligung für den Zugang zu jeder Wohnung mit ein, ohne den eine lückenlose Bestandsaufnahme und eine gezielte Problembehebung nun mal nicht möglich seien. Er könne nur einige Mängel im Gemeinschaftseigentum beseitigen, etwa Stagnationsstrecken rückbauen oder Dämmung anbringen, um die Wärmeverluste zu minimieren und einen ungewollten Wärmeübergang zu verhindern.

Einige Eigentümer tun, was sie wollen

Dennoch würden all diese Maßnahmen ins Leere laufen, wenn in den einzelnen Wohnungen Entnahmestellen nicht genutzt werden oder die Installation nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. „Da die dort verbauten Installationskomponenten dem Sondereigentum zugeordnet werden, sind viele Eigentümer der Auffassung, dass sie damit machen können, was sie wollen“, gibt Menrath zu bedenken. „Und das tun einige auch.“

Bäder, die in Eigenregie komplett umgebaut wurden, Rohrleitungen, Ventile und Armaturen aus dem Baumarkt und sogar Bauteile, die für den Einsatz in der Trinkwasser-Installation überhaupt nicht vorgesehen sind, etwa Gartenschläuche: Das sind einige Beispiele aus ihm bekannten Wohnungen. „Natürlich gibt es dafür Regeln und Verordnungen, aber viele kennen sich nicht aus oder ignorieren sie einfach. Das ist ein bisschen so wie im Straßenverkehr“, meint der SHK-Unternehmer. „Deswegen werden wir nicht müde zu beraten, aufzuklären und für das Lebensmittel Trinkwasser und den bestimmungsgemäßen Betrieb zu sensibilisieren.“

Für den Fall, dass die Beratung erfolglos verläuft und notwendige Maßnahmen nicht durchgeführt werden können, rät er, jeden Schritt zu dokumentieren, jedes Gespräch zu protokollieren und alles an die Hausverwaltung und gegebenenfalls das Gesundheitsamt zu übergeben. Dazu zählt beispielsweise, wann und wo welche Mängel festgestellt und wann, wo und wie diese beseitigt wurden oder wann, wo und mit welchen Ergebnissen beprobt sowie wann welcher Eigentümer worüber informiert und aufgeklärt wurde. „Dadurch sind wir in der Lage, jederzeit nachzuweisen, dass wir unsere Pflichten auch erfüllt haben“, betont Menrath.

Um die Kaltwasserinstallation jederzeit unter 25 °C zu halten, ist der Raum, in dem die Trinkwasseranlage untergebracht ist, zusätzlich mit einem Klimagerät ausgestattet.

Bild: SBZ / B. Geßler

Um die Kaltwasserinstallation jederzeit unter 25 °C zu halten, ist der Raum, in dem die Trinkwasseranlage untergebracht ist, zusätzlich mit einem Klimagerät ausgestattet.

Keine Kompromisse bei der Trinkwassererwärmung

Ein weiterer Bereich, der großen Einfluss darauf nimmt, wie erfolgreich sein Betrieb eine risikobehaftete Anlage in den Griff bekommt, ist die Trinkwassererwärmung. Denn nicht alles, was die Norm erfüllt, sei aus hygienischer Sicht unbedenklich. „Jede von uns geplante und eingebaute Anlage muss das Trinkwasser auf mindestens 60 °C erwärmen können“, stellt der Chef klar. „Da lassen wir uns weder mit den Kunden noch mit den Herstellern auf Diskussionen ein. Denn die Legionelle bleibt meiner Erfahrung nach von einer 3-Liter-Grenze oder von Energiesparbemühungen oder vom Sondereigentum völlig unbeeindruckt.“

Das gilt nicht nur bei größeren Objekten, sondern auch in Ein- und Zweifamilienhäusern. Beim Einsatz einer Wärmepumpe setzt er daher häufig auf Hybridlösungen. Wenn ein Kunde aus Energiespar- und Effizienzgründen in seinem Einfamilienhaus die Betriebstemperatur trotzdem senken möchte, dann wird er ausführlich über die möglichen Risiken aufgeklärt und erhält ein Beratungsprotokoll. Die Betriebstemperatur muss aber über 50 °C bleiben, alles andere schließt der SHK-Unternehmer kategorisch aus. Das hat zur Folge, dass sein Betrieb Produkte einiger Hersteller gar nicht installiert, weil sie die Anforderungen nicht erfüllen würden.

