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Löschanlagen-Vorratsbehälter unter Rückstauebene

Die Quadratur des Kreises?

Inhalt

Geht es um die Zuleitung zu einem Vorratsbehälter einer Löschanlage, wird in Sachen Volumenstrom gerne am Limit gearbeitet. Je größer die Wassermenge ist, die im Falle eines Falles aus dem Trinkwasser-Versorgungsnetz direkt entnommen werden kann, desto kleiner kann der Vorratsbehälter ausfallen. Die Grenze stellt der Trinkwasserbedarf eines Gebäudes dar. Dieser muss mindestens 20 % des Volumenstroms der Zuleitung zu einem Vorratsbehälter betragen oder die Zu­leitung muß nach DIN1988 wöchentlich mit vergleichbarem Volumenstrom zwangsgespült werden. Je nach Größe des Gebäudes kön­nen Füllvolumenströme für Betriebs- und Löschwasseranlagen zwischen 18 und 200m³/h, bei Sprinkleranlagen sogar bis weit über 500 m³/h ­erforderlich sein. Das macht deren sichere Ableitung bei einem Funktionsfehler, wie ihn z.B. eine nicht schließende Trinkwasser-Nachspeisearmatur verursacht, erforderlich. Mit einem Anschluss der Notentwässerung des Vorratsbehälters an das Entwässerungssystem ist es dabei oft nicht getan.

Im Normalfall zu groß – im Notfall zu klein

Denn der Notüberlauf eines Vorratsbehälters sollte mit seinem Querschnitt vierfach größer ausgeführt werden als die Zulaufleitung selbst. Das führt dazu, dass die Nennweiten des Entwässerungssystems, die für die normale Haus­entwässerung erforderlich sind, zur Notentwässerung oft nicht ausreichen. Eine Bemessung des Entwässerungssystems nach der erforderlichen Ablaufleistung des Notüberlaufs beschert aber Nennweiten, die für den normalen Betrieb zu groß sind. Funktionsstörungen, die auf eine dann nicht mehr ausreichende Selbstreinigung der Leitungen zurückgeführt werden können, sind vorprogrammiert. Schließlich findet eine Ableitung von Wasser aus dem Vorratsbehälter nur dann statt, wenn eine Fehlfunktion vorliegt. Aber nicht nur diese widersprüchlichen Anforderungen an die Nennweite einer Entwässerungsleitung stellen ein Problem dar. Zu einem Großteil erfolgt die Unterbringung von Vorratsbehältern der Löschanlagen in den Kellergeschossen der Gebäude. Und damit stehen die Anlagen unterhalb des Straßenniveaus und somit nicht selten auch unterhalb der Rückstauebene. Mit anderen Worten: Die Schaffung eines Ablaufes für den Vorrats­behälter wäre hier ein fataler Planungsfehler. Eine Leitung mit einer Nennweite von zum Beispiel DN 150 würde im Falle eines Rückstaus rund fünf Kubikmeter Wasser in einer Minute in den Keller drücken. Eine Überflutung des Behälters mitsamt seiner Sicherungsarmatur zum Schutz des Trinkwassers, nämlich der Freie Auslauf, ist im Falle eines Rückstauereignisses nur eine Frage der Zeit. Für die Schäden, die dadurch entstehen, haften der Installateur und der Planer.

Überflutungssicher durch ­Rückstauverschluss?

Ein Fall, der also besser nie eintreten darf. Denn entsprechend normativer Festlegungen müssen Sicherungsarmaturen oberhalb der Rückstauebene oder in überflutungssicheren Räumen untergebracht sein. Die Anforderung an einen solchen Raum ist, dass kein Wasser in diesen eindringen kann. Unter welchen Bedingungen dieser Anspruch erfüllt ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. An der Küste oder in Flussnähe gilt es auch Wasser fernzuhalten, das über Türen oder Fenster in den Raum gelangen könnte. Im Normalfall steht aber als Wasserweg die Entwässerungsanlage im Fokus der Betrachtungen. Der Einbau einer Rückstausicherung mittels eines Rückstaudoppelverschlusses erfüllt die Forderung nach Überflutungssicherheit allerdings nicht. Denn diese Verschlüsse gelten als „dicht“, wenn durch sie im Falle eines Rückstauereignisses nicht mehr als ein halber Liter Wasser innerhalb einer Zeitspanne von zehn Minuten austreten kann. Dabei wird dieser Wert auf eine Aufstauhöhe von zehn Zentimeter bezogen. Da die Differenz zwischen dem in der Grundleitung eingebauten Verschluss und der Straßenoberkante (als Rückstauebene) in der Regel weit mehr als nur zehn Zentimeter beträgt, ist auch die bei Rückstau austretende Wassermenge größer. Es läuft also Wasser in den Raum. Mit welcher Wassermenge man rechnen muss, hängt zudem von der Dauer des Rückstaus ab. Ein hinsichtlich der Überflutungssicherheit zuverlässiger Schutz kann nur erreicht werden, wenn der Entwässerungsanschluss über die Rückstauebene geführt wird.

