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UBA-Empfehlung zu Wasserbehandlungsmaßnahmen

Trinkwasser-Nachbehandlung nur wenn es angezeigt ist

Da seit einigen Jahren vermehrt Geräte zur Nachbehandlung von Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation angeboten und eingesetzt werden, hat das Umweltbundesamt eine Empfehlung zur Notwendigkeit und zu den Risiken des Einsatzes zusätzlicher Geräte zur Nachbehandlung von Trinkwasser abgegeben.

Das Umweltbundesamt stellt darin klar, dass für das von den Wasserversorgungsunternehmen gelieferte Trinkwasser aus gesundheitlich-hygienischen Gründen in einer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplanten, gebauten und betriebenen Trinkwasser-Installation keine Notwendigkeit einer Nachbehandlung des Trinkwassers besteht.

Nur in Ausnahmefällen könne zum Schutz der Trinkwasser-Installation vor ­Korrosion, zur Anpassung der technischen Gebrauchseigenschaften des Trinkwassers oder als ­vorübergehende Maßnahme bei Vorliegen einer mikrobiellen Verunreinigung eine Nachbehandlung des Trinkwassers sinnvoll bzw. notwendig sein.

Nachstehend die mit Stand 15. Dezember 2021 nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit beim Umweltbundesamt Anfang 2022 veröffentlichte Empfehlung „Risiken durch die Nachbehandlung von Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation“:

Bei der Nachbehandlung von Trinkwasser werden dem vom Wasserversorger gelieferten Trinkwasser in der Trinkwasser-Installa­tion (TWI) Aufbereitungsstoffe zugesetzt, es wird mechanisch gefiltert, desinfiziert, physikalisch oder in anderer Weise behandelt, um die Eigenschaften des Trinkwassers gewollt zu verändern.

Im Gegensatz zur Aufbereitung im Was­serwerk liegt die Nachbehandlung in der direkten Nähe zu den Verbraucher*innen. Aufgrund von Fehleinstellungen, technischen Mängeln oder unzureichender Sach- und Fachkenntnis können gesundheitliche Risiken entstehen. Das Risiko einer Nachbehandlung in der Trinkwasser-Installation ist deshalb ­gegenüber dem vermeintlichen Nutzen abzuwägen.

Ausgangspunkt

Seit einigen Jahren werden vermehrt kommerzielle Geräte zur Nachbehandlung von Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation angeboten. Viele Firmen versprechen mit dieser Nachbehandlung eine Verbesserung der Trinkwasserqualität und/oder einen höheren Schutz der Leitungssysteme beispielsweise vor Korrosion und werben mit Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit. Diese Empfehlung nimmt zur Notwendigkeit und zu den Risiken des Einsatzes zusätzlicher ­Geräte zur Nachbehandlung von Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation Stellung.

Gesetzliche Regelungen und Sachstand

Die Trinkwasser-Installation ist der letzte ­Abschnitt der Kette Gewinnung – Aufbereitung – Verteilung des Trinkwassers und daher den Verbraucher*innen am nächsten.

Gemäß § 4 Absatz 1 der Trinkwasser­verordnung (TrinkwV) muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen ­Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein. ­Diese ­Anforderung gilt als erfüllt, wenn

  • bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) einge­halten werden und
  • das Trinkwasser die Grenzwerte und ­Anforderungen der Verordnung einhält (§§ 5 bis 7a TrinkwV).
  • Das von den Wasserversorgungsunternehmen gelieferte Trinkwasser wird intensiv durch die Wasserversorger geprüft und von den ­Gesundheitsämtern überwacht. Daher besteht aus gesundheitlich-hygienischen Gründen in einer nach den a. a. R. d. T. geplanten, gebauten und betriebenen Trinkwasser-Installation keine Notwendigkeit ­einer Nachbehandlung des Trinkwassers.

    In Ausnahmefällen kann zum Schutz der Trinkwasser-Installation vor Korrosion, zur Anpassung der technischen Gebrauchs­eigenschaften des Trinkwassers (z. B. Enthärtung) oder als vorübergehende Maßnahme bei Vorliegen einer mikrobiellen Verunreinigung eine Nachbehandlung des Trinkwassers sinnvoll bzw. notwendig sein. In diesen Fällen sind Verfahren, Aufbereitungsstoffe und Geräte einzusetzen, die nachweislich der ­TrinkwV und den a. a. R. d. T. entsprechen.

    Verfahren, Aufbereitungsstoffe, Geräte

    Verfahren bzw. Geräte, die im technischen Regelwerk (u. a. [3 bis 5]) beschrieben sind und die die Vorgaben des technischen Regelwerks einhalten, entsprechen den a. a. R. d. T.

    Diese Bedingungen erfüllen mechanische Filter (Hauseingang), Enthärtungsanlagen, Dosiergeräte und Kalkschutzgeräte, die nach den entsprechenden Vorgaben des technischen Regelwerks geprüft und zertifiziert wurden. Beim Einsatz dieser Geräte sind die Vorgaben zur Instandhaltung und Überwachung einzuhalten.

    Mechanische Filter hinter der Wasserzähleranlage filtern Partikel, die zu einer Beeinträchtigung des Betriebs der Trinkwasser-Installation führen könnten. Sie sind aus technischen Gründen erforderlich und grundsätzlich in der Trinkwasser-Installation vorzusehen.

