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Wärmewende

10-Punkte-Plan für mehr Tempo bei der Heizungswende

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Michael Hilpert (links) und Jan Brockmann (rechts) haben Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, einen 10-Punkte-Plan für mehr Tempo bei der Heizungsmodernisierung übergeben.

BDH / Claudius Pflug

Michael Hilpert (links) und Jan Brockmann (rechts) haben Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, einen 10-Punkte-Plan für mehr Tempo bei der Heizungsmodernisierung übergeben.

Im Rahmen der Deutschen Wärmekonferenz haben BDH und ZVSHK Bundes­wirtschafts­minister Robert Habeck einen 10-Punkte-Plan für mehr Tempo bei der Heizungs­modernisierung überreicht.

Die Heizungsindustrie erwartet für das Jahr 2023 ein historisch gutes Ergebnis. Nach Angaben von Jan Brockmann, Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) geht von deutlich über einer Million abgesetzten Wärmeerzeugern im deutschen Markt aus. Dies sei jedoch eine Momentaufnahme, die von Vorzieh- und Sondereffekten geprägt sei, so der Präsident weiter.

Tatsächlich seien die Menschen durch die langwierige und öffentlich geführte Debatte rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nachhaltig verunsichert. Zudem sorge die allgemeine wirtschaftliche Situation für Zurückhaltung bei Heizungsmodernisierungen. Entsprechend erwarte ein Großteil der im BDH organisierten Unternehmen für das erste Quartal 2024 laut einer internen Verbandsumfrage eine deutliche Marktabschwächung. Das würden auch die stark rückläufigen Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) belegen.

Aufgrund der Ankündigungen für die Heizungsförderung ab 2024 könnte das Abflauen der Förderanträge allerdings auch auf die Hoffnung auf verbesserte Konditionen zurückzuführen sein.

Wärmepumpenmarkt bleibt hinter Erwartungen

Insbesondere beim politisch forcierten Wärmepumpenhochlauf äußerten die beiden Präsidenten von BDH und ZVSHK Kritik gegenüber Bundesminister Robert Habeck. ZVSHK-Präsident Michael Hilpert: „Das SHK-Fachhandwerk hat mit einem immensen Tempo die Qualifizierung der Fachkräfte vorangetrieben und Projekte zur Prozessoptimierung angeschoben. Was fehlt ist jetzt vor allem eine verlässliche Förderkulisse, die genug Anreiz bietet, jetzt in Klimaschutz zu investieren und nicht zuzuwarten.“

Wie eine aktuelle Umfrage der Handwerksorganisation unter ihren Mitgliedsbetrieben ergeben hat, sind jetzt mehr als 80 % der Heizungsbauerbetriebe in der Lage, eine Wärmepumpe zu installieren. Hilpert: „Unser Handwerk steht bereit, die Heizungskeller der Republik klimaneutral zu machen. Dafür muss aber die bestehende Verunsicherung unserer Kunden abgebaut werden durch klare und nachhaltige Förderzusagen.“

Brockmann: „Die Heizungsindustrie hat große Investitionen in den Ausbau der Produktionskapazitäten getätigt, um den Wärmepumpenhochlauf möglich zu machen. Nun ist die Politik am Zug, eine attraktive Förderung anzubieten, sonst ist auch die Kontinuität der industriellen Produktion klimaneutraler Heizungslösungen gefährdet.“ Sollte die Politik hier nicht schnellstens nachsteuern, werde das politisch gesteckte Ziel von 500 000 Wärmepumpen pro Jahr ab 2024 deutlich verfehlt.

Anmerkung der Redaktion: Die zuletzt getätigten und angekündigten Investitionen in den Ausbau der Produktionskapazitäten für Wärmepumpen sind beachtlich, zielen aber nur teilweise auf den Wärmepumpenabsatz in Deutschland und werden auch nur teilweise in Deutschland getätigt.

Zentrale Forderung des an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck überreichten „10-Punkte-Plan für mehr Tempo bei der Heizungsmodernisierung“ ist laut in dem von BDH und ZVSHK die Anhebung der maximal förderfähigen Investitionskosten. Die neue Förderkulisse dürfe keine Verschlechterung gegenüber der bestehenden Förderung darstellen. Deshalb sei die Ankündigung der Kürzung der förderfähigen Investitionskosten „unbedingt zu revidieren“.

