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DVQST

So war die Sachverständigen-Tagung zur Trinkwasser­hygiene

Inhalt

Martin Pagel, zweiter Vorsitzender des DVQST e.V., begrüßte die Teilnehmer sowie Referenten am 24. September 2024 in Düsseldorf und würdigte die Entwicklung des Vereins seit seiner Gründung vor fünf Jahren. Einen wichtigen Leitfaden, der sich durch alle Vorträge zog, bildeten die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Blick in die gut besuchte Teilnehmerrunde der 2. Sachverständigen-Tagung „Trinkwasserhygiene“ des DVQST am 24.09.2024 in Düsseldorf.

Christian Strehlow

Blick in die gut besuchte Teilnehmerrunde der 2. Sachverständigen-Tagung „Trinkwasserhygiene“ des DVQST am 24.09.2024 in Düsseldorf.

Das Thema Trinkwasserhygiene rückt zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit. Oder wie es ein Tagungsteilnehmer treffend formulierte: „Trinkwasser als existenzielle Grundlage allen Lebens wird relevanter werden als die CO2-Diskussion, die die Medien derzeit so beherrscht.“

Diese Bedeutung greift auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie auf. Demnach ist Wasser keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Ausgehend von diesem Grundsatz definiert die aktuelle TrinkwV: „Wasserversorgungsanlagen sind so zu planen, errichten und betreiben, dass sie mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.“ Rund um diese gesetzlichen Grundlagen haben die Referenten ihre Themen zur diesjährigen Tagung ausgerichtet.

Blei im Trinkwasser

Greift man den Begriff „anerkannte Regeln der Technik“ auf, so spielt Blei im Bestand von Wasserversorgungsanlagen leider noch immer eine Rolle, denn die Verwendung des Werkstoffs war früher einmal gängige Installationspraxis. Allerdings beeinträchtigt dieser giftige Stoff nach heutigem Kenntnisstand die Qualität der existenziellen Lebensgrundlage Wasser.

Die neuen Grenzwerte für Blei im Trinkwasser beschrieb Rechtsanwalt Hartmut Hardt und beleuchtete aus rechtlicher Sicht die in der TrinkwV verordnete Pflicht, jeden Einsatz von Blei zu melden, sollte der Installateur Bleileitungen im Gebäude feststellen. Nach aktuellen Schätzungen von Behörden und Wasserversorgern gibt es in Deutschland noch immer etwa 15 000 Gebäude mit Hausanschlussleitungen aus Blei sowie 38 000 Gebäude mit Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation.

Einen wichtigen Leitfaden, der sich durch alle Vorträge zog, bildeten die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

DVQST

Einen wichtigen Leitfaden, der sich durch alle Vorträge zog, bildeten die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Installationstechniken und Kaltwassertemperaturen

Martin Pagel, von der Handwerkskammer Mannheim öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk für das Teilgebiet Trinkwasserhygiene, nahm verschiedene Installationstechniken ins Visier nach dem Motto „Oldscool vs. Overengineering“ und stellte einen einleuchtenden Zusammenhang zwischen Energieverlusten durch Rohrleitungsvolumina mitsamt Druckverlusten und kritischer Stagnation her. Gleich ob Kalt- oder Warmwasser-Leitungen – jede Installationstechnik hat ihre Vor-, aber auch Nachteile und sollte nicht nur mit den richtigen Berechnungsprogrammen geplant, sondern auch mit dem gesunden Menschenverstand auf ihre Sinnhaftigkeit geprüft werden.

In diesem Kontext referierte Ralf Masuch, Bundesfachgruppenleiter TGA im Bundesverband der öffentlich bestellten Sachverständigen BVS e.V. zu den Sorgen, die den Sachverständigen vermehrt die Kaltwassertemperaturen bereiten. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und reichen von unzureichender Installation über ungünstig verlegte Versorgungsleitungen bis hin zur Klimaerwärmung. Für die sachverständige Bewertung sind neben den gesetzlichen und regelwerkstechnischen Grundlagen auch physikalische und mikrobiologische Gesetzmäßigkeiten relevant.

TrinkWV: Prämissen und geplante Neuerungen

Als besonders wertvoll schätzten die Teilnehmenden die Möglichkeit, Wissen und Erfahrungen untereinander austauschen zu können.

Christian Strehlow

Als besonders wertvoll schätzten die Teilnehmenden die Möglichkeit, Wissen und Erfahrungen untereinander austauschen zu können.

Dass häufig der Faktor Zeit bei der mikrobiologischen Auswertung von Trinkwasserproben eine große Rolle spielt, und wie dieser möglicherweise mithilfe neuer Technologien optimiert werden kann, erläuterte eindrucksvoll Fabian Mainzer, Entwicklungsleiter der BlueLab GmbH. Der Schutz der Trinkwasserqualität in Gebäudewasserversorgungsanlagen stellt eine der obersten Prämissen der Trinkwasserverordnung dar. In den Regelwerken DIN EN 1717 und DIN 1988-100, welche bald neu erscheinen sollen, werden hierfür entscheidende Vorgaben gemacht.

Arnd Bürschgens, erster Vorsitzender des DVQST e.V., erläuterte die geplanten Neuerungen und diskutierte mit den Sachverständigen die Unterschiede zu den bisherigen Versionen. Resümierend erinnerte er an Buddha’s Kalama-Sutta und fasst zusammen: „Tut nicht etwas, nur weil man euch sagt, es sei gut oder richtig. Wenn euer Fachverstand zu dem Schluss kommt, dass etwas richtig und allgemein anerkannt ist, dann bleibt dabei.“

Anerkannte Regeln der Technik

Prof. Matthias Zöller, von der IHK Pfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, beschäftigte sich intensiv mit der Unterscheidung zwischen Regelwerken, den allgemein anerkannten Regeln der Technik und deren juristischer Belastbarkeit.

Eindringlich wies er auf die Diskrepanz zwischen allgemeiner Anerkennung, physikalischer Richtigkeit und rechtlicher Definition hin. Anerkannte Regeln der Technik haben, so Prof. Zöller, nur einen einzigen juristischen Sinn: Es geht darum, zu bewerten, ob ein Werk nach Ende der Durchsetzbarkeit von Gewährleistungsansprüchen für die geplante Nutzungsdauer verwendungsgeeignet ist. Letztendlich klärt der Sachverständige, ob ein Werk über die vorgegebene Nutzungsdauer funktionieren wird bzw. warum es zu einem Defekt gekommen ist.

Am Ende des Tages feierten die Mitglieder des Vereins das fünfjährige Bestehen im Rahmen eines gemeinsamen Abendessens in Düsseldorf. ◼
Quelle: DVQST / fl

Am Ende des Tages feierten die Mitglieder des Vereins das fünfjährige Bestehen im Rahmen eines gemeinsamen Abendessens inklusive traumhaften Blick auf die Rheinmetropole aus 172,5 Metern Höhe.

Christian Strehlow

Am Ende des Tages feierten die Mitglieder des Vereins das fünfjährige Bestehen im Rahmen eines gemeinsamen Abendessens inklusive traumhaften Blick auf die Rheinmetropole aus 172,5 Metern Höhe.