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Studie

BDH-Studie zeigt: Technologiefreiheit braucht klare Regeln

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Die Modernisierung alter Gas- und Öl-Heizungen mit Heizungs-Wärmepumpen hat 2022 im Heizungsbereich den größten Teil der Emissionsminderung im Gebäudesektor nach der KSG-Bilanz getragen.

Stiebel Eltron

Die Modernisierung alter Gas- und Öl-Heizungen mit Heizungs-Wärmepumpen hat 2022 im Heizungsbereich den größten Teil der Emissionsminderung im Gebäudesektor nach der KSG-Bilanz getragen.

Die Heizungsindustrie hat Zahlen zur Treibhausgasminderung durch modernisierte Heizungen vorgelegt. Die Ergebnisse zeigen, dass der Einbau neuer Öl- und Gas-Heizungen beschränkt werden muss.

Laut einer vom BDH bzw. der 100%igen BDH-Tochter „Interessengemeinschaft Energie Umwelt Feuerungen“ beauftragen Kurzanalyse sind im Jahr 2022 in Deutschland rund 860 000 ineffiziente Wärmeerzeuger ausgetauscht worden. Die vom ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden durchgeführte Analyse errechnet für diese Heizungsmodernisierungen eine Verringerung der Treibhausgasemissionen mit der Bilanzierung nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG; Quellenprinzip) von 2,2 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent (tCO2e) pro Jahr.

Aus dem KSG-Reduktionspfad für den Gebäudesektor ergibt sich bis 2030 eine durchschnittliche Minderung von 5,1 Mio. tCO2e/a. Der nicht ganz erreichte Zielwert für das Jahr 2022 ist 108 Mio. tCO2e, für das Jahr 2030 beträgt er 67 Mio. tCO2e. (Im Kontext Fit for 55 wird sich der Zielwert voraussichtlich noch verringern.)

Im Jahr 2022 hat die Modernisierung von Heizungsanlagen mit den getroffenen Berechnungsannahmen also einen beträchtlichen Teil der vorgegebenen Emissionsminderung im Gebäudesektor nach der KSG-Bilanzierung getragen. In der Vergangenheit war das allerdings nicht immer so. Erst die stark gestiegene Nachfrage nach Heizungs-Wärmepumpen und Biomasse-Heizungen für bestehende Gebäude hat den Beitrag signifikant erhöht.

Laut der ITG-Studie trugen mit 1,39  Mio. tCO2e/a Heizungs-Wärmepumpen (0,99 Mio. tCO2e/a) und Biomasse-Heizkessel (0,40 Mio. tCO2e/a) zwei Drittel zur Senkung der Emissionen bei. Ein Drittel der gesamten Einsparungen wurde durch den Austausch von Gas-Heizkesseln (0,645 Mio. tCO2e/a) und Öl-Heizkesseln (0,086 Mio. tCO2e/a) erreicht. Aus der Nachrüstung thermischer Solaranlagen ergibt sich laut der Kurzanalyse zusätzlich eine Einsparung von 0,058 Mio. tCO2e/a.

Der BDH bewertet die Kurzanalyse so:

„Ein entscheidender Treiber neben der wachsenden Einbindung an erneuerbaren Energien für die CO2-Einsparung ist die zunehmende Anzahl an Heizungsmodernisierungen. Der BDH weist seit vielen Jahren auf die Bedeutung des Austauschs veralteter Heizungen hin. Von den ca. 21 Mio. Heizsystemen, entspricht rund jede zweite Anlage nicht dem Stand der Technik.

Das Durchschnittsalter des gesamten Anlagenbestandes liegt nach Angaben des BDEW bei 17 Jahren. Vor diesem Hintergrund gilt es, die anstehende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes so zu gestalten, dass die Modernisierungsdynamik erhalten bleibt. Dafür gelte es den Hausbesitzern einen breiten technologischen Lösungsraum zur Verfügung zu stellen und den Anteil an erneuerbaren und CO2-freien Energien im Wärmemarkt massiv auszubauen.“

…und liegt mit dieser Bewertung falsch

617 000 Erneuerungen von Gas-Heizungen (561 000) und Öl-Heizungen (56 000) ordnet die Kurzanalyse eine Treibhausgasminderung von 0,73 Mio. tCO2e/a zu. Das sind rund 1,18 tCO2e/a pro Modernisierungsfall. Dieser umfasst die „Einsparung durch Tausch Wärmeerzeuger sowie die Optimierung des Gesamtsystems“. Die Einsparung liegt je nach eingesetzter und ausgetauschter Technik zwischen 10 und 20 %, bezogen auf die KSG-Bilanzierung.