Sicherer Rückstauschutz nur durch Schleife?

Mit einer Rückstauschleife ist ein Rückdrücken von Wasser physikalisch unmöglich. Da Wasser aber nun einmal nicht freiwillig bergauf fließt, wird eine Hebeanlage erforderlich. Angesicht der Tatsache, dass die Notentwässerung des Vorratsbehälters einer Löschanlage das Vierfache des Zulaufvolumens abführen können sollte, sind entsprechend kostenintensive Pumpen unumgänglich. Selbst dann, wenn neben dem Notüberlauf auch noch weitere unter der Rückstauebene liegende Sanitärobjekte entwässert werden sollen, ist die nötige Hebeanlage für den normalen Betrieb zu groß. Die Folge sind geringe Betriebszeiten und allein dadurch die Gefahr eines Funk­tionsversagens. Planerisch versucht man oft, das Problem zu lösen, indem man auch Anschlüsse über die Hebeanlage entwässert, die gar nicht rückstaugefährdet sind und mit natürlichem Gefälle entwässert werden könnten. Man verschafft der Pumpe damit mehr Arbeit, wird aber nicht dem Grundsatz gerecht, eine energiesparende Entwässerungsanlage zu bauen. Vermag der Einsatz einer Pumpenentwässerung auch die rückstausicherste Lösung zu sein; eine optimale Lösung kann auch hiermit nicht erreicht werden. Um eine sicherheitstechnisch einwandfreie und auch finanziell vertretbare Lösung für die Notentwässerung zu finden, muss man offensichtlich die klassischen Installationsarten verlassen und umdenken.

Arbeiten mit dem, was schon da ist

Klar ist, dass die Entwässerung über Pumpen den besten Schutz vor Rückstau bietet und hilft, einen Raum überflutungssicher zu machen. Sinnvoll ist es dann, sich der Pumpen zu bedienen, die man ohnehin schon in der Anlage hat: die Pumpen der Löschanlage. So bietet beispielsweise der Zwönitzer Hersteller GEP eine so genannte Pumpen-Notentwässerung an. Bei dieser Technik wird ein maximal gewünschter Wasserstand im Vorratsbehälter vorgegeben. Wird dieser Wasserstand überschritten, werden die Pumpen der Löschanlage aktiviert. Diese fördern dann allerdings nicht in Richtung Hydrant oder Sprinkleranlage. Armaturen, wie eine Füll- und Entleerstation einer Löschwasserleitung oder die Alarmventile eines Sprinklersystems, werden nicht geöffnet. Stattdessen wird das Wasser über so genannte Flutventile an geeigneter Stelle aus dem System entlassen. Es fließt dann oberhalb der Rückstauebene dem Entwässerungssystem zu. Dort, wo das nicht möglich ist, weil die Entwässerungsanlage diese Wassermassen nicht bewältigen kann, erfolgt ein Austritt auf das Gelände. In Anbetracht der Tatsache, dass Dank der Wasserstandsabfrage nicht nur die Pumpen in Funk­tion gehen, sondern auch ein Fehler-Alarm ausgelöst wird, ist das vertretbar. Denn der Fehler wird somit schnell erkannt und der Wasserzulauf dann manuell unterbrochen.

Mit der Technik der Pumpen-Notentwässerung und der Flutventile kann das Problem der Notentwässerung unterhalb der Rückstauebene zuverlässig gelöst werden. Ferner erlaubt es diese Technik, das Wasser im Falle des Falles bis an eine Stelle zu transportieren, an der die Entwässerungsanlage es schafft, das Volumen sicher aufzunehmen. Nur mit dieser Art der parallelen Wasserableitung kann man die Gegensätze, die sich bei der Notentwässerung von Vorratsbehältern ergeben, sicher umgehen.

Weitere Informationen

Autor Jörg Scheele ist Installateur- und Heizungsbauermeister und leitet das SBZ-Redaktionsbüro NRW/Niedersachsen. Er ist Autor von Fachbüchern und als freiberuflicher Dozent des Gas- und Wasserfaches tätig. Telefon (0 23 02) 3 07 71, Telefax (0 23 02) 3 01 19, http://www.joerg-scheele.de

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