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Gefährdungsanalyse nach TrinkwV

Vermieter, in deren Gebäude sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, müssen nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung alle drei Jahre ihre Trinkwasserinstallation auf Legionellen überprüfen lassen. In ungefähr 15 bis 20 % der Anlagen wird bei der Überprüfung der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten. Dieser technische Maßnahmenwert liegt bei einer Legionellenkonzentration von 100 KBE/100 ml. Wird der Maßnahmenwert nun überschritten, muss der Betreiber nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung eine Gefährdungsanalyse erstellen oder erstellen lassen. Die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes kann technische, das heißt baulich bedingte, oder organisatorische, das heißt die Betriebsweise oder die Wartung betreffende Ursachen haben.

Die Gefährdungsanalyse hat zwei Ziele zu verfolgen: Erstens die Ursachen für die Legionellenbelastung, nämlich die hygienischen Schwachstellen der Anlage, müssen herausgefunden werden. Und zweitens müssen diejenigen Maßnahmen, die für die Sanierung der Anlage und für einen künftig störungsfreien Betrieb erforderlich sind, aufgeführt werden. Wie so eine Gefährdungsanalyse aber konkret aussehen soll, dazu bleibt die Trinkwasserverordnung sehr vage. Als Hilfestellung für die Betroffenen hat das Umweltbundesamt im Dezember 2012 die Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung herausgegeben. Diese Empfehlungen bleiben jedoch in vielen Teilen akademisch und praxisfern.

Um den Praktiker beim Herangehen an die Gefährdungsanalyse zu unterstützen, haben der Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima (ZVSHK) und der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) ein gemeinsam erstelltes Merkblatt Gefährdungsanalyse – Umsetzung der Trinkwasserverordnung herausgegeben. Die Erstellung einer Gefährdungsanalyse wird den Betreiber einer Trinkwasserinstallation im Normalfall überfordern, er ist daher auf fachkundige Unterstützung angewiesen. Nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes können SHK-Fachbetriebe eine Gefährdungsanalyse durchführen (Bild 1). Von einer ausreichenden Qualifikation dieser Betriebe kann ausgegangen werden, wenn eine entsprechende Fortbildung vorliegt, beispielsweise eine Fortbildungsmaßnahme der SHK-Organisation zum „SHK-Fachbetrieb für Hygiene und Schutz des Trinkwassers“. Diese wird von den Fachverbänden angeboten.

In drei Schritten zur Analyse

Grundsätzlich kann eine Gefährdungsanalyse in drei Schritte unterteilt werden:

1. Erfassung und Dokumentation des Ist-Zustandes: Zuerst muss die Anlage in ihrem aktuellen Ist-Zustand erfasst werden. Hierzu müssen vorhandene Unterlagen wie Planungen, Berechnungen, Strangschemata etc. gesichtet und ausgewertet werden. Unerlässlich ist außerdem eine Ortsbesichtigung, bei der die Anlage in allen Einzelheiten aufgenommen und dokumentiert wird (Bild 2). Diese Ortsbesichtigung sollte im Idealfall mit einem kundigen Fachmann des Betreibers durchgeführt werden, dessen Wissen über die Anlage eine wertvolle Hilfe sein kann.

Bei der Ortsbesichtigung werden insbesondere Warm- und Kaltwassertemperaturen, hydraulische Verhältnisse, eingestellte Betriebsparameter, verwendete Werkstoffe, eingesetzte Armaturen und Geräte, Wartungszustand, Stagnationsbereiche usw. erfasst und aufgezeichnet (Bild 3). Stehen für die Begehung und spätere Auswertung keine Anlagenpläne oder -schemata zur Verfügung, so muss die Anlage zunächst zumindest skizzenhaft dokumentiert werden. Hilfsmittel wie Checklisten, Begehungsprotokolle, Digitalkameras, Thermometer, Leiter usw. helfen bei der Bestandsaufnahme der Anlage.

Eventuell sind auch weitergehende Laboruntersuchungen erforderlich, um festzustellen, ob eine nur lokale Legionellenkontamination an bestimmten Stellen der Anlage vorliegt oder ob es sich um eine über größere Teile der Installation ausgedehnte Kontamination handelt.

2. Abgleich Ist-Zustand – Soll-Zustand: Nach der Erfassung des Ist-Zustandes muss festgestellt werden, an welchen Stellen dieser vom Soll-Zustand abweicht. Als Soll-Zustand sind hierbei die allgemein anerkannten Regeln der Technik zugrunde zu legen (DIN EN 806, DIN 1988, DIN EN 1717, DVGW-Arbeitsblätter, AVBWasserV usw.). Dabei ist nicht nur ausschließlich die Anlagentechnik zu berücksichtigen. Auch die Regelung, der Betrieb sowie die Wartung der Anlage müssen betrachtet werden.

3. Gesamtbewertung und Ableitung von Maßnahmen: Abschließend wird ein Bericht erstellt. In dieser Dokumentation sind beide Ziele der Gefährdungsanalyse abzuarbeiten: Die durch den Abgleich von Ist- und Soll-Zustand identifizierten hygienischen Schwachstellen sind aufzuzeigen. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind zu benennen. Beispielhaft sind typische vorgefundene hygienische Probleme und deren Sanierungsmaßnahmen in Bild 4 dargestellt.