Gute Planung braucht Fachwissen

„Trinkwasser ist halt mein Herzensthema“, sagt Menrath. Es sei ihm wichtig, dass auch sein Team die Zusammenhänge rund um das Lebensmittel Nr. 1 und die hohe Relevanz einer hygienisch einwandfreien Trinkwasser-Installation tief verinnerlicht und mit Überzeugung zu den Kunden trägt. „Um den Balanceakt zwischen Energieeffizienz und Trinkwasserhygiene meistern zu können, muss das Thema zudem ganzheitlich betrachtet werden“, betont er. Daher verlange er von allen seinen Mitarbeitenden, dass sie sich nicht nur in der Sanitärtechnik, sondern parallel ebenfalls im Bereich der Wärmeerzeugung und Heizungstechnik auf dem Laufenden halten und entsprechende Schulungen besuchen. Sein Credo: „Wer eine gute Planung machen will, muss auch ein solides Fachwissen haben!“

Der beharrliche Einsatz für Trinkwasserhygiene und das umfassende Know-how des Betriebes sprechen sich rum. Menrath und sein Team werden mittlerweile nicht nur von Hausverwaltungen und Eigentümern kontaktiert. Auch von vielen SHK-Unternehmen, die in dem Bereich über wenig oder keine Erfahrung verfügen, wird er um fachliche Unterstützung gebeten.

Dann erhält der betroffene Betrieb zusammen mit der Hausverwaltung eine umfassende Beratung zum Zustand der Anlage und zu den notwendigen Maßnahmen. Deren Umsetzung überlässt er anschließend grundsätzlich den Fachkolleginnen und Fachkollegen. Nur wenn die Anlage so schwer in den Griff zu bekommen ist, dass der SHK-Betrieb ihn explizit um Hilfe bittet, übernimmt er auch die Arbeiten daran.

Know-how als Dienstleistung verstehen

„Wir sehen uns dabei vor allem als Dienstleister und teilen gerne unser Fachwissen, auch wenn sich manche in der Branche darüber wundern mögen“, erläutert der Betriebsinhaber. „Als Innungsobermeister fühle ich mich zudem in der Verantwortung, mein Know-how an die Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben und dazu beizutragen, dass sie beim nächsten Mal ein besseres Verständnis für die Problematik haben.“

Seine Dienstleistung möchte er aber auch bezahlt bekommen. Darunter fällt ebenso das Erstgespräch mit den Kunden. Vielen sei nicht bewusst, dass ein Eins-zu-eins-Tausch – unabhängig davon, ob es sich um eine Trinkwasser- oder eine Heizungsanlage handelt – heutzutage einfach nicht mehr möglich ist. Es gilt, den Bedarf neu zu ermitteln und eine Gesamtanlage zu planen, die innerhalb des finanziellen Rahmens für Invest, Betrieb und Instandhaltung alle Anforderungen erfüllen kann. Im Ergebnis erhält der Kunde eine individuelle Lösung, die optimal auf sein Gebäude und seine Bedürfnisse abgestimmt ist.

„Diese Vorleistung ist alles andere als trivial und sollte meiner Meinung nach auch entsprechend entlohnt werden“, findet Menrath. Auch für den Fall, dass der Kunde das Angebot ablehnt und sich für einen Mitbewerber entscheidet. Die Vorplanung als spezielle Leistung in das Angebot zu integrieren, funktioniert seiner Erfahrung nach nicht, weil er dann in der Gesamtsumme zu teuer erscheine. Den einzigen Weg für eine gute und gleichzeitig wirtschaftliche Beratung sieht Menrath in einer separaten Dienstleistung, die im Fall einer Angebotserteilung dann teilweise verrechnet werden könne. „Ich bin überzeugt, wenn das alle so sehen und umsetzen würden, hätten wir viel weniger Anlagen da draußen, die einfach nicht funktionieren“, lautet sein Fazit.

In seinem Praxisalltag trifft ­Stefan Menrath immer wieder auf Anlagen, die trinkwasserseitig stark vernachlässigt wurden.

Bild: SBZ / B. Geßler

In seinem Praxisalltag trifft ­Stefan Menrath immer wieder auf Anlagen, die trinkwasserseitig stark vernachlässigt wurden.

SHK-Betrieb Morsch

Der Handwerksbetrieb wurde im Jahr 1903 gegründet. Während der 1970er-Jahre wuchs die Zahl der Mitarbeitenden auf zunächst 50 an, mittlerweile sind es über 70, darunter 13 Auszubildende. Seit 2000 ist Stefan Menrath alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter der Friedrich Morsch GmbH & Co KG mit Sitz in Plankstadt (früher: Eppelheim). Erklärtes Ziel ist bis heute, das Unternehmen in der Tradition der Gründerfamilie erfolgreich weiterzuführen. Stefan Menrath ist Gas-/Wasser-Installateurmeister und staatlich geprüfter Sanitär-/Heizungs-/Lüftungs-/Klimatechniker. Er begann seine Tätigkeit bei Morsch Sanitärtechnik 1996 als Projektleiter und übernahm vier Jahre später die Geschäftsführung. Für die SHK-Innung Heidelberg ist Stefan Menrath seit 2003 ehrenamtlich tätig, zunächst als Gesellenprüfungsvorsitzender, später als Mitglied im Meisterprüfungsausschuss und heute als Obermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie als Richter (Arbeitgebervertreter) am Arbeitsgericht Heidelberg. Seit 2023 ist Stefan Menrath zudem Vorsitzender des Fachverbands SHK Baden-Württemberg.

www.morsch.de

Bild: SBZ / B. Geßler

Autorin

Beate Geßler
ist Redakteurin bei der SBZ.

Bild: SBZ

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