Angesichts stetig steigender Grundstückspreise nutzen immer mehr Menschen ihren Keller zusätzlich als Wohnraum. Häufig sind die Räume mit Toiletten, Duschen oder Waschgelegenheiten ausgestattet. Damit ist auch ein modernes Entwässerungssystem gefragt. Da Kellergeschosse meist unterhalb der Rückstauebene (Straßenoberkante) liegen und kein Gefälle zum Kanal vorhanden ist, müssen sie mithilfe von Abwasserhebeanlagen (Bild 1) entwässert werden. Diese pumpen das Wasser über Druckleitungen in den Abwasserkanal. Bei deren Planung, Einbau, Betrieb und Wartung ist der Fachmann gefragt. Er muss wissen, worauf es bei der Umsetzung der richtigen Lösung ankommt.
Regel 1: Abwasser- und Einbauart beachten
Ausschlaggebend für die Wahl der richtigen Anlage ist immer die Abwasserart, die in Fließrichtung in Richtung Kanal abläuft. Hier wird zwischen Anlagen für Schwarzwasser (fäkalienhaltig) und Grauwasser (fäkalienfrei) unterschieden. Darüber hinaus ist die Einbauart zu beachten: Hebeanlagen können in die Bodenplatte eingebaut (Bild 2) oder frei im Keller aufgestellt werden (Bild 3). Eine weitere Möglichkeit ist es, die Anlage in einem Schacht außerhalb des Gebäudes unterzubringen (Bild 4). So wird zusätzlicher Wohnraum im Keller gewonnen.
Regel 2: Druckleitung über die Rückstauebene führen
Die Druckleitung, über die das Wasser in den Kanal gepumpt wird, muss gemäß DIN EN 12056-4 mit einer Rückstauschleife (Bilder 5 und 6) über die Rückstauebene geführt werden. Nur so ist ein effektiver Schutz vor Rückstau aus der Kanalisation garantiert. Fehlt die Schleife, kann das Wasser ungehindert in den Keller zurückdrücken und erhebliche Schäden anrichten. Der in der Druckleitung eingebaute Rückflussverhinderer stellt keinen Schutz vor Rückstau dar. Er sorgt nur dafür, dass beim Abschalten der Pumpe kein Wasser zurückfließt.
Regel 3: Druckleitungsanschluss an Grund- oder Sammelleitung vornehmen
Die Druckleitung muss so ausgelegt sein, dass sie mindestens dem 1,5-fachen des maximalen Pumpendrucks der Anlage standhält. Andere Ablaufstellen dürfen nicht angeschlossen werden. Darüber hinaus ist der Druckleitungsanschluss an der Grund- oder Sammelleitung vorzunehmen, nicht an der Abwasserfallleitung.
Regel 4: Pumpenleistung richtig bemessen
Damit die Anlage auf alle örtlichen Gegebenheiten optimal ausgelegt ist, muss die Pumpenleistung nach den Vorgaben der DIN EN 12056-4 bemessen werden. Zunächst sind der Gesamtzufluss und die Gesamtförderhöhe zu ermitteln. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die Pumpe die ermittelte Fördermenge auf die gewünschte Höhe fördern kann. Um den Energieverbrauch im Rahmen zu halten, sollte die Anlage nicht größer als nötig ausgelegt werden. Auch die Fließgeschwindigkeit in der Druckleitung muss berücksichtigt werden. Sie darf 0,7 m/s nicht unterschreiten, sonst können sich Ablagerungen bilden und die Leitungen sogar verstopfen.
Regel 5: Doppelanlage bei Funktionalgebäuden einplanen
Funktionalgebäude wie Hotels oder Bürogebäude benötigen immer eine intakte Anlage, da sonst der laufende Betrieb erheblich beeinträchtigt wird. Das bedeutet: Die Hebeanlage muss mit einer zweiten, ebenso leistungsfähigen Fördereinrichtung (Doppelanlage) ausgestattet sein. Außerdem sollten eine selbsttätige Steuerung und eine Handschaltung zur Ausstattung gehören.
Regel 6: Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene nicht über Hebeanlagen entwässern
Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene dürfen nicht über die Hebeanlage im Keller entwässert werden, da der Hebeanlage sonst mehr Wasser zugeführt wird, als die Anlage bewältigen kann. Hohe Betriebskosten und Überschwemmungen sind die Folge. Aus dem selben Grund, ist auch das Einleiten von Regenwasser unbedingt zu vermeiden.
Regel 7: Anlage ordnungsgemäß einbauen
Um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten, sollte der Installateur vor allem folgende Punkte beim Einbau beachten:
- Die Anlage muss auftriebssicher eingebaut werden. Das bedeutet, dass sie fest am Boden verankert sein muss, falls ihre Eigenmasse nicht groß genug ist, um beispielsweise bei Hochwasser nicht aufzuschwimmen. Würde das passieren, könnte die Anlage sonst angeschlossene Leitungen abreißen.