Anmerkung der Redaktion: Geplant ist eine Absenkung der förderfähigen Kosten von zurzeit 60 000 Euro für das selbstgenutzte Einfamilienhaus auf 30 000 Euro. BDH und ZVSHK fordern, die Deckelung mindestens auf 45 000 Euro anzuheben. Da 2024 die prozentuale Förderung gegenüber 2023 steigen soll, ergibt sich am Beispiel Wärmepumpe folgendes:

● 2023 kann eine Wärmepumpe mit maximal 40 % der anrechenbaren Kosten bezuschusst werden. Unter gleichen Voraussetzungen soll 2024 die Förderquote 60 % betragen. Erst bei Investitionskosten über von 45 000 Euro wäre dann die Förderkulisse 2023 günstiger als 2024. Im Maximalfall von 60 000 Euro wären es 2023 dann 6000 Euro mehr. Mit einem auf 45 000 Euro angehobenen Deckel würde bei 45 000 Euro der 2024-Zuschuss 9000 Euro höher als der 2023-Zuschuss sein und der Vorteil bis 60 000 Euro auf 3000 Euro abschmelzen.

● Kann für die Modernisierung weder 2023 der Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) noch 2024 der Speed-Bonus (25 %) in Anspruch genommen werden, liegt die maximale Förderquote 2023 bei 30 % und 2024 bei 35 %. Dann bietet die Förderung 2024 bis zu Investitionskosten von 35 000 Euro die besseren Konditionen. Bei einem Förderdeckel von 45 000 Euro würde sich der Wechselpunkt auf Investitionskosten von 53 000 Euro verschieben.
Mit der BDH/ZVSHK-Forderung 2 „Geschwindigkeitsbonus von 30 % ohne Betriebsdauer-Bedingung“ würde die maximale Förderquote 2024 auf 65 % steigen, gegenüber 30 % in 2023. Die absolute Förderung wäre dann auch bei einer Deckelung auf 30 000 Euro auch noch bei Investitionskosten von 60 000 Euro höher.

Ein Vorteil würde sich für die Heizungsmodernisierer also insbesondere bei sehr hohen Investitionen ergeben. Bei Investitionen für eine Heizungsmodernisierung mit Wärmepumpe über 45 000 Euro bzw. über 35 000 Euro stellt sich allerdings auch die Frage, ob dann wirklich nur der Umstieg auf erneuerbare Energien gefördert wird.

Die BDH-ZVSHK-Forderungen aus dem 10-Punkte-Plan:

1. Anhebung der max. förderfähigen Investitionskosten in der BEG für die erste Wohneinheit auf mindestens 45 000 Euro pro Modernisierungsfall.

2. Gewährung eines erhöhten Geschwindigkeitsbonus von 30 % mit einer konstanten Degression von 3 Prozentpunkten ab dem Jahr 2025, auch für nicht selbstgenutztes Wohneigentum sowie für Gasheizungen, die ein Alter von 20 Jahren noch nicht erreicht haben.

3. Berücksichtigung und Anrechnung aller notwendigen Investitionen für den Einbau und den effizienten Betrieb neuer Heizungen in den förderfähigen Investitionskosten, insbesondere auch energieeffiziente Pumpen, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sowie dezentrale KWK.

4. Förderung von kompakten Hybridwärmepumpen und Effizienzmaßnahmen wie Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und Pumpentausch (BEG EM) sowie Streichung der Kombinationspflicht für Biomasseheizungen als Fördervoraussetzung.

5. Sofortige Umsetzung der BEG-Förderkulisse mit Wahlmöglichkeit für die Haushalte zwischen altem und neuem Förderregime.

6. Im Havariefall auch nachträgliche und unbürokratische BEG-Antragstellung ermöglichen („Speed-Antragsverfahren“).

7. Zinsgünstiges GEG-Investitionsprogramm der KfW, insbesondere auch für Rentner und finanziell schwächere Haushalte (Leasing 150 Euro/Monat für die klimaneutrale Heizung).

8. Solange keine verbindliche kommunale Wärmeplanung vorliegt, müssen ab 01.01.2024 Rechtssicherheit und Bestandsschutz für die dezentrale Heizungsmodernisierung garantiert werden. Kein Zwang zur Nachjustierung, sondern bundesweite Aufklärungsarbeit, damit Investitionen nicht bis zur Umsetzung kommunaler Wärmepläne aufgeschoben werden.

