Die Wärmepumpenbranche fordert in einem offenen Brief an die Ampelfraktionen Entscheidungen zur Heizungs-Förderung, zu Energiepreisen und zur Wärmeplanung.
Wegen ausbleibender Entscheidungen zur Förderung neuer Heizungsanlagen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude ab 2024 (BEG-2024) und der zähen Verhandlungen beim Wärmeplanungsgesetz und bei Strompreisentlastungen, hat der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) die Fraktionsspitzen der Ampel-Koalition mit einem Offenen Brief adressiert.
Darin bekräftig der Verband, dass die Branche an den klimapolitisch notwendigen Ausbauzielen für Wärmepumpen unbeirrt festhalte. Sie leiste damit ihren Anteil, dass ab 2024 jährlich 500 000 Wärmepumpen installiert werden können. Von der Ampel-Koalition seien aber zeitnah Beschlüsse notwendig, um die aktuelle massive Verbraucherverunsicherung zu beenden.
Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des (BWP): „Trotz aller Widrigkeiten investieren Wärmepumpenhersteller und Zulieferer massiv in Produktionsstätten und setzen voll darauf, dass die Ampel jetzt Entscheidungen zur BEG-Förderung, zur Strompreisentlastung und zum Wärmeplanungsgesetz trifft, die Gebäudeeigentümern eine klare Orientierung für den Heizungstausch geben. Vor allem die BEG-2024 muss jetzt zügig ohne Aufweichungen verabschiedet werden.“
Kritik an Vorschlägen kommunaler Verbände
Mit Blick auf die Bundestagsanhörung zum Wärmeplanungsgesetz am 6. November 2023 gehe es auch darum, Sorgen und Gerüchte zu entkräften, die durch Forderungen nach einem Förderausschluss in Wärmenetzausbaugebieten aufkommen: „Mit einem Förderausschluss würden Gebäudeeigentümer in solchen Gebieten im Stich gelassen“, stellt Sabel klar. „Einerseits fordern kommunale Spitzenverbände, dass der Fernwärmeausbau für Kommunen und Versorger unverbindlich bleibt. Andererseits wollen sie, dass denjenigen Hauseigentümern, die sich auf unverbindliche Ankündigungen nicht verlassen können, die finanzielle Unterstützung für eine EE-Heizung vorsorglich gestrichen wird. Solchen Vorschlägen treten wir entschieden entgegen.“
Hintergrund: Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatte bei der Anhörung zum Wärmeplanungsgesetz im Bundestag am 19. Oktober 2023 als einen von sechs „Verbesserungsvorschlägen für den Fernwärmeausbau“ gefordert: „Fördermittel für den Heizungsaustausch (Bundesförderung effiziente Gebäude, BEG) sollten volkswirtschaftlich so effizient wie möglich eingesetzt werden. In Gebieten, in denen Wärmepläne zum Beispiel Fernwärme als beste Option ausweisen, sollten keine Fördermittel mehr für H2-ready-Gasthermen oder Wärmepumpen gezahlt werden. Die Optionen blieben möglich, jedoch würde kein Steuergeld mehr fließen.“
Da sich nach den bisherigen Ankündigungen eine Förderung für 100-%-H2-ready-Gas-Heizungen auf geringe Mehrkosten beziehen würde, zielt die Förderung insbesondere gegen Wärmepumpen. Da „Fernwärme“ auch kalte Nahwärme mit dezentralen Wasser/Wasser-Wärmepumpen umfasst, müsste diese entsprechende Wärmepumpenanlagen für eine Förderfähigkeit zur Hausübergabestation deklariert werden, um solche Projekte wettbewerbsfähig zu halten.
Der VKU-Vorstoß adressiert ein oft ignoriertes Problem, das bei allen leitungsgebundenen Wärmenetzen und Gasnetzen unweigerlich auftritt: Mit jedem Nichtanschluss eines potenziellen Abnehmers sinkt die Wirtschaftlichkeit der Versorgungslösung. Diese Entwicklung tritt unweigerlich auch bei Effizienzmaßnahmen auf, weil die Betriebskosten für die Netze annähernd konstant bleiben und auf eine geringere Wärmemenge umgelegt werden müssen. Bei warmer und heißer Fernwärme ist das Problem aufgrund der unvermeidbaren Wärmeverluste besonders groß, sofern nicht nahezu kostenfrei unvermeidbare und nicht anderweitig nutzbare Abwärme zur Verfügung steht.
„Förderausschluss“-Klauseln als Schutz gegen eine Fernwärmesubstitution gab es auch schon in anderen Bundesförderprogrammen.
§ 71 Absatz 2 GEG 2024 besagt, dass ein Gebäudeeigentümer frei wählen kann, mit welcher Heizungsanlage er die 65-%-erneuerbare-Energien-Anforderungen erfüllt.
In den Debatten zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zum Wärmeplanungsgesetz wird oft eines starres Denkmuster verwendet, dass selbst der Bundesratsausschuss für Innere Angelegenheiten transportiert: „Zuerst muss die kommunale Wärmeplanung erfolgen, dann die Entscheidung der Eigentümer, welche Heiztechnologie sie wählen.“
Zunächst würde dadurch mangels vorhandener Wärmeplanungen die Heizungsmodernisierung fast bundesweit zum Stillstand kommen. Und „die richtige Reihenfolge“ impliziert, dass nach der „unverbindlichen“ Wärmeplanung alle Eigentümer noch die freie Wahl haben (also keine Anschluss- oder Nutzungszwänge existieren) und bereits verbindliche Angaben zu Kosten bzw. Preisklauseln existieren. Wenn das so eintritt, ist absehbar, dass sich nicht alle Eigentümer so wie bei der Wärmeplanung angenommen oder abgefragt verhalten werden und damit die Ergebnisse der Wärmeplanung infrage gestellt werden bzw. die Wärmeplanung überarbeitet werden muss, was dann zu neuen Preisen und einer neuen Bewertung der Anlieger führt …
Strompreis: Entlastungen auch für Verbraucher überfällig
In dem Schreiben an die Parlamentarier geht der BWP auch auf die aktuelle Debatte zum Strompreis ein. Die BEG müsse durch eine Gestaltung der Energiepreise flankiert werden, welche den Zielen der Energie- und Wärmewende gerecht wird. Die hohe staatliche Abgabenlast auf den Strompreis treffe nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Privathaushalte.
„Man kann nicht bei der Förderung Gas geben und bei dem Strompreis weiter auf der Bremse stehen“, so Sabel und fordert die Absenkung der Stromsteuer auf das unionsrechtliche Minimum [für private Haushalte 0,1 Ct/kWh statt 2,05 Ct/kWh zuzüglich 19 % MwSt.]. Unter der Voraussetzung einer erheblichen Strompreisentlastung wäre es im Gegenzug möglich, die Investitionsförderung über die nächsten Jahre schrittweise zu reduzieren. ■
Quelle: BWP / jv
Offener Brief des BWP an die Ampel-Fraktionen
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