Die 2. Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung tritt in Kürze in Kraft. Der DVQST informiert seine Mitglieder in Seminaren und mit einer Fachpublikation über relevante Änderungen und ihre Auswirkungen auf Planung, Installation und Betrieb von Trinkwasser-Installationen.
„Die Anforderungen der EU-Trinkwasserrichtlinie werden nun auch in der deutschen Trinkwasserverordnung umgesetzt“, so Arnd Bürschgens, Vorsitzender des DVQST e.V., „Bereits vor der Verabschiedung wurde die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) jedoch in Fachkreisen sehr unterschiedlich bewertet. Letztlich werden nach dem erwarteten Inkraft-treten einige Sachverhalte eher ungenau geregelt. Daher wird es an einigen Stellen erforderlich sein, die Regelungen im Wege der Auslegung zu spezifizieren. Der DVQST informiert bereits seit April 2023 in der neuen Seminarreihe ‚F5 Trinkwasserverordnung 2023‘ über die Neuerungen.“
Seminar „F5 Trinkwasserverordnung 2023“
Termine:
19.07.2023 in Ingolstadt
07.09.2023 in Frankfurt
15.11.2023 in Berlin
Das Seminar greift die für Trinkwasser-Installationen in Gebäuden relevanten Veränderungen auf. Neben den generellen rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an Wasserversorgungsanlagen definiert die TrinkwV Kriterien und Qualitätsgrenzwerte von Wasser für den menschlichen Gebrauch auf Grundlage des geänderten Infektionsschutzgesetzes (Stand 2022).
Mit der neuen EU-Richtlinie wurden einige Anforderungen wesentlich verschärft, insbesondere zu Legionellen und Blei im Trinkwasser. Außerdem gilt es, neue und geänderte Begrifflichkeiten für die Anwendung in der Praxis kennenzulernen. Der DVQST rät allen an Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasser-Installationen beteiligten Fachleuten zu einer zeitnahen Fortbildung.
Neben den Seminaren stellt der DVQST in der Fach-Publikation FP-04-2023 verdichtete Informationen zur neuen TrinkwV 2023 bereit. Hier herunterladen. ■
Quelle: DVQST / ml
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