Die DIN 1986-4 gilt für die Verwendung von Abwasserrohren und Formstücken in Gebäuden und auf Grundstücken nach DIN EN 12 056 sowie DIN EN 752 gemeinsam mit DIN 1986-100 (Bild 1). Darüber hinaus gilt diese Norm auch für die Verwendung von Bauprodukten und Verfahren zur Sanierung von Grundleitungen. Gegenüber DIN 1986-4, Ausgabe Dezember 2011, wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Tabelle 1: Verwendungsbereiche der nach harmonisierten europäischen Normen (hEN) hergestellten Abwasserrohre und -formstücke für den Neubau und die Erneuerung
Tabelle 2: Verwendungsbereiche für Abwasserrohre und -formstücke für den Neubau und die Erneuerung, hergestellt nach nicht harmonisierten europäischen Normen (DIN EN) und nationalen Normen (DIN).
Verwendungsbereiche Abwasserrohre und -formstücke
Gemäß Abschnitt 4 der Norm müssen die verwendeten Bauprodukte für den Neubau und die Erneuerung von Grundstücksentwässerungsanlagen den Anforderungen der Landesbauordnungen sowie der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen der Länder entsprechen. Die angegebenen Verwendungsbereiche für genormte Abwasserrohrsysteme in Tabelle 1 und 2 gelten für die Ableitung von häuslichem Abwasser und Niederschlagswasser gemäß DIN 1986-3 sowie für die Ableitung von Kondensaten aus Feuerungsanlagen.
Bei der Ableitung von nicht häuslichem Abwasser bzw. der Verlegung in aggressivem Boden oder Grundwasser muss im Einzelfall besonders nachgewiesen werden, dass die Abwasserrohre, Formstücke und Verbindungen anwendbar sind. Die von den Herstellern der Rohrsysteme veröffentlichten Beständigkeitslisten sollen dem Sanitärplaner nur als Orientierungshilfe dienen. Die Auswahl geeigneter Materialien, unter Berücksichtigung der verschiedensten chemischen Belastungen bzw. Mischbelastungen, erfordert viel Erfahrung und sollte sicherheitshalber nur in Abstimmung mit dem Hersteller des Rohrsystems erfolgen. Der Hersteller benötigt zur genauen Beurteilung bei der Ableitung aggressiver Abwässer mindestens folgende Informationen:
Zur Beurteilung von Grundleitungen in aggressivem Boden bzw. Grundwasser benötigt der Hersteller mindestens folgende Informationen:
Nur mithilfe dieser Angaben ist die normgerechte Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke möglich (Bilder 2 bis 4).
Verwendungsbereiche von Bauprodukten und Verfahren
Nach Abschnitt 5 der Norm müssen die verwendeten Bauprodukte zur Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen den Anforderungen der Landesbauordnung sowie der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen des jeweiligen Bundeslandes entsprechen.
Info: Die Musterbauordnung (MBO) sowie die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) müssen bauaufsichtlich in das jeweilige Landesrecht überführt werden. Den aktuellen Stand der Umsetzung veröffentlicht das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) regelmäßig auf seiner Website (www.dibt.de).
Bei Sanierungsverfahren, die zu einer Querschnittsänderung führen – wie zum Beispiel Inlinerverfahren – muss vor der Durchführung der Maßnahme die hydraulische Leistungsfähigkeit der Abwasserleitung nachgewiesen werden.
Brandverhalten von Baustoffen
Für Bauprodukte und Bauarten, die nach harmonisierten europäischen Produktnormen (hEN) hergestellt werden – und somit der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegen – muss die Brandklassifizierung gemäß der Euronorm DIN EN 13 501-1 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ nachgewiesen werden (Bild 5). Hierbei erfolgt die Beurteilung des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauprodukten nach den Klassen A bis F, wobei zusätzlich noch die Nebenklassen für Rauchentwicklung und für brennendes Abtropfen/Abfallen berücksichtigt werden müssen.
Bei Bauprodukten und Bauarten, die nach nicht harmonisierten europäischen Normen (DIN EN) und nationalen Normen (DIN) hergestellt werden, kann die Brandklassifizierung weiterhin nach DIN 4102-4 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen: Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile“ erfolgen.
Die Klassifizierung nach Euronorm DIN EN 13 501-1 kann von der deutschen Norm DIN 4102-4 abweichen, weshalb die Aufteilung in Tabelle 1 und Tabelle 2 vorgenommen wurde. Die Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen muss nach der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) sowie der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR/RbALei) der Länder erfolgen.
Merke: In den Bauordnungen wird zwischen Bauprodukten und Bauarten unterschieden. Das Zusammenfügen von Bauprodukten zu einer baulichen Anlage oder zu einem Teil einer baulichen Anlage bezeichnet man als Bauart.
Geräuschverhalten von Rohrleitungen
Bezüglich des Schallschutzes von Abwasserinstallationen wird auf die Normenreihe DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ verwiesen. Von den insgesamt neun Normenteilen sind folgende Teile für Installationsfachleute von zentraler Bedeutung:
In der Tabelle 9 der DIN 4109-1 sind die maximal zulässigen A-bewerteten Schalldruckpegel in fremden schutzbedürftigen Räumen, erzeugt von gebäudetechnischen Anlagen, zusammengefasst.
Die Anforderungen an die Verlegung und Befestigung von Abwasserleitungen sind im Teil 36 der DIN 4109 festgeschrieben. Im Teil 4 der DIN 4109 werden die bauakustischen Prüfverfahren beschrieben, nach denen die schalltechnischen Werte der Normenreihe DIN 4109 zu bestimmen sind, wenn nicht bereits andere Festlegungen durch Produktnormen oder bauaufsichtliche Bestimmungen bestehen.
Die Norm unterscheidet grundsätzlich zwischen Labor- und Baumessungen. Werkstoffbezogene Angaben zum Geräuschverhalten können bei den Herstellern von Abflussrohrsystemen erfragt werden. Die Messung von Abwassergeräuschen im Labor muss gemäß DIN EN 14 366 „Messung der Geräusche von Abwasserinstallationen im Prüfstand“ erfolgen.
Fazit
Die normgerechte Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke stellen höchste Anforderungen an die beteiligten Sanitärfachleute. Eine wichtige Voraussetzung für die Nachhaltigkeit von Entwässerungsanlagen ist der Nachweis der Verwendbarkeit von Rohren, Formstücken und Verbindungen gemäß DIN 1986-4. Hierbei sollten die Wahl geeigneter Werkstoffe bei der Ableitung von aggressivem Abwasser und die zusätzlichen Schutzmaßnahmen bei Verlegung in aggressivem Boden bzw. Grundwasser immer mit dem jeweiligen Hersteller abgestimmt werden. Vielfach muss zusätzlich noch die Verwendbarkeit in Bezug auf Brand- und Schallschutz nachgewiesen werden.