    Enthärtungsanlagen sind in Versorgungsgebieten mit harten Trinkwässern von Vorteil, wenn beim Betrieb von technischen Geräten Störungen zu erwarten sind (z. B. Inkrustierungen im Warmwasserbereich). Dosiergeräte können für die Chemikaliendosierung nach einer Enthärtung, als Korrosionsschutzmaßnahmen oder bei erhöhter Metallabgabe innerhalb der Trinkwasser-Installation ­erforderlich sein.

    Im Fall der Kontamination einer Trinkwasser-Installation mit Mikroorganismen kann nach einer Anlagendesinfektion eine anschließende, vorübergehende Desinfektion des Trinkwassers oder als Sofortmaßnahme bis zur Sanierung der Trinkwasser-Installa­tion der Einsatz von endständigen bakteriendichten Filtern notwendig sein (siehe dazu DVGW-Arbeitsblatt W 556 und ­DVGW‑Arbeitsblatt W 557).

    Inspektions- und Wartungsintervalle von Wasserbehandlungsanlagen nach DIN EN 806‑5.

    Inspektions- und Wartungsintervalle von Wasserbehandlungsanlagen nach DIN EN 806‑5.

    Ursachen suchen und beseitigen

    Bei einer Kontamination mit Mikroorganismen sind immer Ursachensuche und -beseitigung verpflichtend durchzuführen. Eine Desinfektion kann eine Sanierung der Trinkwasser-Installation nicht ersetzen.

    Der Einbau und Betrieb oben aufgeführter oder zusätzlicher Geräte in die Trinkwasser-Installation zu anderen Anwendungszwecken als oben genannt oder rein prophylaktisch sind grundsätzlich abzulehnen, um Gefährdungen durch mikrobielle und chemische Kontaminationen zu vermeiden.

    Mikrobielle Kontaminationen können durch die Dosierung von verunreinigten Aufbereitungsstoffen, Verunreinigungen beim Einbau, Vermehrung von Mikroorganismen und Krankheitserregern in den Filtern oder anderen Geräten verursacht werden.

    Chemische Kontaminationen können durch fehlerhafte Dosierung von Aufbereitungsstoffen, Verunreinigungen der Aufbereitungsstoffe, Verwendung nicht zugelassener Aufbereitungsstoffe und Verwendung von nicht zulässigen Materialien und Werkstoffen im Kontakt mit Trinkwasser verursacht werden. Durch die Nachbehandlung des Trinkwassers in der Trinkwasser-Installation kann ein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch Fehlbedienungen, Fehleinstellungen oder auch das Versagen der Geräte bestehen.

    Durch den Einsatz von Chemikalien für Betrieb und Regenerierung der Geräte sind negative Auswirkungen auf Umwelt und Ressourcen nicht auszuschließen.

    Fazit

    Die Nachbehandlung von Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation ist bis auf wenige Ausnahmen nicht notwendig, aufgrund der damit verbundenen gesundheitlichen Risiken nicht zu empfehlen und kann einen Verstoß gegen die TrinkwV darstellen, wenn Geräte und Verfahren eingesetzt werden, die nicht mindestens den a. a. R. d. T. entsprechen.

    Literatur

    [1] Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2016 (BGBl. I S. 459), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2021 (BGBl I S. 4343)

    [2] Ratgeber: Trink was – Trinkwasser aus dem Hahn. Gesundheitliche Aspekte der Trinkwasser-Installa­tion. Informationen und Tipps für Mieter, Haus- und Wohnungsbesitzer. Dessau-Roßlau: Umweltbundesamt (Hrsg.), Stand Februar 2020

    [3] DVGW W 556: Hygienisch-mikrobielle Auffällig­keiten in Trinkwasser-Installationen – Methodik und Maßnahmen zu deren Behebung. Berlin: Beuth Verlag, Dezember 2015

    [4] DVGW W 557: Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen. Berlin: Beuth Verlag, Mai 2020

    [5] twin Nr. 07 Information des DVGW zur Trinkwasser-Installation. Wasserbehandlung in der Trinkwasser-Installation: mechanisch wirkende Filter, Dosieranlagen, Kalkschutzgeräte und Ionenaustauscher. Bonn: DVGW


    Schlussfolgerung

    Geräte zur Nachbehandlung von Trinkwasser, die in eine Trinkwasser-Installation eingebaut werden, müssen grundsätzlich nach den a. a. R. d. T. dimensioniert, eingebaut, betrieben und gewartet werden. Hinweise hierzu finden sich in DIN EN 806 sowie DIN 1988. Daraus ergeben sich für einen dauerhaft sicheren und hygienischen Betrieb zum Erhalt der Trinkwassergüte auch Verpflichtungen für ­eine regelmäßige Inspektion und Wartung, wobei zusätzlich die Betriebs- und Wartungsanleitungen der Hersteller zu beachten sind.

    In der Praxis dürfte allerdings bei einem wesentlichen Teil der zur Nachbehandlung von Trinkwasser installierten Geräte diese Verpflichtung nicht regelmäßig erfüllt werden und zumindest formal ein Verstoß des Betreibers gegen die TrinkwV vorliegen.

    Trinkwasserverwendung im Haushalt 2021. Durchschnittliche Anteile bezogen auf die Wasserabgabe an Haushalte und Kleingewerbe.

    Bild: BDEW

    Trinkwasserverwendung im Haushalt 2021. Durchschnittliche Anteile bezogen auf die Wasserabgabe an Haushalte und Kleingewerbe.

    Autor

    Jochen Vorländer 
    ist Chefredakteur der Fachzeitschrift TGA Fachplaner, es handelt sich um ein Schwestermagazin der SBZ.

    Bild: mathias janke

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