Im 1. Halbjahr 2023 ist der Absatz neuer Wärmeerzeuger deutlich um 44 % gestiegen. Die Dynamik lasse jedoch nach. Vom Heizungsgesetz wird kein Schub erwartet.
Der Markt für Heizungen in Deutschland ist im 1. Halbjahr 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum laut einer vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) veröffentlichten Marktstatistik deutlich gewachsen. Die im Verband organisierten Hersteller weisen für das erste Halbjahr 2023 insgesamt 667 500 abgesetzte Wärmeerzeuger aus. Das entspricht einem Plus von 44 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Treiber dieser Entwicklung sind nach wie vor Wärmepumpen mit 196 500 abgesetzten Geräten und einem Plus von 105 %. Bei gasbasierten Geräten gab es mit 385 000 abgesetzten Einheiten ebenfalls ein Plus von 29 %. Mit Blick auf das Gesamtjahr geht der BDH in seiner Mitgliederbefragung davon aus, deutlich über 1 Mio. Geräte abzusetzen – das erste Mal seit den 1990er-Jahren.
„Positiver Markt 2023 ist Momentaufnahme“
Gründe für den positiven Marktverlauf sieht der BDH unter anderem in verschiedenen Sondereffekten. Der Russland-Ukraine-Krieg sorgte insbesondere im Jahr 2022 für Verunsicherung bei den Menschen bezüglich der Versorgungssicherheit und für Angst vor steigenden Energiekosten.
2023 sorgte die langwierige Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Vorzieheffekte insbesondere bei gasbasierten Heizsystemen. Entsprechend schiebe man derzeit noch eine Modernisierungswelle vor allem bei den Wärmepumpen vor sich her, die sich aber langsam abschwäche.
Vor dem Hintergrund der genannten Sondereffekte sieht der Verband den positiven Marktverlauf für das Jahr 2023 als Momentaufnahme. Dafür sprechen auch die rückläufigen Förderanträge der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim BAFA.
Befragt nach der Perspektive für das 1. Quartal 2024 zeichnen die BDH-Mitgliedsunternehmen ein entsprechend negatives Bild: 85 % der befragten Mitgliedsunternehmen rechnen für das 1. Quartal 2024 mit einer schlechten oder sogar sehr schlechten Marktentwicklung. Eine Marktbelebung durch das Gebäudeenergiegesetz erwarten die Unternehmen nicht. Dies war allerdings auch kaum zu erwarten, Treiber waren zuletzt insbesondere attraktive Förderkonditionen und die sich abschwächende Energiepreiskrise.
„Kommunale Wärmeplanung könnte den Markt hemmen“
Neben der unklaren Fördersituation sieht der BDH ein weiteres Markthemmnis in der kommunalen Wärmeplanung, die mit dem GEG verzahnt werden soll. „Es macht Sinn, dass die Ampel-Koalition sich noch dazu durchringen konnte, der kommunale Wärmeplanung größeres Gewicht beizumessen. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Menschen nun abwarten, was ihre Kommune in jahrelangen Prozessen plant und sich die Modernisierungsdynamik im Heizungskeller jetzt dadurch abschwächt“, betont BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt.
„Unsere Branche hat die Zusagen, die sie gegenüber der Bundesregierung gemacht hat, gehalten und investiert massiv in die Ausweitung der Produktionskapazitäten für Wärmepumpen. Jetzt muss auch die Politik liefern.“
„Schnell Klarheit in Bezug auf die Förderung geschaffen“
Konkret fordert der BDH, dass nun möglichst schnell Klarheit in Bezug auf die Förderung geschaffen wird und dass diese verlässlich und auskömmlich ausgestaltet wird. Insbesondere gelte es, die förderfähigen Investitionskosten auf 45 000 Euro anzuheben, da andernfalls ab einer bestimmten Investitionssumme die Investoren weniger Fördergelder erhalten, als dies mit der jetzigen Förderung der Fall ist. Vgl.: Wie die Ampel den Heizungsaustausch ab 2024 fördern will
Um bis zum Starttermin keinen Stillstand im Markt auszulösen bzw. den bestehenden zu überwinden, solle ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt werden. Dieses Wahlrecht solle es den Bürgern erlauben, sich für die jeweils besseren Förderbedingungen – auch nachträglich – zu entscheiden. Außerdem fordert der BDH, dass weitere Effizienztechnologien wie Heizungs- und Umwälzpumpen, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sowie die dezentrale KWK im Gebäudeenergiegesetz Berücksichtigung finden. ■
Quelle: BDH / jv
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