Die gesamten (direkten und indirekten) CO2-Emissionen privater Haushalte beim Heizen sind im Zeitraum 2001 bis 2021 nur um 12 % gesunken.
Private Haushalte verbrauchen die meiste Energie durch das Heizen. Damit verbunden ist fast immer auch die Freisetzung von Kohlenstoffdioxid (CO2) aus zuvor sicheren Lagerstätten. Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) sieht vor, dass bis zum Jahr 2045 in Deutschland die Treibhausgasemissionen so weit gemindert werden, dass Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird.
Das kann zwar auch zum Teil durch staatenübergreifende Mechanismen und negative Treibhausgasemissionen erreicht werden, bedeutet aber trotzdem, dass in den nächsten 21 Jahren auch beim Heizen kaum noch CO2-Emissionen entstehen dürfen. Darum sieht etwa das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) vor: „Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.“
Für den Blick nach vorne hilft oft der Blick zurück: Die gesamten CO2-Emissionen privater Haushalte beim Heizen sind binnen 20 Jahren nur um 12 % gesunken. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts sind im Jahr 2021 knapp 147 Mio. t CO2 emittiert worden, um Wohnräume warm zu halten. 2001 waren es knapp 167 Mio. t CO2.
Der Rückgang hat mehrere Gründe: Zum einen wird seltener mit Öl geheizt, dafür stärker mit den Gas, Fernwärme und Strom. Auch nimmt der Einsatz erneuerbarer Energien für die Beheizung von Wohnräumen zu. Zudem ist der Energieverbrauch beim Heizen zurückgegangen, um knapp 13 % im Jahr 2021 gegenüber 2001. Allerdings ist auch die Wohnfläche gestiegen.
70 % des CO2-Ausstoßes beim Wohnen durch das Heizen
Nicht nur durch das Heizen, sondern auch für die Trinkwassererwärmung, Elektrogeräte und Beleuchtung verbrauchen private Haushalte im eigenen Zuhause Energie – und setzen dadurch CO2 frei. Allerdings waren im Jahr 2021 knapp 70 % des CO2-Ausstoßes von insgesamt rund 210 Mio. t im Bereich Wohnen auf das Heizen zurückzuführen. Warmwasser hatte einen Anteil von 13 % am CO2-Ausstoß im Bereich Wohnen, die Prozesswärme, etwa fürs Kochen oder für Spülmaschinen, einen Anteil von 6 %. Auf den Betrieb anderer Elektrogeräte entfielen knapp 9 % des emittierten CO2, auf die Beleuchtung knapp 2 %.
Zum Vergleich: Durch motorisierten Individualverkehr, also beispielsweise Fahrten im Auto oder mit dem Motorrad, verursachten private Haushalte 2021 in etwa halb so viele CO2-Emissionen wie beim Wohnen: insgesamt rund 100 Mio. t.
Methodische Hinweise: Bei den genannten CO2-Emissionen handelt es sich sowohl um die direkten Emissionen, wie etwa die Verbrennung von Energieträgern in einer Gasheizung im Haushalt, als auch um die indirekten Emissionen (Verursacherprinzip). Indirekte Emissionen entstehen bei der Erzeugung der in den Haushalten verbrauchten Energie, etwa bei der Stromerzeugung in Kraftwerken. Die CO2-Emissionen beim Heizen werden auf Grundlage des temperaturbereinigten Energieverbrauchs ermittelt. Im Bunds-Klimaschutzgesetz und auch für die CO2-Bepreisung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) werden die Treibhausgas- bzw. die verbrennungsbezogenen CO2-Emissionen mit anderen Bilanzgrenzen erfasst. Im Bundes-Klimaschutzgesetz erfolgt die Bilanzierung nach dem Quellenprinzip. Danach werden beispielsweise die Treibhausgasemissionen der Fernwärme- und Stromerzeugung dem Energiesektor zugeordnet. Zudem erfasst der Gebäudesektor in der Bilanzierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes ■
Quellen: Destatis, KSG, BEHG, GEG 2024 / jv
Arbeitshilfe zum Gebäudeenergiegesetz: Whitepaper zum GEG 2024
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