Wärmepumpen sind aus Sicht der Bundesregierung eine zentrale Technologie zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung, auch bei der kommunalen Wärmeplanung. Auch zur PFAS-Problematik bei Kältemitteln in Wärmepumpen äußert sich die Bundesregierung.
In ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 20/6641 vom 5. Mai 2023) beantwortet die Bundesregierung elf Fragen einer Kleinen Anfrage der AfD zur Beschleunigung des Wärmepumpenhochlaufs. Unter anderem wird gefragt, welchen Stellenwert der Ausbau von Wärmepumpen für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung bzw. zur Umsetzung der Wärmewende für die Bundesregierung hat.
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Wärmepumpe eine zentrale Technologie zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Entsprechend sei davon auszugehen, dass Wärmepumpen auch bei der geplanten kommunalen Wärmeplanung eine wichtige Rolle spielen werden. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zum Instrument der kommunalen Wärmeplanung sei aber noch nicht abgeschlossen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) würden derzeit in gemeinsamer Federführung einen Gesetzentwurf erarbeiten, mit dem die Wärmeplanung durch ein Bundesgesetz verpflichtend eingeführt werden soll. Der entsprechende Gesetzentwurf soll kurzfristig in die Ressortabstimmung gehen. Im Rahmen der Ressortabstimmung soll eine gemeinsame Position der Bundesregierung hergestellt werden. Dem soll durch die Beantwortung der kleinen Anfrage nicht vorgegriffen werden.
Indirekte CO2-Emissionen werden weiter stark sinken
Die AfD fragt auch: „Verursacht nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz von Wärmepumpen CO2-Emissionen, und wenn ja, in welcher Höhe bis zum Jahr 2030?“
Die Antwort der Bundesregierung: „Der Einsatz von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen verursacht direkt keine CO2-Emissionen, da keine Verbrennungsprozesse stattfinden. Allerdings verursachen Wärmepumpen indirekt CO2-Emissionen, die zum Beispiel im Zusammenhang mit der Herstellung, Transport und Installation der Wärmepumpe entstehen können, oder die bis zur vollständigen Dekarbonisierung des Stromsystems bei der Stromerzeugung entstehen. Bereits heute sind die insgesamt durch den Einsatz von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen entstehenden CO2-Emissionen typischerweise deutlich niedriger als bei der Bereitstellung der gleichen Wärmemengen durch konventionelle fossil betriebene Heizsysteme entstehen würden. Die fortschreitende Dekarbonisierung der Stromerzeugung wird zudem dafür sorgen, dass die indirekten CO2-Emissionen von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen in Zukunft weiter stark sinken werden.“
Über 200 000 Fachkräfte können Wärmepumpen einbauen
Weiterhin möchte die AfD wissen, ob die Bundesregierung Kenntnis darüber hat, wie hoch die aktuelle Anzahl der Fachbetrieb und Fachkräfte ist, die fachlich in der Lage sind, Wärmepumpen einzubauen und in Betrieb zu nehmen.
Die Antwort der Bundesregierung: „Eine der zentralen Berufsgruppen für den Einbau von Wärmepumpen sind Fachkräfte, Spezialisten und Experten im Bereich Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik (SHK). Im Jahr 2022 belief sich die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Bereich SHK auf 147 569 Erwerbstätige. Laut dem Zentralverband Heizung Sanitär Klima existierten im Jahr 2022 48 900 Betriebe und somit mindestens genauso viele Selbstständige. Es sind also grundsätzlich mindestens circa 200 000 Fachkräfte dazu in der Lage Wärmepumpen einzubauen. Berücksichtigt werden muss jedoch, dass diese Berufsgruppe auch für andere Tätigkeiten oder in anderen Branchen zum Einsatz kommen (z. B. Badeinbau, Wartungen im Sanitärbereich). Zudem sind in der Regel am Einbau einer Wärmepumpe weitere Gewerke beteiligt.“
Für den allgemeinen Fachkräftebedarf für den angestrebten Ausbau von Wärmepumpen bis zum Jahr 2030 habe die Bundesregierung aber keine Zahlen erhoben oder erheben lassen.
PFAS: Fokus auf Kältemittel in neuen Wärmepumpen
Außerdem will die AfD wissen: „Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung hinsichtlich der Handhabung der giftigen und schwer bzw. nicht abbaubaren Kältemittel in Wärmepumpen über das Ziel, die Produktion und Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen EU-weit zu unterbinden, hinaus? Sieht die Bundesregierung vor, die entsprechenden Substanzen ersetzen zu lassen, und wenn ja, mit welchen Regelungen, inwiefern, und bis wann?“
In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung, dass sie keine nationalen Maßnahmen plant, um per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in bestehenden Wärmepumpen zu ersetzen: „In eine vorhandene Wärmepumpe, die für ein F-Gas-Kältemittel zugelassen und ausgelegt ist, kann kein natürliches (halogenfreies) Kältemittel eingefüllt werden. Jedes Kältemittel hat spezifische Eigenschaften (wie volumetrische Kälteleistung, Drucklage, Brennbarkeit, Materialverträglichkeit), die bei der Konstruktion beachtet werden müssen, damit die Geräte oder Anlagen sicher und effizient betrieben werden können.“
Ebenfalls zu PFAS fragt die AfD: „Wie viele schon installierte Wärmepumpen in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung vom Einsatz dieser Kältemittel betroffen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?“
Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort, dass ihr hierzu keine genauen Zahlen vorliegen, weist aber auf die folgenden Zusammenhänge hin: „Nur ein geringer Anteil der Wärmepumpen im Bestand wird mit einem Kältemittel, das frei ist von Poly- und Perfluoralkylsubstanzen (PFAS), betrieben. Die am häufigsten für Wärmepumpen verwendeten Kältemittel waren bisher R410A und R407C, für Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen auch R134a. In neueren Luft/Wasser-Wärmepumpen kommt auch R32 zur Verwendung, in älteren Modellen kann noch R404A enthalten sein. Dazu kommen weitere teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW)-Gemische mit sehr geringen Marktanteilen. Bis auf R32 handelt es sich bei diesen Kältemitteln um PFAS bzw. Gemische, die PFAS enthalten. Die natürlichen (halogenfreien) Kältemittel R290 (Propan) und R744 (CO2) hatten bisher nur einen geringen Marktanteil bei Wärmepumpen.
Da ein Tausch des Kältemittels […] nicht möglich ist, liegt der Fokus auf der Änderung der verwendeten Kältemittel in neuen Wärmepumpen. Über die rechtlichen Regelungen der Verordnung (EU) Nummer 517/2014 hinaus, die das Inverkehrbringen fluorierter Treibhausgase beschränkt, hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2023 die Förderung von Wärmepumpen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst. Wärmepumpen mit einem natürlichen Kältemittel erhalten einen Bonus von 5 Prozent. Für die Wärmepumpen im Bestand ist die Emissionsminimierung durch Dichtheitskontrollen während der Betriebsphase sowie Rückgewinnung bei Außerbetriebnahme entscheidend, hierzu gibt es bereits EU-weite Regelungen […].“
Zudem erklärt die Bunderegierung, dass der Markthochlauf der Wärmepumpen parallel mit dem Umstieg auf klima- und umweltfreundliche Kältemittel erfolgen könne. Die Wärmepumpenhersteller würden ohnehin in neue Produktionsanlagen investieren, um der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden. Dabei würden sie in erster Linie auf natürliche Kältemittel setzen. Die Bundesregierung setze sich beim Umstieg auf natürliche Kältemittel für angemessene Übergangsfristen ein. ■
Quelle: Bundestags-Drucksache 20/6641 / jv
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