Bei der Heizungsförderung BEG-EM-2024 gibt es einige Neuerungen. Stiebel Eltron bietet deshalb einen Fördercheck mit anschließender Fördergarantie an.
Hauseigentümer, die ihre Heizung auf eine Wärmepumpe umstellen wollen, können dafür als Einzelmaßnahme über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) hohe Zuschüsse erhalten. Die neue Förderrichtlinie ist kurz vor dem Jahreswechsel 2023/24 veröffentlicht worden und am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Allerdings existieren noch nicht alle Voraussetzungen für das digitale Antragsverfahren. Die Förderrichtlinie enthält deshalb Übergangsregelungen.
Burkhard Max, Vertriebsgeschäftsführer von Stiebel Eltron: „Die neue Förderung ist extrem attraktiv. Man sollte sein Vorhaben jetzt zügig beginnen, auch wenn die Anträge offiziell erst ab Ende Februar 2024 gestellt werden können. Dabei geht man kein Risiko ein: Wir haben uns entschieden, eine Fördergarantie anzubieten – wer in seinem selbstgenutzten Einfamilienhaus einen Heizungstausch plant, dem garantieren wir die Auszahlung der Fördersumme bei Ablehnung des Förderantrags durch die KfW.“
30 % Grundförderung und ggf. zusätzliche Boni
Die neue Förderung für Wärmepumpen, geregelt in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), gilt seit Anfang 2024. 30 % der förderfähigen Investitionskosten – im Einfamilienhaus gedeckelt auf 30 000 Euro – bekommt jeder, der in Sachen Heizungssanierung eine Heizungs-Wärmepumpe im Einklang mit dem Förderprogramm einbaut. Wenn es sich bei der alten Anlage um eine Öl-Heizung – oder eine Gas-Heizung, die mindestens 20 Jahre alt ist – handelt, gibt es den „Klimageschwindigkeits-Bonus“ von zusätzlich 20 %. In dieser Höhe gibt es ihn nur bis zum 31. Dezember 2028, danach schmilzt er bis zum 1. Januar 2037 auf null ab. Einen Einkommens-Bonus von zusätzlich 30 % kann in Anspruch genommen werden, wenn das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen maximal 40 000 Euro beträgt. Um 5 % kann der Förderzuschuss je nach Wärmepumpenart steigen.
Max: „Rechnerisch wären also insgesamt 85 % Förderung möglich, doch die Maximalförderung ist auf 70 % festgelegt. Die Antragstellung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich sein. Explizit lässt die Förderrichtlinie jedoch ausnahmsweise und befristet einen vorzeitigen Vorhabensbeginn zu.
Max: „Da zu erwarten ist, dass zahlreiche Sanierer den Austausch angehen wollen und dann gegebenenfalls wieder nicht ausreichend Handwerkskapazitäten zur Verfügung stehen, ist unsere Empfehlung ganz klar, nicht weiter abzuwarten, sondern zügig zu starten. Dabei gehen unsere Kunden kein Risiko ein: Falls ihr Förderantrag von der KfW abgelehnt wird, bekommen sie die Fördersumme von Stiebel Eltron ausbezahlt, sofern die Voraussetzungen und Bedingungen unserer Fördergarantie erfüllt sind.“
Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Per Fördercheck zur Fördergarantie
Ob und in welcher Höhe das eigene Vorhaben gefördert wird, können Interessierte online prüfen – über den „Fördercheck“ auf www.stiebel-eltron.de/foerderung
„Nach positiver Prüfung erhalten Kunden per Mail die individuelle Stiebel-Eltron-Fördergarantie. Die Wärmepumpen-Förderung ist damit bereits gesichert“, so Max. „Die nächsten Schritte sind dann die Auswahl eines Fachunternehmens, die fristgerechte Antragstellung bei der KfW – dabei hilft unser kostenloser Förderservice – sowie die Umsetzung der Maßnahme.“ ■
Quelle: Stiebel Eltron / jv
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