9. Entlastung der Wärmepumpentarife von staatlichen Preisbestandteilen durch eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf 7 %, eine dauerhafte Reduktion der Energiesteuer auf das europarechtliche Minimum und die Einführung lastvariabler Tarife in Verbindung mit dem Smart-Meter-Rollout.

10. Beseitigung von fachlichen und administrativen Hemmnissen beim Anschluss von Wärmepumpen an das Stromnetz, sodass z. B. auch Heizungsbauer mit Zusatzqualifikation Wärmepumpen an das Netz anschließen können.

Was die Forderungen zur BEG-2024 bedeuten würden

Nimmt man an, dass sich bei den geförderten Heizungs-Wärmepumpen die Investitionskosten aller geförderten Anlagen im Bereich 30 000 Euro bis 45 000 Euro gleichmäßig verteilt sind, erhöht sich mit den BDH/ZVSHK-Forderungen 1 und 2 die durchschnittliche Förderung von 14 000 Euro (2023, 40 %) auf 22 750 Euro (2023, 65 %). In beiden Fällen wurde der 5%ige Innovationsbonus berücksichtigt.

Bei 300 000 geförderten Wärmepumpen würde sich das Fördervolumen von 4,2 Mrd. Euro auf 6,8 Mrd. Euro erhöhen. Nach den Plänen der Ampel-Koalition würde das Fördervolumen von 4,2 Mrd. Euro (2023, 30 %) auf 5,4 Mrd. Euro (2024, 60 %; Deckelung: 30 000 Euro) steigen.

Zum Vergleich: Die Mitgliedsunternehmen des BDH erwirtschafteten im Jahr 2022 weltweit einen Umsatz von ca. 22 Mrd. Euro und beschäftigten rund 87 000 Mitarbeiter.

Was die Steuersenkungen bedeuten würden

Die Verringerung der Besteuerung aus der BDH/ZVSHK-Forderung 9 würde bei 1,75 Mio. Heizungs-Wärmepumpen mit einem Strombezug von durchschnittlich 5800 kWh/a zu 28 Ct/kWh (bei Besteuerung 2023) bedeuten:

● ein um 498 Mio. Euro verringertes Steueraufkommen, wenn gleichzeitig die Energiesteuer und die Umsatzsteuer gesenkt werden Entlastung pro Wärmepumpe: 285 Euro/a

● ein um 287 Mio. Euro verringertes Steueraufkommen, wenn nur die Umsatzsteuer gesenkt wird; Entlastung pro Wärmepumpe: 164 Euro/a

● ein um 236 Mio. Euro verringertes Steueraufkommen, wenn nur die Energiesteuer gesenkt wird; Entlastung pro Wärmepumpe: 136 Euro/a

In der Praxis würde sich das Steueraufkommen zunächst nicht so stark verringern, da nicht alle Wärmepumpen über einen eigenen Zählpunkt an das Stromnetz angeschlossen sind. Aus Sicht der Wärmepumpenbetreiber würde sich aber wohl in vielen Fällen eine Nachrüstung lohnen, weil sie nicht nur von der berechneten Entlastung, sondern zusätzlich vom Wechsel in den Wärmepumpentarif profitieren (sofern die Anlage für eine dann mögliche Lastabschaltung ausgelegt ist). Das verminderte Steueraufkommen würde sich allerdings im Rahmen des Wärmepumpen-Rollouts jedes Jahr erhöhen. 

Der Staat könnte allerdings auch eine andere Rechnung aufmachen: Bei aktuellen Gaspreisen für Neuverträge von rund 10 Ct/kWh (aktuell 9 Ct/kWh mit 7 % MwSt. hochgerechnet mit künftig wieder 19 % MwSt.) würde das Steueraufkommen aus Energiesteuer und Umsatzsteuer gegenüber einer alten Gas-Heizung (Jahresnutzungsgrad von 0,88 Hi) ohnehin schon sinken, wenn nach der Heizungsmodernisierung die Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl über 2,44 erreicht. Im Vergleich zu einer neuen Gas-Heizung (Jahresnutzungsgrad von 0,98 Hi) verringert eine Wärmepumpe bei einer Jahresarbeitszahl über 2,71 das Steueraufkommen. ■
Quellen: BDH, ZVSHK, eigene Berechnungen / jv

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