Einsparung von CO2-Emissionen gemäß KSG-Bilanz durch die in Deutschland im Jahr 2022 im Bestand modernisierten Wärmeerzeuger.

BDH

Einsparung von CO2-Emissionen gemäß KSG-Bilanz durch die in Deutschland im Jahr 2022 im Bestand modernisierten Wärmeerzeuger.

240 000 im Bestand neu installierte Heizungs-Wärmepumpen (157 000) und Biomasse-Heizkesseln (83 000), sie ersetzten fast ausschließlich Gas- und Öl-Heizkessel, ordnet die Kurzanalyse eine Treibhausgasminderung von 1,39 Mio. tCO2e/a zu. Das sind rund 5,79 tCO2e/a pro Modernisierungsfall. Die Einsparung liegt stets bei 100 %, bezogen auf die KSG-Bilanzierung.

Den Heizungsbesitzern darf also nicht ein „breiter technologischer Lösungsraum zur Verfügung stehen“ (BDH). Vielmehr muss der Lösungsraum auf Systeme fokussiert werden, die bereits die Anforderungen mindestens weitgehend an einen klimaneutralen Gebäudebestand erfüllen.

Die 617 000 Heizungsmodernisierungen mit Öl- und Gas-Heizkesseln im Jahr 2022 können diese Anforderungen nur erfüllen, wenn in wenigen Jahren die momentan eingesetzten fossilen Brennstoffe durch klimaneutrale Brennstoffe substituiert werden. Dies ist jedoch mangels Verfügbarkeit und den höheren Kosten eine unrealistische Annahme. Vielmehr blockieren Heizungsmodernisierungen mit Öl- und Gas-Heizkesseln über viele Jahre ihrer Nutzungsdauer die zusätzlich erforderlichen Einsparungen bzw. erfordern hohe Zusatzinvestitionen, beispielsweise zur Hybridisierung mit Systemen auf der Basis erneuerbarer Energien.

Hingegen würden rund 116 500 zusätzliche Heizungsmodernisierungen in dem ITG-Datensatz die KSG-Emissionsminderung der 617 000 Heizungsmodernisierungen mit Öl- und Gas-Heizkesseln bewirken. Es ist also angezeigt, die Kapazitäten in allen Teilen der Wertschöpfungskette auf Heizungs-Wärmepumpen (und Biomasse-Heizkessel) zu fokussieren – wo ihr Einsatz technisch und wirtschaftlich (inklusive Förderung) möglich und unter den örtlichen Voraussetzungen auch baubar ist.

Die logische Schlussfolgerung ist, dass es bei der Heizungsmodernisierung keine weitgehende Technologiefreiheit geben darf, sondern eine Einschränkung auf – je nach Einzelfall umsetzbare – Systeme mit einem hohen Beitrag zur Emissionsminderung geben muss. Genau hier setzt der GEG-Entwurf für 65 % erneuerbare Energie bei neuer Heizung an.

Das Konzept Technologieoffenheit ist zwar grundsätzlich richtig, kann unter den realen Bedingungen und in der zur Verfügung stehenden Zeit keine alleinige Leitplanke für die Wärmewende sein. Würde man im Bereich Raumwärmeerzeugung Technologieoffenheit mit allen Konsequenzen realisieren, würde dies ebenfalls das Aus für Öl- und Gas-Heizungen bewirken – aus ökonomischen Gründen; in vielen Gebäuden vermutlich sogar freiwillig ohne Austauschpflicht oder den nicht verschiebbaren Bedarf einer Heizungserneuerung. Denn technologieoffen würde im Kontext des GEG bedeuten, dass die Auswahl eines Heizsystems unverzerrt stattfindet, also alle privaten oder staatlichen Akteure ihre Entscheidungen u.a. in Kenntnis und unter Berücksichtigung aller volkswirtschaftlich relevanten Kosten treffen. ■
Quelle: BDH, ITG-Kurzanalyse / jv

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