Bereits am 01. August 2003 trat die Ausbildungsverordnung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik in Kraft. Dementsprechend müssen die Ausschüsse die Gesellenprü-fungen nach den geänderten Vorgaben durchführen. Da dies auch zwei Jahre nach Einführung der Verordnung immer noch zu Schwierigkeiten führt, hat der Fachverband NRW eine Muster-Gesellenprüfung entwickelt, die auch bundesweit von Interesse sein dürfte.