Diese Sanierungsmaßnahmen müssen anschließend priorisiert und in einem Maßnahmenplan aufgeführt werden. Der Maßnahmenplan kann zum Beispiel in kurzfristig, mittelfristig und langfristig zu ergreifende Maßnahmen differenziert werden. Damit wird der Betreiber in die Lage versetzt, die Sanierung in sinnvollen Schritten und angepasst an einen Sanierungs- und Finanzierungsplan durchführen zu lassen.

Die Form des Berichts zu einer Gefährdungsanalyse ist nirgends vorgegeben. Sinnvoll ist aber eine so ausreichende Darstellung, dass auch der Nichtfachmann die hygienischen Schwachstellen und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen nachvollziehen kann. Der Bericht sollte mindestens folgende Inhalte umfassen:

  • Grundlegende Informationen (Ort und Art der Anlage, Betreiber, Legionellenbelastung usw.)
  • Vorgefundene Unterlagen
  • Zeitpunkt, Umfang, Methode, Hilfsmittel der Ortsbegehung
  • Bestandsaufnahme, Beschreibung des Ist-Zustandes
  • Abweichung vom Soll-Zustand
  • Beschreibung der hygienischen Schwachstellen, am besten mithilfe einer ausführlichen Fotodokumentation
  • erforderliche Sanierungsmaßnahmen
  • Bewertung und Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen
  • Erstellen eines Maßnahmenplans (kurz-, mittel-, langfristig)

Der Umfang des Berichts kann sich dabei an der Komplexität der betrachteten Trinkwasserinstallation oder an der Deutlichkeit der hygienischen Schwachstellen orientieren. So werden naturgemäß die Gefährdungsanalyse und der zugehörige Bericht bei einem weiträumig kontaminierten Krankenhaus einen anderen Umfang haben als bei einem Mehrfamilienhaus, in welchem Legionellen nur in einer leer stehenden Wohnung gefunden wurden.

So läuft es in der Praxis

Im bereits genannten Merkblatt des ZVSHK wird die Durchführung von Gefährdungsanalysen beschrieben. Das Merkblatt ist praxisnah gefasst und enthält Hinweise zur Methodik der Gefährdungsanalyse. Ausführliche Begehungsprotokolle und Listen mit möglichen Ursachen von hygienischen Problemen und den entsprechenden Abhilfemaßnahmen machen dieses Merkblatt zu einem wertvollen Hilfsmittel für den Praktiker. Abgerundet wird das Merkblatt durch einen beispielhaften Bericht zu einer Gefährdungsanalyse, welcher sich gut als Leitfaden für die Erstellung eines eigenen Berichts eignet. Das Merkblatt können Innungsmitgliedsbetriebe über die Landesinnungsverbände beziehen.

Betriebe, die Gefährdungsanalysen durchführen, berichten von einer großen Nachfrage nach dieser Dienstleistung. Die erforderliche hohe hygienische Kompetenz der Betriebe und die gesetzliche Verpflichtung der Auftraggeber zur Erstellung der Gefährdungsanalyse führt – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – zu auskömmlichen Aufträgen im Rahmen des Tätigkeitsfeldes Gefährdungsanalyse. Oft ist es möglich, mit dem Betreiber der Trinkwasserinstallation einen Auftrag nach dem entstehenden Aufwand zu vereinbaren.

Um weitere Informationen aus der Praxis zu erhalten, hat der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Baden-Württemberg bei den baden-württembergischen SHK-Fachbetrieben für Hygiene und Schutz des Trinkwassers eine Umfrage zum Thema Gefährdungsanalyse durchgeführt. Auszüge aus den Ergebnissen sind in Bild 5 dargestellt. Da es sich bei der Durchführung von Gefährdungsanalysen um Tätigkeiten handelt, die gutachterlichen Charakter haben, sollte vorab mit dem Haftpflichtversicherer geklärt werden, ob die Betriebshaftpflicht auch etwaige Schäden aus diesem Betätigungsfeld abdeckt. Oftmals kann dann das Betätigungsfeld mit in die Haftpflichtversicherung aufgenommen werden, ohne dass die Versicherungsgebühren signifikant ansteigen.

Fazit

SHK-Handwerksbetriebe sollten die Chancen nutzen, die in der Erstellung von Gefährdungsanalysen liegen. Die Umfrage des Fachverbandes SHK Baden-Württemberg zeigt, dass die Erstellung von Gefährdungsanalysen für Hygienefachbetriebe ein interessantes Tätigkeitsfeld bietet. Die gerade erst richtig anlaufende Legionellenüberprüfung lässt erwarten, dass eine weiter ansteigende Zahl an belasteten Anlagen aufgedeckt werden wird. Damit wird der Gefährdungsanalyse eine weiter zunehmende Bedeutung zukommen. Die Hygienefachbetriebe, die diese Dienstleistung anbieten, werden weiterhin von einer guten Nachfrage ausgehen können.

Autor

Thomas Huber ist Referent Technik beim Fachverband SHK Baden-Württemberg, 70188 Stuttgart, info@fvshkbw.de