- Alle Rohrleitungen müssen spannungsfrei und flexibel mit dem Behälter verbunden werden. Hierzu kann der Installateur kurze Schlauchstücke verwenden. Diese dämpfen den Schall und Schwingungen. Darüber hinaus ist das Gewicht der Leitungen bauseits durch geeignete Befestigungen abzufangen.
- Neben und über allen zu bedienenden und zu wartenden Teilen muss ein freier Arbeitsraum von mindestens 60 Zentimetern zur Verfügung stehen, um den Zugang zu den erforderlichen Stellen zu ermöglichen.
- Der Sammelbehälter sollte vertieft angeordnet werden, damit Abwasserleitungen im Kellerfußboden angeschlossen werden können.
- Bei Hebeanlagen mit nur einer Pumpe empfiehlt es sich, den tiefsten Punkt des Sammelbehälters an eine Handmembranpumpe anzuschließen, mit der im Notfall das Wasser über die Rückstauebene gepumpt werden kann. Die Pumpe wird an einem extra Stutzen am Sammelbehälter angeschlossen.
Regel 8: Regelmäßig be- und entlüften
Durch Gärprozesse entstehen in den Behältern der Hebeanlage Gase. Um diese sicher abzuführen, benötigt jede Anlage eine ausreichende Entlüftung. Umgekehrt muss der Unterdruck in dem Behälter, der beim Abpumpvorgang entstehen kann, ausgeglichen werden. Die Lüftungsleitung kann wie folgt ausgeführt werden:
- als separate Leitung über Dach,
- als Neben- oder Sekundärlüftung über Dach,
- parallel zu einer außen liegenden Regenfallleitung über Dach,
- mit einer Lüftungshaube auf dem Grundstück.
Bei der Entlüftung der Hebeanlagen ist darauf zu achten, dass die Bewohner nicht von austretenden Gasen gestört werden. Ein ausreichender Abstand zu Fenstern, Türen und Nachbargrundstücken ist daher wichtig.
Regel 9: Fachgerecht warten
Nach DIN EN 12056-4 sollten Hebeanlagen regelmäßig von einem Fachkundigen gewartet werden. Für Einfamilienhäuser mit privater Nutzung ist mindestens eine Wartung pro Jahr vorgesehen, bei Mehrfamilienhäusern zwei und bei gewerblicher Nutzung vier. Der Turnus sollte dabei stets dem Alter und der Beanspruchung der Anlage angepasst werden. Unter anderem sind folgende Arbeiten durchzuführen:
- Verbindungsstellen auf Dichtheit überprüfen,
- Schieber betätigen und auf leichten Gang und Dichtheit prüfen. Gegebenenfalls den Schieber nachfetten und einstellen,
- Rückflussverhinderer öffnen, reinigen und Funktion überprüfen,
- Fördereinrichtung und unmittelbar angeschlossenen Leistungsbereich reinigen,
- Behälter innen reinigen,
- Elektrischen Teil der Anlage und den Zustand des Sammelbehälters visuell kontrollieren,
- Alle zwei Jahre die Anlage mit Wasser durchspülen.
Nach den Wartungsarbeiten sollte der Fachkundige einen Probelauf durchführen und die Anlage erst danach wieder in Betrieb nehmen. Darüber hinaus muss er ein Protokoll über die Wartung anfertigen, in dem alle durchgeführten Arbeiten und die wesentlichen Daten protokolliert werden.
Ein Tipp für Installateure: Anlagenbetreiber müssen die Wartung von einem fachkundigen Unternehmen durchführen lassen. Nutzen Sie diese Regelung und schließen Sie für die regelmäßig durchzuführenden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten einen Wartungsvertrag ab.
SBZ-Tipp
Lehrgang Rückstauschutz
Hilfreiche Tipps für die Auswahl, den Einbau und die Wartung von Rückstauverschlüssen und Hebeanlagen gibt Kessel in einem eintägigen Lehrgang am Firmensitz in Lenting. Weitere Informationen und die Seminartermine hierzu sind im Internet unter http://www.kessel.de erhältlich.
Extras
Einen Berechnungsbogen für Hebeanlagen nach DIN EN 12056 und DIN 1986-100 haben wir im PDF-Format als Datei zum Download hinterlegt.
https://www.sbz-online.de/tags/extras-zum-heft
Autor
Dipl.-Wirtschaftsingenieur Martin Jais ist Produktmanager für Rückstauverschlüsse und Hebeanlagen bei der Kessel AG
85101 Lenting
Telefon (0 84 56) 27-0
Telefax (0 84 56) 27-102