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Wärmepumpenhochlauf

BDH / BWP fordern geringeren Strom­preis für Wärme­pumpen

weyo – stock.adobe.com

Hohe Strompreise sind ein gravierendes Problem für den ambitionierten Wärmepumpen­hochlauf der Bundes­regierung. Die Heizungsverbände fordern, die Hürde schnell abzubauen.

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) fordern die Regierungsfraktionen in einem am 13. November 2023 vorgelegten Positionspapier auf, kurzfristig für eine Entlastung beim Strompreis zu sorgen, um das von der Bundesregierung gesteckte Ziel von 500.000 Wärmepumpen ab 2024 zu erreichen.

Im Vertrauen auf den erwarteten Wärmepumpenhochlauf habe die Industrie milliardenschwere Investitionen für den Ausbau ihrer Produktionskapazitäten angestoßen. Insbesondere die politischen Debatten hätten in diesem Jahr jedoch für eine starke Verunsicherung im Markt gesorgt. So sei laut BDH und BWP die Zahl der Förderanträge beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in den ersten acht Monaten des Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um über 70 % zurückgegangen. In ihrem Papier betonen die Verbände einen reduzierten Strompreis als einen ausschlaggebenden Faktor, um die Nachfrage wieder anzukurbeln.

Im Kern fordern BDH und BWP die Politik auf, die Stromsteuer von 2,05 Ct7kWh (netto) auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,1 Ct/kWh (netto) für Endverbraucher abzusenken. Darüber hinaus solle der Mehrwertsteuersatz für Wärmepumpenstrom auf 7 % abgesenkt werden. Die Verbände rechnen vor, dass beide Maßnahmen eine Einsparung von gut 4 Ct/kWh bewirken.

Wie hoch ist die geforderte Entlastung beim Strompreis?

Die Stromsteuer beträgt zurzeit 2,05 Ct/kWh. Sie wird beim Versorger als Steuerschuldner erhoben, der sie anschließend über den Strompreis an die Verbraucher weitergeben kann. Dadurch wird die Stromsteuer zusätzlich mit der Umsatzsteuer belastet. Für Heizstrom gilt aktuell ein Umsatzsteuersatz von 19 %. Das europarechtliche Minimum für die Stromsteuer beträgt seit 2004 bei nichtgewerblicher Nutzung 0,1 Ct/kWh.

Nimmt man einen Strompreis von 30,0 Ct/kWh an, liegt er nach der von BDH und BWP geforderten Entlastung bei einer auf 7 % gesenkten Umsatzsteuer bei 24,89 Ct/kWh. Der Stromverbrauch einer Wärmepumpe im Einfamilienhaus liegt in einem typischen Bereich von 4500 bis 7500 kWh/a. Daraus ergibt sich ein Entlastungsbetrag zwischen 230 und 383 Euro/a. Würde nur die Absenkung der Stromsteuer realisiert, ergibt sich ein Entlastungsbetrag zwischen 104 und 174 Euro.

Im Positionspapier wird ein Strompreis von 26,0 Ct/kWh angesetzt. Damit würde sich ein abgesenkter Strompreis von 21,29 Ct/kWh ergeben. Bei einem Strombedarf für die Wärmepumpe von 4500 bis 7500 kWh/a läge die Kostensenkung dann zwischen 212 und 353 Euro.

BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt: „Die Heizungsindustrie hat große Investitionen in den Ausbau der Produktionskapazitäten getätigt, um den Wärmepumpen­hochlauf möglich zu machen. Nun ist die Politik am Zug, geeignete Rahmenbedingungen zu gestalten. Dazu gehört neben einer Unterstützung bei der Investition auch ein wettbewerbsfähiger Strompreis.“

Dem schließt sich Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer BWP, an: „Das Ziel von 500 000 Wärmepumpen ab 2024 kann nur durch das Zusammenspiel aus Ordnungsrecht, Förderung und eben Energiepreisen erreicht werden. Deshalb fordern BDH und BWP gemeinsam die Bundesregierung auf, Gebäudeeigentümern insbesondere über die Senkung der Stromsteuer wieder Orientierung zu geben.“

PDF-Download des Positionspapiers: Ein wettbewerbsfähiger Strompreis für den Wärmepumpenhochlauf
Quellen: BDH, BWP / jv

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