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Kühl- und Heizdecken

Neue BVF-Richtlinie: Abrechnung von Kühl- und Heizdeckensystemen

Für die Abrechnung von Kühl- und Heizdeckensystemen gab es bisher keine spezielle Abrechnungsnorm. Daher werden die bestehenden ATV DIN Normen 18340 (Trockenbauarbeiten), 18350 (Putz- und Stuckarbeiten) sowie 18380 (Heizanlagen) herangezogen. Mit der Richtlinie 15.13 wurde nun ein praxisorientierter Leitfaden für die Abrechnung auf Basis dieser Normen erarbeitet. Der Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen (BVF) geht auf die einzelnen Normen ein und arbeitet heraus, welche Punkte für Kühl- und Heizdeckensysteme bedeutsam und wichtig sind. Außerdem werden die Neben- und besonderen Leistungen behandelt, da diese in Bezug auf die Abrechnung sehr wichtig sind. Anhand eines konkreten Beispiels wird die Überführung in die Praxis ermöglicht.

BVF

Als anschauliche Arbeitshilfe wurde zudem ein Musterausschreibungstext nach BVF-Richtlinie 15.13 erarbeitet und beigefügt, der für die regelgerechte Abrechnung von Kühl- und Heizdeckenprojekten genutzt werden kann. Bereits bei der Ausschreibung ist darauf zu achten (siehe hierzu auch die BVF-Richtlinie 15.2: Fachgerechte Planung und Auslegung), dass als Abrechnungsgrundlage für Kühl- und Heizdecken die jeweiligen ATV‘s der VOB Teil C Gültigkeit haben. In der Richtlinie 15.13 ist unter anderem geregelt, wie die abzurechnenden Flächen ermittelt werden und welche Bereiche wie etwa Ausschnitte oder Randfriese zu übermessen sind.

Die Richtlinienreihe Kühl- und Heizdeckensysteme des BVF wird durch diese Richtlinie erweitert. Dabei sind alle Richtlinien aufeinander abgestimmt und sollten gemeinsam genutzt werden.

Hier gehts zum Download der Richtlinie